Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Lindenthal.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Die Bezirksvertretung fasst folgenden geänderten bzw. ergänzten Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

 

-        nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha­ben­be­zo­ge­ner Bebauungsplan) für die Flurstücke 429, 1367, 1392, 1393, 1394, 1395 und 1693, alle Flur 77, Gemarkung Müngersdorf, in Köln-Müngersdorf –Arbeitstitel: Herrigergasse in Köln-Müngersdorf– im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einzuleiten,

 

-        die am 01.07.2004 beauftragte Ergänzung des für diesen Bereich geltenden Bebauungs­planes Nr. 61450/04 (zusätzliche Festsetzung der Zweigeschossigkeit) nicht weiter zu verfolgen und

 

-       die Herrigergasse im Eigentum der Stadt Köln zu belassen.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Nicht anwesend: Herr Becker, Frau Burauen, Herr Knauf, Herr Naumann, Herr Schüler,

                            Frau Specht-Schäfer

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

-        nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha­ben­be­zo­ge­ner Bebauungsplan) für die Flurstücke 429, 1367, 1392, 1393, 1394, 1395 und 1693, alle Flur 77, Gemarkung Müngersdorf, in Köln-Müngersdorf –Arbeitstitel: Herrigergasse in Köln-Müngersdorf– im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einzuleiten mit dem Ziel, Baugrundstücke zur Errichtung von dreigeschossigen Wohngebäuden festzusetzen und

-        die am 01.07.2004 beauftragte Ergänzung des für diesen Bereich geltenden Bebauungs­planes Nr. 61450/04 (zusätzliche Festsetzung der Zweigeschossigkeit) einzustellen.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.