Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die in der Problemstellung und der Begründung beschriebenen, notwendigen Maßnahmen und Beschaffungen vorzubereiten und abhängig vom Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW am 26.05.2009 durchzuführen.

Auf einen Vergabevorbehalt des Ausschusses wird verzichtet.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt