Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 73480/03 für das Gebiet zwischen der Burgwiesenstraße, entlang eines unbenannten Fuß- und Radweges an der Grenze zur Gesamtschule Holweide (ehemals der nördliche Teil des Wichheimer Kirchweges), der Wichheimer Straße, der Johann-Bensberg-Straße, der nördlichen Begrenzung der Schienentrasse der Vorortbahn, der Maria-Him­mel­fahrt-Straße, der Isenburger Straße und der Ferdinand-Stücker-Straße in Köln-Holweide —Arbeitstitel: Haus Isenburg in Köln-Holwei­de— nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.      von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 73480/03 für das Gebiet zwischen der Burgwiesenstraße, entlang eines unbenannten Fuß- und Radweges an der Grenze zur Gesamtschule Holweide (ehemals der nördliche Teil des Wichheimer Kirchweges), der Wichheimer Straße, der Johann-Bensberg-Straße, der nördlichen Begrenzung der Schienentrasse der Vorortbahn, der Maria-Him­mel­fahrt-Straße, der Isenburger Straße und der Ferdinand-Stücker-Straße in Köln-Holweide —Arbeitstitel: Haus Isenburg in Köln-Holweide— nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.      von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.