Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Rodenkirchen.

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem STEA, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Grundstück Rondorfer Str. 5 —Arbeitstitel: "Rondorfer Str. 5" in Köln-Marienburg— einzuleiten mit dem Ziel, ein Büro- und Kanzleigebäude festzusetzen.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 1 Enthaltung aus der SPD-Fraktion abgelehnt. (Nicht anwesend: Frau Stucken, Herr Dr. Metka)

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Grundstück Rondorfer Str. 5 —Arbeitstitel: "Rondorfer Str. 5" in Köln-Marienburg— einzuleiten mit dem Ziel, ein Büro- und Kanzleigebäude festzusetzen.

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt