Beschluss: geändert beschlossen
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss
-mit der Maßgabe, dass vor der Bebauung des benachbarten Parkplatzes ein
Bebauungsplan aufzustellen ist- zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Nr. 64452/02 für das Gebiet südlich der Woensamstraße, westlich der
Haselbergstraße, nördlich des Wohnbaugrundstücks Haselbergstr. 31 und des
städtischen Parkplatzes an der Piusstraße sowie östlich der Piusstraße in
Köln-Lindenthal —Arbeitstitel: Woensamstraße in Köln-Lindenthal— abgegebenen
Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den
Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 64452/02 nach § 10
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) i. V. m. § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in
der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach
§ 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Becker, Herr Knauf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt
1. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Nr. 64452/02 für das Gebiet südlich der Woensamstraße, westlich der
Haselbergstraße, nördlich des Wohnbaugrundstücks Haselbergstr. 31 und des
städtischen Parkplatzes an der Piusstraße sowie östlich der Piusstraße in
Köln-Lindenthal —Arbeitstitel: Woensamstraße in Köln-Lindenthal— abgegebenen
Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den
Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 64452/02 nach § 10
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) i. V. m. § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in
der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach
§ 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 64452/02
für das Gebiet südlich der Woensamstraße, westlich der Haselbergstraße,
nördlich des Wohnbaugrundstücks Haselbergstr. 31 und des städtischen
Parkplatzes an der Piusstraße sowie östlich der Piusstraße in Köln-Lindenthal
—Arbeitstitel: Woensamstraße in Köln-Lindenthal— abgegebenen Stellungnahmen
gemäß Anlage 3;
2. den
Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 64452/02 nach § 10
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) i. V. m. § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in
der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach
§ 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.