Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Vorlage wird wegen erheblichen Beratungsbedarfs vertagt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss (wie JHA in der
Sitzung vom 16.03.2010):
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, -vorbehaltlich der Zustimmung durch den Finanzausschuss- unverzüglich die Planung und Kostenermittlung für den erforderlichen Neubau der abgebrannten Kindertageseinrichtung Dellbrücker Mauspfad 125 -127 aufzunehmen.
Der Planung ist das ergänzte Raumprogramm für eine Kindertageseinrichtung
mit 2 Gruppen Typ I (6/14 Plätze) und 2 Gruppen Typ II und 2 integrativen
Gruppen mit Plätzen für behinderte Kinder U3 zu Grunde zu legen. Das
Lehrschwimmbecken wird im neuen Gebäude wegen seiner hohen Betriebskosten nicht
wieder errichtet.
Folgende Maßgaben sind zudem bei der Ausbauplanung zu berücksichtigen:
1. Erhalt des bisherigen Außengeländes der Kindertagesstätte.
2. Eine ebenerdige Planung des Neubaus, um die Bewegungsfreiheit der behinderten Kinder nicht einzuschränken und ihre Teilhabe an den Kita-Angeboten zu gewährleisten.
3. Erhalt von mindestens 4 integrativen Gruppen am Kita-Standort Dellbrücker Mauspfad für eine wohnortnahe Versorgung und Integration behinderter Kinder.
Die Mitteilung 1155/2010 wird als Bestandteil der Beschlussvorlage aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Jugendhilfeausschusses:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, -vorbehaltlich der Zustimmung durch den Finanzausschuss- unverzüglich die Planung und Kostenermittlung für den erforderlichen Neubau der abgebrannten Kindertageseinrichtung Dellbrücker Mauspfad 125 -127 aufzunehmen.
Der Planung ist das ergänzte Raumprogramm für eine
Kindertageseinrichtung mit 2 Gruppen Typ I (6/14 Plätze) und 2 Gruppen Typ II
und 2 integrativen Gruppen mit Plätzen für behinderte Kinder U3 zu Grunde zu
legen. Das Lehrschwimmbecken wird im neuen Gebäude wegen seiner hohen
Betriebskosten nicht wieder errichtet.
Folgende Maßgaben sind zudem bei der Ausbauplanung zu berücksichtigen:
- Erhalt des bisherigen Außengeländes der Kindertagesstätte.
- Eine ebenerdige Planung des Neubaus, um die Bewegungsfreiheit der behinderten Kinder nicht einzuschränken und ihre Teilhabe an den Kita-Angeboten zu gewährleisten.
- Erhalt von mindestens 4 integrativen Gruppen am Kita-Standort Dellbrücker Mauspfad für eine wohnortnahe Versorgung und Integration behinderter Kinder.
Die Mitteilung 1155/2010 wird als Bestandteil der Beschlussvorlage aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Finanzausschuss - unverzüglich die Planung und Kostenermittlung für den erforderlichen Neubau der abgebrannten Kindertageseinrichtung Dellbrücker Mauspfad 125 -127 aufzunehmen.
Der Planung ist das ergänzte Raumprogramm für eine
Kindertageseinrichtung mit 2 Gruppen Typ I (6/14 Plätze) und 2 Gruppen Typ II
und 2 integrativen Gruppen mit Plätzen für behinderte Kinder U3 zu Grunde zu
legen. Das Lehrschwimmbecken wird im neuen Gebäude wegen seiner hohen
Betriebskosten nicht wieder errichtet.
Folgende Maßgaben sind zudem bei der Ausbauplanung zu berücksichtigen:
1. Erhalt des bisherigen Außengeländes der Kindertagesstätte.
2. Eine ebenerdige Planung des Neubaus, um die Bewegungsfreiheit der behinderten Kinder nicht einzuschränken und ihre Teilhabe an den Kita-Angeboten zu gewährleisten.
3. Erhalt von mindestens 4 integrativen Gruppen am Kita-Standort Dellbrücker Mauspfad für eine wohnortnahe Versorgung und Integration behinderter Kinder.
Die Mitteilung 1155/2010 wird als Bestandteil der Beschlussvorlage aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anmerkung: Aufgrund des Nicht-Vorliegens der Mitteilung 1155/2010 zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 08.03.2010 hat diese die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Da mit der Mitteilung alle Fragen ausgeräumt sind, ist die Beschlussvorlage 0166/2010 am 22.03.2010 in geänderter Form im Finanzausschuss zu beraten. Die Bezirksvertretung Mülheim erhält hierüber eine zusätzliche Mitteilung. Ein zweiter Durchlauf der Vorlage ist entbehrlich.