Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75409/04 betreffend die Erweiterung um die Fläche der Tennishalle auf der Parzelle 280 in der Gemarkung Eil, Flur 4, und das Gewerbegebiet beiderseits der Friedrich-Naumann-Straße im östlichen Winkel der Frankfurter Straße/Ecke Theodor-Heuss-Straße –Arbeitstitel: Friedrich-Naumann-Straße in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung– nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

Alternative: keine




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75409/04 betreffend die Erweiterung um die Fläche der Tennishalle auf der Parzelle 280 in der Gemarkung Eil, Flur 4, und das Gewerbegebiet beiderseits der Friedrich-Naumann-Straße im östlichen Winkel der Frankfurter Straße/Ecke Theodor-Heuss-Straße –Arbeitstitel: Friedrich-Naumann-Straße in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung– nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75409/04 betreffend die Erweiterung um die Fläche der Tennishalle auf der Parzelle 280 in der Gemarkung Eil, Flur 4, und das Gewerbegebiet beiderseits der Friedrich-Naumann-Straße im östlichen Winkel der Frankfurter Straße/Ecke Theodor-Heuss-Straße –Arbeitstitel: Friedrich-Naumann-Straße in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung– nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.