Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)


Hinweis: Frau Bussmann nimmt an der Abstimmung zu dieser Vorlage nicht teil.

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stimmt zunächst über die von den Fraktionen vorgeschlagenen Änderungen einzeln ab:

 

1. Beschluss:

 

In der ausgewiesenen Fläche für den Gemeinbedarf - Anlage 3 - wird das Signet für

eine Jugend-Einrichtung aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Petschel)

 

 

2. Beschluss:

 

Die in 3 Bauabschnitten geplante Erschließung des B-Plangebiets nach Anlage 3

der Vorlage soll abweichend vom Verwaltungsvorschlag im Norden des Sürther

Feldes mit dem dort ausgewiesenen Bauabschnitt 3 beginnen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die FDP/KBB-Fraktion abgelehnt. (Nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Petschel)

 

 

3. Beschluss:

 

Die Bezirkssportanlage + Vereinshaus im Plangebiet -Anlage 3 - wird nach Süden mit reduziertem westlichen Lärmschutzwall auf die bisherige Fläche für Gemeinbedarf

einschl. einer Verkehrsanbindung verlagert.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen eine Stimme der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die FDP/KBB-Fraktion bei Enthaltung einer Stimme der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und pro Köln abgelehnt. (Nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Petschel)

 

 

4. Beschluss:

 

Die Grundschulflächen schließen sich an die Gesamtschule an mit einem gemeinsamen

Parkplatz für beide Schulen einschl. für die Turnhallen in der IGS.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die FDP/KBB-Fraktion bei Enthaltung pro Köln abgelehnt. (Nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Petschel)

 

 

5. Beschluss:

 

Auf die Busspur gemäß Ziffer 8 der schriftlichen Hinweise im B-Plan Nr.71380/03 wird verzichtet.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Petschel)

 

 

6. Beschluss:

 

Auf den 3. Bauabschnitt wird im derzeitigen B-Planverfahren verzichtet, da eine Realisierung einer dortigen Bebauung bis auf die Kitafläche erst ab 2025 rechtlich möglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Petschel)

 

7. Beschluss:

 

Es soll ein zusätzlicher Grünstreifen am nördlichen Rand der geplanten Bebauung hin zum Musikerviertel entstehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen 3 Stimmen aus der SPD-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Petschel)

 

 

8. Beschluss:

 

Eine kreuzungsfreie Radverbindung über "Am Feldrain" auf Höhe der öffentlichen Grünfläche östlich der Fläche für Gemeinbedarf soll festgelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Petschel)

 

 

Danach stellt Frau Bezirksbürgermeisterin Roß-Belkner den so geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 für das Gebiet der Ackerfläche südlich und östlich der Lise-Meitner-Gesamtschule, östlich des diakonischen Rehabilitationszentrums Coenaculum, südlich der Wohnbaugrundstücke Mozartstr. 23 und 25, Beethovenstr. 6 und 7, Schubertstr. 7 und 8 sowie Lisztstr. 20 (Künstlerviertel), östlich der Lisztstraße, südlich der Wohnbaugrundstücke Lisztstr. 7 - 9 und Weißer Str. 132 - 132 d, südwestlich der Weißer Straße, westlich der Hammerschmidtstraße, nördlich der Straße Am Feldrain und östlich der Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: "Sürther Feld" in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3 der Beschlussvorlage mit den oben beschlossenen Änderungen;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)  zu ändern;

3.      den Bebauungsplan Nr. 71380/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion bei Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt. (Nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Petschel)

 

 

Beschluss: geändert beschlossen


ergänzter Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 für das Gebiet der Ackerfläche südlich und östlich der Lise-Meitner-Gesamtschule, östlich des diakonischen Rehabilitationszentrums Coenaculum, südlich der Wohnbaugrundstücke Mozartstr. 23 und 25, Beethovenstr. 6 und 7, Schubertstr. 7 und 8 sowie Lisztstr. 20 (Künstlerviertel), östlich der Lisztstraße, südlich der Wohnbaugrundstücke Lisztstr. 7 - 9 und Weißer Str. 132 - 132 d, südwestlich der Weißer Straße, westlich der Hammerschmidtstraße, nördlich der Straße Am Feldrain und östlich der Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: "Sürther Feld" in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)  zu ändern;

3.      den Bebauungsplan Nr. 71380/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Sollte sich in absehbarer Zeit vor der Umsetzung eine Änderung des Cross-Border-Leasings dahingehend ergeben, dass die Grundstücke frei sind, soll mit Bauabschnitt III begonnen werden.

