Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem
Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige auf insgesamt mindestens 10.200 Betreuungsplätze bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014, vorbehaltlich der Gewährung von Bundes- und Landeszuschüssen zu den Investitions- und Betriebskosten. Die Anzahl der Betreuungsplätze im Jahr 2013 entspricht einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von 40% der 0- bis unter 3-Jährigen.
2. Weiterhin beschließt der Rat, dass 80% der geplanten Gesamtzahl der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen und 20% im Bereich der Kindertagespflege realisiert werden. Das bedeutet die Realisierung rd. 3.420 neuer Plätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen durch Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie die Schaffung rd. 1.080 zusätzlicher Plätze der Kindertagespflege für unter 3-Jährige.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zielplanung in Abstimmung mit den Trägerverbänden und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfssituation auf Stadtbezirks- und Stadtteilebene umzusetzen und den Rat jährlich über den erreichten Ausbaustand zu informieren.
4. Die Finanzierung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Der Rat beschließt, dass die personellen Auswirkungen, die sich aus dem Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bis 2013 ergeben, seitens der Verwaltung im Rahmen unterjähriger organisatorischer Betrachtungen ermittelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirkvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage einstimmig zu.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz stimmt der Verwaltungsvorlage einstimmig zu.
Beschluss: geändert beschlossen
Bezirksbürgermeister Dohm stellt den
Beschlussvorschlag mit der in Ziffer 3 vorgeschlagenen Ergänzung „und die
jeweiligen Bezirksvertretungen“ zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige auf insgesamt mindestens 10.200 Betreuungsplätze bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014, vorbehaltlich der Gewährung von Bundes- und Landeszuschüssen zu den Investitions- und Betriebskosten. Die Anzahl der Betreuungsplätze im Jahr 2013 entspricht einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von 40% der 0- bis unter 3-Jährigen.
2. Weiterhin beschließt der Rat, dass 80% der geplanten Gesamtzahl der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen und 20% im Bereich der Kindertagespflege realisiert werden. Das bedeutet die Realisierung rd. 3.420 neuer Plätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen durch Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie die Schaffung rd. 1.080 zusätzlicher Plätze der Kindertagespflege für unter 3-Jährige.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zielplanung in Abstimmung mit den Trägerverbänden und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfssituation auf Stadtbezirks- und Stadtteilebene umzusetzen und den Rat und die jeweiligen Bezirksvertretungen jährlich über den erreichten Ausbaustand zu informieren.
4. Die Finanzierung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Der Rat beschließt, dass die personellen Auswirkungen, die sich aus dem Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bis 2013 ergeben, seitens der Verwaltung im Rahmen unterjähriger organisatorischer Betrachtungen ermittelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige auf insgesamt mindestens 10.200 Betreuungsplätze bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014, vorbehaltlich der Gewährung von Bundes- und Landeszuschüssen zu den Investitions- und Betriebskosten. Die Anzahl der Betreuungsplätze im Jahr 2013 entspricht einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von 40% der 0- bis unter 3-Jährigen.
2. Weiterhin beschließt der Rat, dass 80% der geplanten Gesamtzahl der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen und 20% im Bereich der Kindertagespflege realisiert werden. Das bedeutet die Realisierung rd. 3.420 neuer Plätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen durch Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie die Schaffung rd. 1.080 zusätzlicher Plätze der Kindertagespflege für unter 3-Jährige.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zielplanung in Abstimmung mit den Trägerverbänden und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfssituation auf Stadtbezirks- und Stadtteilebene umzusetzen und den Rat jährlich über den erreichten Ausbaustand zu informieren.
4. Die Finanzierung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Der Rat beschließt, dass die personellen Auswirkungen, die sich aus dem Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bis 2013 ergeben, seitens der Verwaltung im Rahmen unterjähriger organisatorischer Betrachtungen ermittelt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beschließt den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige auf insgesamt mindestens 10.200 Betreuungsplätze bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014, vorbehaltlich der Gewährung von Bundes- und Landeszuschüssen zu den Investitions- und Betriebskosten. Die Anzahl der Betreuungsplätze im Jahr 2013 entspricht einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von 40% der 0- bis unter 3-Jährigen.
2. Weiterhin beschließt der Rat, dass 80% der geplanten Gesamtzahl der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen und 20% im Bereich der Kindertagespflege realisiert werden. Das bedeutet die Realisierung rd. 3.420 neuer Plätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen durch Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie die Schaffung rd. 1.080 zusätzlicher Plätze der Kindertagespflege für unter 3-Jährige.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zielplanung in Abstimmung mit den Trägerverbänden und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfssituation auf Stadtbezirks- und Stadtteilebene umzusetzen und den Rat jährlich über den erreichten Ausbaustand zu informieren.
4. Die Finanzierung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Der Rat beschließt, dass die personellen Auswirkungen, die sich aus dem Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bis 2013 ergeben, seitens der Verwaltung im Rahmen unterjähriger organisatorischer Betrachtungen ermittelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beschließt den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige auf insgesamt mindestens 10.200 Betreuungsplätze bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014, vorbehaltlich der Gewährung von Bundes- und Landeszuschüssen zu den Investitions- und Betriebskosten. Die Anzahl der Betreuungsplätze im Jahr 2013 entspricht einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von 40% der 0- bis unter 3-Jährigen.
2. Weiterhin beschließt der Rat, dass 80% der geplanten Gesamtzahl der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen und 20% im Bereich der Kindertagespflege realisiert werden. Das bedeutet die Realisierung rd. 3.420 neuer Plätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen durch Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie die Schaffung rd. 1.080 zusätzlicher Plätze der Kindertagespflege für unter 3-Jährige.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zielplanung in Abstimmung mit den Trägerverbänden und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfssituation auf Stadtbezirks- und Stadtteilebene umzusetzen und den Rat jährlich über den erreichten Ausbaustand zu informieren.
4. Die Finanzierung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Der Rat beschließt, dass die personellen Auswirkungen, die sich aus dem Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bis 2013 ergeben, seitens der Verwaltung im Rahmen unterjähriger organisatorischer Betrachtungen ermittelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: geändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss:
1. Der Rat beschließt den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige auf insgesamt mindestens 10.200 Betreuungsplätze bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014, vorbehaltlich der Gewährung von Bundes- und Landeszuschüssen zu den Investitions- und Betriebskosten. Die Anzahl der Betreuungsplätze im Jahr 2013 entspricht einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von 40% der 0- bis unter 3-Jährigen.
2. Weiterhin beschließt der Rat, dass 80% der geplanten Gesamtzahl der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen und 20% im Bereich der Kindertagespflege realisiert werden. Das bedeutet die Realisierung rd. 3.420 neuer Plätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen durch Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie die Schaffung rd. 1.080 zusätzlicher Plätze der Kindertagespflege für unter 3-Jährige.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zielplanung in Abstimmung mit den Trägerverbänden und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfssituation auf Stadtbezirks- und Stadtteilebene umzusetzen und den Rat jährlich über den erreichten Ausbaustand zu informieren.
4. Die Finanzierung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Der Rat beschließt, dass die personellen Auswirkungen, die sich aus dem Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bis 2013 ergeben, seitens der Verwaltung im Rahmen unterjähriger organisatorischer Betrachtungen ermittelt werden.
5.
Die
Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die nötigen Planungsschritte
einzuleiten und Einrichtungen bereitzustellen, damit für den Stadtbezirk
Rodenkirchen bis 2013 eine Versorgungsquote von mindestens 40 % sichergestellt
ist.
(Anlage 2 weist derzeit lediglich eine zusätzliche Tageseinrichtung für
den Stadtbezirk aus, bei geringster Versorgungsquote gemäß Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Petschel und Giesen)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige auf insgesamt mindestens 10.200 Betreuungsplätze bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014, vorbehaltlich der Gewährung von Bundes- und Landeszuschüssen zu den Investitions- und Betriebskosten. Die Anzahl der Betreuungsplätze im Jahr 2013 entspricht einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von 40% der 0- bis unter 3-Jährigen.
2. Weiterhin beschließt der Rat, dass 80% der geplanten Gesamtzahl der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen und 20% im Bereich der Kindertagespflege realisiert werden. Das bedeutet die Realisierung rd. 3.420 neuer Plätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen durch Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie die Schaffung rd. 1.080 zusätzlicher Plätze der Kindertagespflege für unter 3-Jährige.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zielplanung in Abstimmung mit den Trägerverbänden und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfssituation auf Stadtbezirks- und Stadtteilebene umzusetzen und den Rat jährlich über den erreichten Ausbaustand zu informieren.
4. Die Finanzierung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Der Rat beschließt, dass die personellen Auswirkungen, die sich aus dem Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bis 2013 ergeben, seitens der Verwaltung im Rahmen unterjähriger organisatorischer Betrachtungen ermittelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Specht-Schäfer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige auf insgesamt mindestens 10.200 Betreuungsplätze bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014, vorbehaltlich der Gewährung von Bundes- und Landeszuschüssen zu den Investitions- und Betriebskosten. Die Anzahl der Betreuungsplätze im Jahr 2013 entspricht einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von 40% der 0- bis unter 3-Jährigen.
2. Weiterhin beschließt der Rat, dass 80% der geplanten Gesamtzahl der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen und 20% im Bereich der Kindertagespflege realisiert werden. Das bedeutet die Realisierung rd. 3.420 neuer Plätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen durch Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie die Schaffung rd. 1.080 zusätzlicher Plätze der Kindertagespflege für unter 3-Jährige.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zielplanung in Abstimmung mit den Trägerverbänden und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfssituation auf Stadtbezirks- und Stadtteilebene umzusetzen und den Rat jährlich über den erreichten Ausbaustand zu informieren.
