Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.    Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) auf der Grundlage der Bestimmungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts nach näherer Maßgabe des als Anlage 1 beiliegenden Vertragstextes (Nord-Süd Stadtbahn-Vertrag III) mit der Planung, dem Bau, dem Betrieb , der Unterhaltung und der Finanzierung der Stadtbahnbaumaßnahme für die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn von Marktstraße bis Verteilerkreis Köln-Süd zu betrauen. Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Finanzverwaltung zur steuerlichen Unbedenklichkeit.       

Der Rat der Stadt Köln geht davon aus, dass durch die Verpflichtung der KVB zur Ausschreibung der Fremdvergaben einerseits und die Anwendung des zwischen der Stadt und der KVB vereinbarten Konzeptes zur "Aktivierung/Abrechnung der Kosten des Projektbüros Nord-Süd Stadtbahn der KVB" sowie der darin enthaltenen, von einem Wirtschaftsprüfer jährlich zu prüfenden und zu testierenden Verrechnungssätze für das Projektbüro andererseits die Einhaltung des 4. Kriteriums des "Altmark-Trans"-Urteils des Europäischen Gerichtshofs sicher gestellt wird. Sollte dennoch ein überhöhter Ausgleich festgestellt werden, wird die Stadt Köln über ihre gesellschaftsrechtlichen Einflussmöglichkeiten darauf hinwirken, dass der Eintritt eines beihilferechtswidrigen Tatbestandes vermieden wird. Dies gilt auch, wenn Zinserträge oder sonstige Vorteile aus verbürgten Darlehen, Bürgschaften und Abschlagszahlungen nicht zweckentsprechend verwendet werden. Die Stadt Köln und die KVB werden ggf. einvernehmlich festlegen, auf welchem Wege dies erfolgt. 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt ferner die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus der Erstellung, dem Betrieb und der Unterhaltung ergebenden Folgekosten in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme. Bei der Ermittlung der Folgekosten sind die gewährten Bundes- und Landeszuschüsse in Abzug zu bringen. Die konkrete Ermittlung des Ausgleichsbetrages bzw. die Anpassung der entsprechenden Parameter erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das entsprechende Zahlenmaterial dafür aufbereitet ist und ein Gutachter die Einhaltung der vier EuGH-Kriterien, insbesondere das vierte Kriterium "durchschnittliches, gut geführtes Unternehmen" bestätigt hat. Die ermittelten Werte und neuen Parameter werden dem Verkehrs- und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben.           

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, den Nord-Süd Stadtbahn-Vertrag III nach Erhalt der erforderlichen Unbedenklichkeitserklärung von der Finanzverwaltung abzuschließen.

 

2.    Die Verwaltung wird weiter beauftragt, mit der KVB über den Ausbau der Bonner Straße von Marktstraße bis zum Verteilerkreis Köln-Süd im Rahmen eines sog. Inhouse-Geschäfts zu verhandeln und den hierzu erforderlichen Vertrag dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

 



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt