Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, folgende Resolution an die Landesregierung NRW zu richten:

 

Die administrative Belastung der Schulleitungen an Grundschulen und hier vornehmlich der Schulleiterinnen bzw. der Schulleiter hat in den vergangenen Jahren teilweise verbunden mit Änderungen im pädagogischen Bereich erheblich zugenommen. Beispielhaft seien hier genannt

 

-     Einstellungen von Vertretungskräften

-     Eingabe von Schülerdaten in Programme

-     Gefährdungsanalysen bei Schwangerschaften

-     betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

-     Sicherheitsmanagement

-     Brandschutzaufgaben

-    Schulentwicklungsarbeiten wie Schulprogramme und Fortbildungsprogramme einschließlich Mitverwaltung eines Budget und Einwerbung von Referenten

-     Kooperation mit Trägern im Rahmen von Offenen Ganztagsschulen

-    gestiegene Anforderungen an Verfahren und Inhalte z.B. im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf

-    gestiegene Anforderungen aufgrund der Verhaltensänderung (gestiegene Anforderungen) der Eltern.

 

Diese Entwicklung geht absehbar weiter. Beispielhaft sei hier das Maßnahmenpaket zur „Stärkung der eigenverantwortlichen Schule Nordrhein-Westfalen“ genannt. Die in mehreren Schritten erfolgende Übertragung der Dienstherreneigenschaft und die Übertragung von personalvertretungsrechtlichen Kompetenzen an die Lehrerräte werden die Schulleitungen zusätzlich belasten. Hier ist insbesondere zu bemerken, dass zunehmend juristische Kenntnisse erforderlich sind. Auch wenn die Schulleitungen in Fortbildungsprogrammen entsprechende Kenntnisse vermittelt bekommen, so wird diese Tätigkeit für eine(n) als Pädagoge ausgebildete(n) Schulleiter/in oder stellvertretende(n) Schulleiter/in ein fremdes Feld bleiben und immer einen zeitlich umfassenden und besonderen Aufwand bedeuten.

 

Die vorhandene und absehbar weitere Belastung der Schulleitungen führt dazu, dass es immer schwieriger wird, Bewerber für Schulleitungsstellen an Grundschulen zu finden. Die örtliche Schulaufsicht Köln praktiziert bereits seit Jahren eine Qualifizierung für potentielle Bewerber/innen. Dies hat sicher das Problem gemildert, aber nicht beseitigen können. Die im Rahmen des Maßnahmenpakets vorgenommene Streichung der bisherigen 18monatigen Beförderungssperre für Schulleitungen und deren Stellvertretungen ist sicherlich ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Attraktivität von Schulleitungsfunktionen.

 

Eine Anhebung der Besoldung für Schulleitungen wäre ein weiterer und wichtiger Anreiz für potenzielle Bewerber/innen. Neben einem Besoldungsanreiz, der dazu beitragen kann, die Schulleitungsfunktion attraktiver zu machen, müssen Schulleitungen aber vor allem eine erhebliche Entlastung von der Unterrichtsverpflichtung erfahren.

 

Der Rat der Stadt Köln fordert die Landesregierung NRW in Übereinstimmung mit entsprechenden Vorstandsbeschlüssen des Städtetages NRW daher auf, weitere Anreize für potenzielle Bewerber/innen durch die Anhebung der Besoldung und Entlastung von der Unterrichtsverpflichtung zu schaffen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt