Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 09.10.2009 zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 08.12.2009 in der obigen Angelegenheit nimmt die Liegenschaftsverwaltung wie folgt Stellung:
Die Liegenschaftsverwaltung führt mit dem derzeit einzigen hier bekannten Kaufinteressenten für das ehemalige Hertie-Warenhaus seit langem konstruktive Gespräche über die städtische Tiefgarage unter dem Friedrich-Ebert-Platz in Köln-Porz. Die Tiefgarage spielt im Rahmen des notwendigen Stellplatznachweises nämlich die entscheidende Rolle.
In
diesen Gesprächen hat die Liegenschaftsverwaltung klargestellt, dass nach
eingehender juristischer Prüfung für die Übertragung des erforderlichen Eigentums
an der Tiefgarage lediglich ein Verkauf in Betracht kommt.
Aufgrund der Ausweisung im rechtskräftigen
Bebauungsplan sowie der bestehenden öffentlichen Widmung des über der
Tiefgarage befindlichen Friedrich-Ebert-Platzes bedeutet das im konkreten Fall,
dass der in Rede stehende Kaufinteressent keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten
auf die Platzfläche hat und eine Realisierung der von ihm in der Vergangenheit
angedachten „großen“ Bebauung, wenn überhaupt, erst nach Durchführung eines
separaten und von ihm zu initiierenden B-Plan-Änderungsverfahrens sowie
anschließender förmlicher Einziehung der öffentlichen Platzfläche möglich wäre.
Es würde sich bei dem angedachten Grundstücksverkauf, der der abschließenden
Genehmigung des Rates bedarf, also um einen Vorgang handeln, aus dem der
Kaufinteressent keinerlei Rechte für die Bebauung der Platzfläche herleiten
kann.
Der Kaufinteressent
hat die Kaufpreisvorstellung der Stadt zur Kenntnis genommen, allerdings auch
erklärt, dass sein Projekt zur Revitalisierung wirtschaftlich tragfähig sein
müsse. Insofern werde er das erzielte Ergebnis in seine Verhandlungen mit dem
Eigentümer der Warenhausimmobilie einfließen lassen und anstreben, dass von
dort eine adäquate Kaufpreisreduzierung erfolgt. Über das Ergebnis werde er die
Stadt informieren. Dies steht bisher jedoch noch aus (Stand: 20.11.2009).
In der Sitzung am 27.08.2009 hat der
Liegenschaftsausschuss die Verwaltung im Rahmen der Beschlussfassung über den
Antrag der CDU-Fraktion vom 20.08.2009 beauftragt, bis zur Sitzung des Rates im
November 2009 eine verwaltungsseitig abgestimmte und mit dem Investor
endverhandelte Verkaufsvorlage vorzulegen.
Am 25.09.2009 fand mit Vertretern des
Eigentümers der Warenhausimmobilie und der Liegenschaftsverwaltung bei Herrn
Stadtkämmerer Dr. Walter-Borjans ein Gespräch statt, in dessen Verlauf man von Seiten
des Eigentümers der Warenhausimmobilie bestätigt haben wollte, dass eine
zusätzliche Subventionierung der Stadt zur Sanierung der Tiefgarage über die
angedachte Kaufpreisreduzierung auf einen Euro hinaus nicht möglich wäre.
Über den vorgenannten Sachverhalt wurde die
Bezirksvertretung Porz im Rahmen der Stellungnahme zu einem Antrag der CDU-/
und FDP-Fraktion vom 07.09.2009 (vgl. Vorlagen-Nr. 3951/2009) in ihrer Sitzung
am 22.09.2009 unterrichtet.
Der in dem jetzt vorliegenden Antrag
formulierte Beschlussvorschlag – Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs
mit Vorgaben - würde bei Zustimmung dazu führen, dass, bedingt durch den
zeitlichen Aspekt (Verfahrensdauer nach Vorlage der haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen = mind. 6 Monate) die gesamten bisher erzielten
Verhandlungsergebnisse hinfällig wären. Der derzeit einzige Kaufinteressent
hat jedenfalls bereits telefonisch auf Rückfrage erklärt,
vom Erwerb des Warenhauses und Tiefgarage schon aus zeitlichen Gründen Abstand
zu nehmen, wenn im Vorfeld ein „städtebaulicher Wettbewerb“ durchzuführen wäre.
Auch
vor dem Hintergrund, dass die städtische Tiefgarage und das im Fremdeigentum
befindliche Warenhaus als faktische wirtschaftliche Einheit betrachtet
werden müssen, rät die Liegenschaftsverwaltung von der aufgeführten Beschlussfassung
dringend ab.
