Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Hinweis: Frau Bussmann nimmt an der Abstimmung zu dieser
Vorlage nicht teil.
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen stimmt zunächst über die von den Fraktionen vorgeschlagenen
Änderungen einzeln ab:
1. Beschluss:
In der ausgewiesenen Fläche für den Gemeinbedarf - Anlage 3 - wird das Signet für
eine Jugend-Einrichtung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Petschel)
2. Beschluss:
Die in 3 Bauabschnitten geplante Erschließung des B-Plangebiets nach Anlage 3
der Vorlage soll abweichend vom Verwaltungsvorschlag im Norden des Sürther
Feldes mit dem dort ausgewiesenen Bauabschnitt 3 beginnen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die FDP/KBB-Fraktion abgelehnt.
(Nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Petschel)
3. Beschluss:
Die Bezirkssportanlage + Vereinshaus im Plangebiet -Anlage 3 - wird nach Süden mit reduziertem westlichen Lärmschutzwall auf die bisherige Fläche für Gemeinbedarf
einschl. einer Verkehrsanbindung verlagert.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
eine Stimme der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die FDP/KBB-Fraktion bei
Enthaltung einer Stimme der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und pro Köln abgelehnt.
(Nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Petschel)
4. Beschluss:
Die Grundschulflächen schließen sich an die Gesamtschule an mit einem gemeinsamen
Parkplatz für beide Schulen einschl. für die Turnhallen in der IGS.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die FDP/KBB-Fraktion bei Enthaltung
pro Köln abgelehnt. (Nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Petschel)
5. Beschluss:
Auf die Busspur gemäß Ziffer 8 der schriftlichen Hinweise im B-Plan Nr.71380/03 wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die SPD-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Petschel)
6. Beschluss:
Auf den 3. Bauabschnitt wird im derzeitigen B-Planverfahren verzichtet, da eine Realisierung einer dortigen Bebauung bis auf die Kitafläche erst ab 2025 rechtlich möglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die SPD-Fraktion bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend:
Frau Bussmann, Herr Petschel)
7. Beschluss:
Es soll ein zusätzlicher Grünstreifen am
nördlichen Rand der geplanten Bebauung hin zum Musikerviertel entstehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen 3
Stimmen aus der SPD-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr
Petschel)
8. Beschluss:
Eine kreuzungsfreie Radverbindung über
"Am Feldrain" auf Höhe der öffentlichen Grünfläche östlich der Fläche
für Gemeinbedarf soll festgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Petschel)
Danach stellt Frau
Bezirksbürgermeisterin Roß-Belkner den so geänderten Beschlussvorschlag der
Verwaltung zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 für das Gebiet der Ackerfläche südlich und östlich der Lise-Meitner-Gesamtschule, östlich des diakonischen Rehabilitationszentrums Coenaculum, südlich der Wohnbaugrundstücke Mozartstr. 23 und 25, Beethovenstr. 6 und 7, Schubertstr. 7 und 8 sowie Lisztstr. 20 (Künstlerviertel), östlich der Lisztstraße, südlich der Wohnbaugrundstücke Lisztstr. 7 - 9 und Weißer Str. 132 - 132 d, südwestlich der Weißer Straße, westlich der Hammerschmidtstraße, nördlich der Straße Am Feldrain und östlich der Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: "Sürther Feld" in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3 der Beschlussvorlage mit den oben beschlossenen Änderungen;
2. den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan Nr. 71380/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die SPD-Fraktion bei Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt. (Nicht
anwesend: Frau Bussmann, Herr Petschel)
Beschluss: geändert beschlossen
ergänzter Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 für das Gebiet der Ackerfläche südlich und östlich der Lise-Meitner-Gesamtschule, östlich des diakonischen Rehabilitationszentrums Coenaculum, südlich der Wohnbaugrundstücke Mozartstr. 23 und 25, Beethovenstr. 6 und 7, Schubertstr. 7 und 8 sowie Lisztstr. 20 (Künstlerviertel), östlich der Lisztstraße, südlich der Wohnbaugrundstücke Lisztstr. 7 - 9 und Weißer Str. 132 - 132 d, südwestlich der Weißer Straße, westlich der Hammerschmidtstraße, nördlich der Straße Am Feldrain und östlich der Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: "Sürther Feld" in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan Nr. 71380/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.
