Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für die öffentlich zugängliche Golfanlage in Köln-Widdersdorf einen Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten städtebaulichen Planungskonzeptes –Arbeitstitel: Öffentlich zugängliche Golfanlage– bei Berücksichtigung der von der Bezirksvertretung Lindenthal beschlossenen Änderungen/Ergänzungen auszuarbeiten.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Verkehrsausschuss ohne Einschränkung zustimmt.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für die öffentlich zugängliche Golfanlage in Köln-Widdersdorf einen Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten städtebaulichen Planungskonzeptes –Arbeitstitel: Öffentlich zugängliche Golfanlage– bei Berücksichtigung der von der Bezirksvertretung Lindenthal beschlossenen Änderungen/Ergänzungen auszuarbeiten.

 

Die Trasse für die Weiterführung der Linie 4 soll erhalten bleiben.

 

 




Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für die öffentlich zugängliche Golfanlage in Köln-Widdersdorf einen Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten städtebaulichen Planungskonzeptes –Arbeitstitel: Öffentlich zugängliche Golfanlage– bei Berücksichtigung der von der Bezirksvertretung Lindenthal beschlossenen Änderungen/Ergänzungen auszuarbeiten.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich zugestimmt.