Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die
nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen
und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt den Erlass der 207. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 207. Satzung über die Festlegungen gemäß
§ 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche
Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Einzelvertreterin Wilden (pro Köln) zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
Nippes stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu und empfiehlt dem Rat
wie folgt zu entscheiden:
„Der Rat beschließt den Erlass der 207. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Erlass der 207. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln (2)
Beschluss: zurückgestellt
Frau Dr. Reimers teilt mit, dass für die
Maastrichter Straße der Bezirksvertretung Innenstadt noch nicht die neue
Planung vorgelegt wurde. Sie kann hierzu der Vorlage nicht zustimmen und will
der Verwaltung hier keinen Freibrief geben.
Als zweites hat sie Bedenken wegen des sehr
hohen Betrages, der bei der Severinstraße festgesetzt werden soll. Sie fragt,
ob hier noch Gelder aus Wohnumfeldmaßnahmen zur Verfügung stehen oder
anderweitig ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden kann. Die
Anwohnerinnen und Anwohner haben in der Severinstraße durch die langfristigen
Bauarbeiten erheblich gelitten.
Herr Mevenkamp unterstützt diesen Wunsch und
verweist auf einen Antrag der CDU-Fraktion zu diesem Thema. Die Verwaltung
hatte geantwortet, dass die Befreiung von Beiträgen nach KAG grundsätzlich
nicht möglich ist. Er gibt zu Protokoll:
„In einem Schreiben vom 03.09.09 erklärte die
Verwaltung aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion, dass die gesetzliche
Möglichkeit besteht, im Einzelfall der besonderen wirtschaftlichen Situation
der Beitragspflichtigen Rechnung zu tragen und auf Antrag bei Vorlage
entsprechender Nachweise Zahlungserleichterungen zu gewähren.“
Herr Mevenkamp bittet die Verwaltung, die
Betroffenen über diese Möglichkeiten zu informieren und ihnen auf Antrag bei
Vorlage entsprechender Nachweise diese Zahlungserleichterungen zu gewähren.
Herr Kock teilt mit, dass in Bezug auf die
Maastrichter Straße die Vorlage für die Baumaßnahme vom Amt für Straßen und
Verkehrstechnik noch im Abstimmungsverfahren ist. Sie wird der
Bezirksvertretung Innenstadt noch vorgelegt.
Durch die Satzung wird nur die Rechtsfolge beschlossen. Die Beiträge werden nur
erhoben, wenn die Planung tatsächlich beschlossen ist und die Baumaßnahmen
tatsächlich durchgeführt sind.
Herr Reiferscheid weist darauf hin, dass z.B.
die Beleuchtung und die Poller auch in der Severinstraße noch nicht beschlossen
worden sind. Er hält den Vorgriff, zuerst die KAG-Satzung und dann eine
Maßnahme zu beschließen, für fragwürdig.
Nach einer Pause teilt Herr Kock mit, dass
die Vorlage auch eine Sitzung geschoben werden kann.
Bis zu dieser Sitzung soll der
Bezirksvertretung Innenstadt mitgeteilt werden, wann die Planung Maastrichter
Straße vorgelegt wird und wie sie aussehen wird. Außerdem soll geprüft werden,
ob andere Gelder zur Verfügung gestellt werden können, um die Beiträge für die
Anwohnerinnen und Anwohner in der Severinstraße zu senken.
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 207. Satzung über die Festlegungen
gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der
zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig vertagt mit der Bitte, die Fragen bis zur nächsten Sitzung zu klären
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 207. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
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Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen.
ja/nein
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen bei Enthaltung von Frau Wolter.
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wird in Zusammenhang mit TOP 7.2
gesehen, die ebenfalls vertagt wird.
Herr Reiferscheid bittet, die Details der
Planung Severinstraße nicht nur i.R. einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung,
sondern auch in der Bezirkvertretung Innenstadt vorzustellen.
Herr Mevenkamp ist enttäuscht, dass die
Verwaltung den Eigentümern in der Severinstraße, die durch den Bau der
Nord-Süd-Stadtbahn schon über Jahre hinweg stark belastet sind, nicht mehr
entgegenkommt als durch die Verringerung um 2 € pro qm Grundstücksfläche, die
durch das Ergebnis der Ausschreibung bewirkt wird (ursprünglich vorgesehener
Beitrag 17 €, laut ergänzender Anlage 14 nunmehr 15 € pro qm
Grundstücksfläche).
Herr Deutsch und Frau Tillessen verweisen auf
TOP 7.2 (Umgestaltung Maastrichter Straße). Die Variante 1 mit Kosten i.H.v.