Sollte sich in
absehbarer Zeit vor der Umsetzung eine Änderung des Cross-Border-Leasings
dahingehend ergeben, dass die Grundstücke frei sind, soll mit Bauabschnitt III
begonnen werden.
Die
Gemeinbedarfsfläche im Südwesten des Plangebiets soll um ein Signet "Jugendeinrichtung"
ergänzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat (entsprechend der
Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses) wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 für das Gebiet der Ackerfläche südlich und östlich der Lise-Meitner-Gesamtschule, östlich des diakonischen Rehabilitationszentrums Coenaculum, südlich der Wohnbaugrundstücke Mozartstr. 23 und 25, Beethovenstr. 6 und 7, Schubertstr. 7 und 8 sowie Lisztstr. 20 (Künstlerviertel), östlich der Lisztstraße, südlich der Wohnbaugrundstücke Lisztstr. 7 - 9 und Weißer Str. 132 - 132 d, südwestlich der Weißer Straße, westlich der Hammerschmidtstraße, nördlich der Straße Am Feldrain und östlich der Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: "Sürther Feld" in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan Nr. 71380/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.
Sollte sich in
absehbarer Zeit vor der Umsetzung eine Änderung des Cross-Border-Leasings
dahingehend ergeben, dass die Grundstücke frei sind, soll mit Bauabschnitt III
begonnen werden.
Die
Gemeinbedarfsfläche im Südwesten des Plangebiets soll um ein Signet "Jugendeinrichtung"
ergänzt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 für das Gebiet der Ackerfläche südlich und östlich der Lise-Meitner-Gesamtschule, östlich des diakonischen Rehabilitationszentrums Coenaculum, südlich der Wohnbaugrundstücke Mozartstr. 23 und 25, Beethovenstr. 6 und 7, Schubertstr. 7 und 8 sowie Lisztstr. 20 (Künstlerviertel), östlich der Lisztstraße, südlich der Wohnbaugrundstücke Lisztstr. 7 - 9 und Weißer Str. 132 - 132 d, südwestlich der Weißer Straße, westlich der Hammerschmidtstraße, nördlich der Straße Am Feldrain und östlich der Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: "Sürther Feld" in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan Nr. 71380/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 für das Gebiet der Ackerfläche südlich und östlich der Lise-Meitner-Gesamtschule, östlich des diakonischen Rehabilitationszentrums Coenaculum, südlich der Wohnbaugrundstücke Mozartstr. 23 und 25, Beethovenstr. 6 und 7, Schubertstr. 7 und 8 sowie Lisztstr. 20 (Künstlerviertel), östlich der Lisztstraße, südlich der Wohnbaugrundstücke Lisztstr. 7 - 9 und Weißer Str. 132 - 132 d, südwestlich der Weißer Straße, westlich der Hammerschmidtstraße, nördlich der Straße Am Feldrain und östlich der Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: "Sürther Feld" in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan Nr. 71380/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.
Sollte sich in absehbarer Zeit vor der Umsetzung eine Änderung des Cross-Border-Leasings dahingehend ergeben, dass die Grundstücke frei sind, soll mit Bauabschnitt III begonnen werden.
Die Gemeinbedarfsfläche im Südwesten des Plangebiets soll um ein Signet "Jugendeinrichtung" ergänzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln und gegen die Stimme von Ratsmitglied May (Einzelmandatsträgerin) zugestimmt.
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Anmerkung:
Ratsmitglied Blum (CDU-Fraktion) nimmt an der Abstimmung nicht teil.