 

Die Gemeinbedarfsfläche im Südwesten des Plangebiets soll um ein Signet "Jugendeinrichtung" ergänzt werden.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat (entsprechend der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses) wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 für das Gebiet der Ackerfläche südlich und östlich der Lise-Meitner-Gesamtschule, östlich des diakonischen Rehabilitationszentrums Coenaculum, südlich der Wohnbaugrundstücke Mozartstr. 23 und 25, Beethovenstr. 6 und 7, Schubertstr. 7 und 8 sowie Lisztstr. 20 (Künstlerviertel), östlich der Lisztstraße, südlich der Wohnbaugrundstücke Lisztstr. 7 - 9 und Weißer Str. 132 - 132 d, südwestlich der Weißer Straße, westlich der Hammerschmidtstraße, nördlich der Straße Am Feldrain und östlich der Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: "Sürther Feld" in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)  zu ändern;

3.      den Bebauungsplan Nr. 71380/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Sollte sich in absehbarer Zeit vor der Umsetzung eine Änderung des Cross-Border-Leasings dahingehend ergeben, dass die Grundstücke frei sind, soll mit Bauabschnitt III begonnen werden.

 

Die Gemeinbedarfsfläche im Südwesten des Plangebiets soll um ein Signet "Jugendeinrichtung" ergänzt werden.

 

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 für das Gebiet der Ackerfläche südlich und östlich der Lise-Meitner-Gesamtschule, östlich des diakonischen Rehabilitationszentrums Coenaculum, südlich der Wohnbaugrundstücke Mozartstr. 23 und 25, Beethovenstr. 6 und 7, Schubertstr. 7 und 8 sowie Lisztstr. 20 (Künstlerviertel), östlich der Lisztstraße, südlich der Wohnbaugrundstücke Lisztstr. 7 - 9 und Weißer Str. 132 - 132 d, südwestlich der Weißer Straße, westlich der Hammerschmidtstraße, nördlich der Straße Am Feldrain und östlich der Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: "Sürther Feld" in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)  zu ändern;

3.      den Bebauungsplan Nr. 71380/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 für das Gebiet der Ackerfläche südlich und östlich der Lise-Meitner-Gesamtschule, östlich des diakonischen Rehabilitationszentrums Coenaculum, südlich der Wohnbaugrundstücke Mozartstr. 23 und 25, Beethovenstr. 6 und 7, Schubertstr. 7 und 8 sowie Lisztstr. 20 (Künstlerviertel), östlich der Lisztstraße, südlich der Wohnbaugrundstücke Lisztstr. 7 - 9 und Weißer Str. 132 - 132 d, südwestlich der Weißer Straße, westlich der Hammerschmidtstraße, nördlich der Straße Am Feldrain und östlich der Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: "Sürther Feld" in Köln-Rodenkirchen— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

 

2.      den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)  zu ändern;

 

3.      den Bebauungsplan Nr. 71380/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

Sollte sich in absehbarer Zeit vor der Umsetzung eine Änderung des Cross-Border-Leasings dahingehend ergeben, dass die Grundstücke frei sind, soll mit Bauabschnitt III begonnen werden.

 

Die Gemeinbedarfsfläche im Südwesten des Plangebiets soll um ein Signet "Jugendeinrichtung" ergänzt werden.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln und gegen die Stimme von Ratsmitglied May (Einzelmandatsträgerin) zugestimmt.

 

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Anmerkung:

 

Ratsmitglied Blum (CDU-Fraktion) nimmt an der Abstimmung nicht teil.