331.000 € soll KAG-fähig sein, die Variante 2 mit Kosten von 90.000 € nicht. Dies
steht in Diskrepanz zur Vorlage TOP 8.2, in der aufgeführt wird, dass die
Straßenbaumaßnahmen in der Maastrichter Straße mit einer Summe von ca. 84.4000
€ beitragsfähig sind. Außerdem fragt Frau Tillessen, was die Stadt Köln
letztendlich bezahlen muss, wenn die KAG-Satzung beschlossen wird.
Frau Berscheid fragt, warum die Unterschiede
in den Beiträgen für die Severinstraße und Maastrichter Straße so hoch sind.
Herr Hupke bittet, die Fragen vom Fachamt in der
nächsten Sitzung beantworten zu lassen.
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 207. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird vertagt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Herr Reiferscheid bittet darum, dass die Verwaltung alle Bemühungen auf sich nimmt, die Preise in der Severinstraße zu drücken.
Außerdem sollten den Anwohnern alle Zahlungserleichterungen, die rechtlich möglich sind (Stundungen, Ratenzahlungen etc) gewährt werden, sofern die Satzung beschlossen würde.
Herr Löwisch schließt sich den Äußerungen von Herrn Reiferscheid an und fragt, ob es nicht möglich ist, die Zahlungen der Anwohner für 10 bis 15 Jahre zu kreditieren.
Ratsmitglied Schultz teilt mit, dass die Verwaltung vor Jahren bei einer Versammlung den Anwohnern der Severinstraße einen maximalen Belastungsbetrag von 13,50 € pro qm Grundstücksfläche mitgeteilt hat. Bei einer Bürgerversammlung vor kurzem wurde den Anwohnern des Zugweges Kosten von 15,-- € pro qm genannt. RM Schultz fragt sich, ob der jetzt für die Severinstraße angesetzte Betrag ein realistischer Betrag ist. Außerdem ist er der Meinung, dass die KVB die Severinstraße nach Beendigung des U-Bahn-Baus wiederherstellen sollte. Man sollte sich auch die Frage stellten, ob die Straße in der Größenordnung wie jetzt geplant wiederhergestellt werden sollte.
Herr Mevenkamp verweist auf einen Antrag der CDU-Fraktion vom 30.04.2009, wonach die Abgaben ermäßigt werden sollten, der aber von der Verwaltung negativ beschieden wurde. Herr Mevenkamp ist nach wie vor der Ansicht, dass jede Ausnahme gesucht werden sollte, die Anwohner der Severinstraße zu entlasten.
Frau Berscheid schließt sich der Meinung ihrer Vorredner an. Die Planung der Straße sollte nicht in Frage gestellt werden. Eine kleine Reduzierung des ursprünglich veranschlagten Beitrages um 2,-- € pro qm hat die Verwaltung immerhin schon vorgenommen. Frau Berscheid ist der Ansicht, dass die KVB die Zahlungen übernehmen sollte.
Frau Dr. Reimers bittet, die Severinstraße in einen ordnungsgemäßen Zustand wiederherzustellen mit mehr Platz für Fußgänger.
Herr Schenk vertritt ebenfalls den Standpunkt, dass die KVB den kompletten Zustand wiederherstellen müsste und die Bürger nur sehr gering belastet werden sollten.
Herr Deutsch gibt zu bedenken, dass die KVB argumentiert, dass die Severinstraße schon vor dem U-Bahn-Bau in sanierungsbedürftigem Zustand war. Rund um die Haltestelle Kartäuserhof soll die Straße erst kurz vor Inbetriebnahme der U-Bahn wiederhergerichtet werden. Da erst mit Abschluss aller Arbeiten die Gesamtkosten feststehen, sollten die Rechnungen aber auch erst dann auf die Anwohner aufgeteilt werden, d.h. den Anwohnern müsste eine längere Frist zur Bezahlung der Gesamtrechnung zugestanden werden.
Herr Mevenkamp stimmt Herrn Deutsch zu.
Allgemein wird der Wunsch geäußert, dass die Fachverwaltung erneut in der nächsten Sitzung auf die Anmerkungen der Bezirksvertretung Innenstadt eingeht und Stellung nimmt, ob die Verwaltung den Anwohnern der Severinstraße im Hinblick auf die Beiträge noch weiter entgegenkommen kann.
Die Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter stimmen dem Beschlussvorschlag letztendlich zu.
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 207. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen aus Sitzung am 28.01.2010 ist als Anlage beigefügt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Rat beschließt den Erlass der 207. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung mit Ausnahme der Maßnahme in § 1 Ziffer 2.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen eine Stimme aus der CDU-Fraktion zugestimmt.