Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Lindenthal.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Die
Bezirksvertretung fasst folgenden geänderten bzw. ergänzten Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
- nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für die Flurstücke 429, 1367, 1392, 1393, 1394, 1395 und 1693, alle Flur 77, Gemarkung Müngersdorf, in Köln-Müngersdorf –Arbeitstitel: Herrigergasse in Köln-Müngersdorf– im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einzuleiten,
- die am 01.07.2004 beauftragte Ergänzung des für diesen Bereich geltenden Bebauungsplanes Nr. 61450/04 (zusätzliche Festsetzung der Zweigeschossigkeit) nicht weiter zu verfolgen und
- die Herrigergasse im Eigentum der Stadt Köln zu belassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Becker, Frau Burauen, Herr Knauf, Herr Naumann, Herr Schüler,
Frau Specht-Schäfer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
- nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für die Flurstücke 429, 1367, 1392, 1393, 1394, 1395 und 1693, alle Flur 77, Gemarkung Müngersdorf, in Köln-Müngersdorf –Arbeitstitel: Herrigergasse in Köln-Müngersdorf– im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einzuleiten mit dem Ziel, Baugrundstücke zur Errichtung von dreigeschossigen Wohngebäuden festzusetzen und
- die am 01.07.2004 beauftragte Ergänzung des für diesen Bereich geltenden Bebauungsplanes Nr. 61450/04 (zusätzliche Festsetzung der Zweigeschossigkeit) einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.