4. Die Finanzierung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Der Rat beschließt, dass die personellen Auswirkungen, die sich aus dem Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bis 2013 ergeben, seitens der Verwaltung im Rahmen unterjähriger organisatorischer Betrachtungen ermittelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss (in der Fassung der Bezirksvertretung Kalk):
Der AVR empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussentwurfes:
1. Der Rat beschließt den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige auf insgesamt mindestens 10.200 Betreuungsplätze bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014, vorbehaltlich der Gewährung von Bundes- und Landeszuschüssen zu den Investitions- und Betriebskosten. Die Anzahl der Betreuungsplätze im Jahr 2013 entspricht einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von 40% der 0- bis unter 3-Jährigen.
2. Weiterhin beschließt der Rat, dass 80% der geplanten Gesamtzahl der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen und 20% im Bereich der Kindertagespflege realisiert werden. Das bedeutet die Realisierung rd. 3.420 neuer Plätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen durch Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie die Schaffung rd. 1.080 zusätzlicher Plätze der Kindertagespflege für unter 3-Jährige.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zielplanung in Abstimmung mit den Trägerverbänden und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfssituation auf Stadtbezirks- und Stadtteilebene umzusetzen und den Rat und die jeweiligen Bezirksvertretungen jährlich über den erreichten Ausbaustand zu informieren.
4. Die Finanzierung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Der Rat beschließt, dass die personellen Auswirkungen, die sich aus dem Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bis 2013 ergeben, seitens der Verwaltung im Rahmen unterjähriger organisatorischer Betrachtungen ermittelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige auf insgesamt mindestens 10.200 Betreuungsplätze bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014, vorbehaltlich der Gewährung von Bundes- und Landeszuschüssen zu den Investitions- und Betriebskosten. Die Anzahl der Betreuungsplätze im Jahr 2013 entspricht einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von 40% der 0- bis unter 3-Jährigen.
2. Weiterhin beschließt der Rat, dass 80% der geplanten Gesamtzahl der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen und 20% im Bereich der Kindertagespflege realisiert werden. Das bedeutet die Realisierung rd. 3.420 neuer Plätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen durch Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie die Schaffung rd. 1.080 zusätzlicher Plätze der Kindertagespflege für unter 3-Jährige.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zielplanung in Abstimmung mit den Trägerverbänden und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfssituation auf Stadtbezirks- und Stadtteilebene umzusetzen und den Rat jährlich über den erreichten Ausbaustand zu informieren.
4. Die Finanzierung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Der Rat beschließt, dass die personellen Auswirkungen, die sich aus dem Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bis 2013 ergeben, seitens der Verwaltung im Rahmen unterjähriger organisatorischer Betrachtungen ermittelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vom Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen beschlossenen Fassung empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlags:
1. Der Rat beschließt den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige auf insgesamt mindestens 10.200 Betreuungsplätze bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014, vorbehaltlich der Gewährung von Bundes- und Landeszuschüssen zu den Investitions- und Betriebskosten. Die Anzahl der Betreuungsplätze im Jahr 2013 entspricht einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von 40% der 0- bis unter 3-Jährigen.
2. Weiterhin beschließt der Rat, dass 80% der geplanten Gesamtzahl der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen und 20% im Bereich der Kindertagespflege realisiert werden. Das bedeutet die Realisierung rd. 3.420 neuer Plätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen durch Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie die Schaffung rd. 1.080 zusätzlicher Plätze der Kindertagespflege für unter 3-Jährige.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zielplanung in Abstimmung mit den Trägerverbänden und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfssituation auf Stadtbezirks- und Stadtteilebene umzusetzen und den Rat und die jeweiligen Bezirksvertretungen jährlich über den erreichten Ausbaustand zu informieren.
4. Die Finanzierung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Der Rat beschließt, dass die personellen Auswirkungen, die sich aus dem Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bis 2013 ergeben, seitens der Verwaltung im Rahmen unterjähriger organisatorischer Betrachtungen ermittelt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige auf insgesamt mindestens 10.200 Betreuungsplätze bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014, vorbehaltlich der Gewährung von Bundes- und Landeszuschüssen zu den Investitions- und Betriebskosten. Die Anzahl der Betreuungsplätze im Jahr 2013 entspricht einer gesamtstädtischen Versorgungsquote von 40% der 0- bis unter 3-Jährigen.
2. Weiterhin beschließt der Rat, dass 80% der geplanten Gesamtzahl der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen und 20% im Bereich der Kindertagespflege realisiert werden. Das bedeutet die Realisierung rd. 3.420 neuer Plätze für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen durch Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie die Schaffung rd. 1.080 zusätzlicher Plätze der Kindertagespflege für unter 3-Jährige.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zielplanung in Abstimmung mit den Trägerverbänden und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfssituation auf Stadtbezirks- und Stadtteilebene umzusetzen und den Rat jährlich über den erreichten Ausbaustand zu informieren.
4. Die Finanzierung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans. Der Rat beschließt, dass die personellen Auswirkungen, die sich aus dem Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige bis 2013 ergeben, seitens der Verwaltung im Rahmen unterjähriger organisatorischer Betrachtungen ermittelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.