Zu Punkt 2. des Antrages vom 09.10.2009 kann
bereits heute wie folgt Stellung genommen werden:
Die Liegenschaftsverwaltung weist einleitend
in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die hier angedachte „Loslösung“ der
Tiefgarage aus dem faktischen wirtschaftlichen Verbund mit dem Warenhaus für
die Revitalisierung des Hertie-Warenhauses zu einem gravierenden Problem führt.
Der Betrieb der Tiefgarage nach umfangreicher Sanierung und technischer
Erneuerung ohne das Warenhaus wäre zwar grundsätzlich möglich, eine
Revitalisierung des Warenhauses ohne die Tiefgarage jedoch nicht. Zum Einen
sind baurechtlich notwendige Stellplätze nachzuweisen, zum Anderen ist eine
Einzelhandelsimmobilie ohne Kundenparkplätze nicht wirtschaftlich zu betreiben.
Sollte also der vorliegende Antrag in dieser
Form beschlossen und umgesetzt werden, so würde Porz zwar unter Aufwendung von
mehreren Millionen Euro Steuergeldern –Finanzmittel zur Sanierung der
Tiefgarage stehen im übrigen im Haushalt derzeit im notwendigen Umfang auch nicht
zur Verfügung – ggfs. eine Randbebauung, eine sanierte Tiefgarage – mit einer
faktischen Frequentierung lediglich an Markttagen – und einen qualitätsvollen
Friedrich-Ebert-Platz mit Aufenthaltsqualität aber auch eine auf unbestimmte
Zeit leerstehende Kaufhausruine genau im Zentrum haben.
zu
a) Gemäß aktueller Stellungnahme der
Straßenbauverwaltung kann auf die Ausweisung von öffentlichen Stellplätzen in
der Tiefgarage gänzlich verzichtet werden, da das Angebot an Stellplätzen im
unmittelbaren Umfeld als ausreichend angesehen werden kann. Diese Aussage ist
auch belegbar durch die Wirtschaftlichkeitsdaten der Tiefgarage aus den
vergangenen Jahren.
zu
b) Eine Übernahme der unsanierten
Tiefgarage durch den Erwerber des Westgrundstücks (Bereich der Randbebauung)
ist selbst bei Reduzierung des Kaufpreises auf einen Euro wirtschaftlich nicht
darstellbar. Die Kosten für die Sanierung der Tiefgarage belaufen sich nach einem
der Liegenschaftsverwaltung vorliegenden Gutachten auf rd. 4,6 Mio. Euro. Zu
den Sanierungskosten kämen dann bei einer unterstellten 3-4-geschossigen
Bebauung noch einmal rd. 1 Mio. Euro Mehrkosten für erforderliche
Gründungsmaßnahmen innerhalb des Tiefgaragenbaukörpers hinzu. Bei einer
zulässigen Ausnutzung der Randbebauung mit 4.000 m² BGF ergeben sich weiterhin
Baukosten in Höhe von mindestens 7 Mio. Euro. Daraus resultierend betragen die
Herstellungskosten pro m² BGF rd. 3.150,- €.
zu
c) Da der Liegenschaftsverwaltung
bisher mit Ausnahme des einleitend aufgeführten Kaufinteressenten, der die
Tiefgarage unsaniert übernehmen würde, keine weiteren Investoren bekannt sind,
können hinsichtlich möglicher Beteiligung weiterer Investoren an den Kosten der
Tiefgaragensanierung keine Aussagen getroffen werden. Es erscheint jedoch
aufgrund der Gesamtsituation unwahrscheinlich, dass sich ein solcher Investor
findet.
zu
d) Eine Sanierung der Tiefgarage mit
anschließendem Weiterbetrieb durch die Stadt Köln ist nach Auffassung der
Liegenschaftsverwaltung weder sinnvoll, noch wirtschaftlich vertretbar. Ein
Verkauf der Tiefgarage im sanierten Zustand erscheint zwar möglich, jedoch dürfte
es äußerst unwahrscheinlich sein, dass ein Investor bereit ist, den dann
anzuhaltenden Wert (mindestens Sanierungskosten plus Bodenwert) zu entrichten.
Ein Verkauf unterhalb dieses Wertes würde gegen EU-beihilferechtliche
Bestimmungen verstoßen.
Ziel ist es, für den Erwerber der Warenhausimmobilie günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, die ihm eine wirtschaftliche Darstellbarkeit des Gesamtprojektes ermöglichen und gleichzeitig zu einer Aufwertung von Porz-Mitte und insbesondere des Friedrich-Ebert-Platzes führen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen