Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Beschluss: geändert beschlossen
RM Uckermann hält es für notwendig, sich im Sportausschuss mit der
Vorlage inhaltlich auseinanderzusetzen und ist gegen den Vorschlag der übrigen
Fraktionen, die Vorlage in die Haushaltsplanberatungen zu verweisen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ als Arbeitsgrundlage für die strategische Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage der Querschnittsaufgabe „Integration“ in Köln sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Förderung der Integration (Interkulturelles Maßnahmenprogramm) zustimmend zur Kenntnis.
Um dieses zu erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der aktuell und in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel
1. verwaltungsintern auf der Grundlage vorhandener Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die Planung und Umsetzung von notwendigen integrationsfördernden Maßnahmen sowie die erforderlichen Weiterentwicklungen des Konzeptes sicher stellen,
2. Handlungsempfehlungen, die nur durch Dritte umgesetzt werden können, auf ihre Relevanz und Praktikabilität hin zu prüfen und an der konkreten Umsetzung im Rahmen des städtischen Handlungsspielraumes mitzuwirken,
3. bei der Fortschreibung und Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms zukünftig Kosten (Personalkosten und Sachmittel) der städtisch finanzierten Maßnahmen konkret zu benennen oder die einzelnen Maßnahmen zugrunde liegenden Zuschussbeträge zuzuordnen,
4. die Fortschreibung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms in zwei Jahren erneut vorzulegen und
5. dahingehend zu wirken, dass die Maßnahmen der nicht-städtischen Träger in aussagekräftiger Form bei der nächsten Fortschreibung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms ergänzend dargestellt werden können,
6.
das vorliegende Konzept zur Stärkung der
integrativen Stadtgesellschaft und das darin enthaltene Interkulturelle Maßnahmenprogramm
systematisch fortzuschreiben und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich
gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse regelmäßig zu aktualisieren,
7. in regelmäßigen Abständen – spätestens alle drei Jahre - zum Sachstand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zu berichten.
Die aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen konkret entwickelten Maßnahmen werden von der Verwaltung in Form von Einzelvorlagen den Fachausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei werden Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten oder zum Finanzierungsbedarf getroffen.
Alternative:
Der Rat lehnt die
zustimmende Kenntnisnahme des Konzeptes zur Förderung der integrativen
Stadtgesellschaft und die damit verbundenen Aufträge ab.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen Pro Köln und bei einer Enthaltung in die Haushaltsplanberatungen verwiesen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt, dem Vorschlag von Herrn Helling zu folgen und eine neue Beratungsfolge und Federführung durch den Integrationsrat für diese Beschlussvorlage vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme der Fraktion pro Köln
Beschluss: zurückgestellt
Vor Eintritt in die
Tagesordnung hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, die Beratung und
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt in die Haushaltsplanberatungen des
Jugendhilfeausschusses am 27.09.2010 zu verschieben.
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde von
der Verwaltung zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Gesundheitsausschuss beschließt, die Beschlussvorlage zu vertagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Das ‚Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft’ (ohne Kapitel 6) wird in der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne Gegenstimme und Enthaltung beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Vor Eintritt in die
Tagesordnung beschließt der Jugendhilfeausschuss, die Beratung und
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt in die Sitzung am 16.11.2010 zu
vertagen.
Beschluss: Kenntnis genommen
Der Integrationsrat nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ (ohne Kapitel 6 „Maßnahmeprogramm“) im Rahmen einer Erstberatung zur Kenntnis und macht die nachstehend protokollierten Anmerkungen und Vorschläge. Nach der sich anschließenden Beratung des Konzeptes in den Fachausschüssen, wird der Integrationsrat in seiner Sitzung am 29.11.10 das Konzept abschließend beraten und dem Rat zur Entscheidung weiterleiten.
Vertreterinnen und Vertreter der
Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, der SPD, der FDP, der Linken und von
Pro-Köln äußern sich grundsätzlich zum Konzept. Die CDU-Fraktion erklärt, dass
sie dem alternativen Beschlussvorschlag in der Ratsvorlage zustimmen werde
(Ablehnung des Konzeptes insgesamt) und aus diesem Grund stets gegen die
jeweiligen zur Abstimmung stehenden Punkte stimmen werde. Auf Nachfrage von
Herrn Helling zu den Gründen der Ablehnung wird ausgeführt, dass im Konzept
keine Aussage zu den Finanzbedarfen und zur Finanzierung gemacht werden und
daher die CDU-Fraktion dem nicht zustimmen könne.
Mehrheitlich wird die sehr hohe Relevanz des Konzeptes für Köln aber betont.
Da mit dem vorliegenden ‚Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft’ die gesamte Stadtgesellschaft und nicht nur die städtischen Dienststellen bzw. die städtisch geförderten Träger angesprochen werden sollen, wird die Verwaltung gebeten diese gesamtstädtische Sicht bei den Formulierungen im Konzept entsprechend zu berücksichtigen.
Auf die Anregung eine angemessene Öffentlichkeit für das Konzept herzustellen, berichtet die Verwaltung von Planungen, das Konzeptpapier nach der Verabschiedung im Rat im Rahmen einer Feierstunde offiziell an die Mitwirkenden –stellvertretend für die Kölner Bürgerschaft - zurückzugeben und dazu auch die Presse einzuladen: Weiterhin seien auf Anregung und in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule und anderen Akteuren für das 1. Halbjahr 2011 verschiedene Veranstaltungen zu einzelnen Schwerpunktthemen des Konzeptes geplant, mit dem Ziel, die Inhalte einer breiteren Öffentlichkeit Nahe zubringen und den Diskussionsprozess weiter zu öffnen.
Das Kapitel 4 enthält Handlungsempfehlungen, die auf kommunaler Ebene nicht zu beeinflussen sind. Es wird erläutert, dass dies eine bewusste Entscheidung der Arbeitsgruppen war, auch diese Empfehlungen im Konzept mit aufzunehmen.
Beschlüsse zu einzelnen mündlichen Änderungs- und Ergänzungsanträgen
Beschluss zu Kapitel 4.2:
Der Vorschlag, auf Seite 14 bei der 9. Leitlinie eine Konkretisierung der
Angabe zu den ‚angemessenen Sprachkompetenzen’ vorzunehmen, wird mehrheitlich
bei einer Ja-Stimme und zwei Enthaltungen abgelehnt.
Beschluss zu Kapitel 5.1:
Der Vorschlag, auf Seite 16 oben mit Spiegelstrich aufgelisteten
Handlungsfelder um den Begriff ‚Partizipation’ zu erweitern, wird mehrheitlich
bei drei Gegenstimmen angenommen.
Beschluss zu Kapitel 5.3.1:
Der Vorschlag, auf Seite 22, die als 9. Handlungsempfehlung gemachte Aussage
mit einem Hinweis auf eine Unterstützung der Aktivitäten der Jugendlichen bei
der ‚Bekämpfung von Rassismus’ zu ergänzen, wird mehrheitlich bei drei
Gegenstimmen angenommen.
Beschluss zu Kapitel 5.3.3:
Der Vorschlag, auf Seite 27, die 8. Handlungsempfehlung ersatzlos zu streichen wird mit zwei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss zu Kapitel 5.4.9:
Der Integrationsrat beschließt mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung die ergänzende Aufnahme folgender Handlungsempfehlungen:
·
die 4. Handlungsempfehlung (Seite 64) wird
folgendermaßen ergänzt:
‚ Erforderlich ist insbesondere
- die Klärung eines gefestigten Aufenthaltes in einem angemessenen Zeitraum
unter besonderer Berücksichtigung von Integrationsleistungen,
- die Zusicherung des Aufenthaltes für die gesamte Ausbildungszeit bei Personen
mit unsicherem Aufenthalt (AG 11)’;
· es wird neu als 6. Handlungsempfehlung (Seite 64) eingefügt ‚Aufhebung der Residenzpflicht für Frauen in Gewaltsituationen (AG 11)’ – die Nummerierung der folgenden Handlungsempfehlungen verschiebt sich entsprechend;
·
die mittelfristigen Handlungsempfehlungen (Seite
66) werden ergänzt um den Punkt
‚11. Aufstockung von qualifiziertem Personal in der Ausländerbehörde mit dem
Ziel der Reduzierung der Fallzahlen (AG 11)’.
Beschluss zu Kapitel 7:
Der Vorschlag ‚die Verwaltung zu bitten, den in diesem Kapitel beschriebenen gesamten Steuerungsprozess einfacher – z.B. durch Grafiken – darzustellen’, wird mehrheitlich bei drei Gegenstimmen angenommen.
Beschluss zu Kapitel 7.1.2:
Der Vorschlag, auf Seite 132, in der letzten Zeile die Worte ‚als beratendes Gremium’ zu streichen und die Sätze
· ‚Das Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft wird federführend im Integrationsrat behandelt.
· Der Integrationsrat wird den Prozess der Umsetzung und der Weiterentwicklung des „Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ mit einem regelmäßigen Tagesordnungspunkt auf seinen Sitzungen behandeln’
anzufügen, wird einstimmig ohne Gegenstimme angenommen. Ebenso wird auf Seite 133, im zweiten Absatz / zweiter Satz unter den Aufzählungen der Handlungsfelder noch die ‚Interkulturelle Öffnung’ ergänzt.
Beschluss: geändert beschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss kündigt
eine intensive Mitarbeit bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen an
und empfiehlt dem Rat im Übrigen wie
folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ zur
Kenntnis und drückt ausdrücklich die Wertschätzung für die geleistete Arbeit
aus.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion pro Köln.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales und Senioren bestätigt den Beschluss des Integrationsrates vom 09.09.2010 und empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlags:
Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ als Arbeitsgrundlage für die strategische Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage der Querschnittsaufgabe „Integration“ in Köln sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zustimmend zur Kenntnis.
Um dieses zu erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der aktuell und in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel
1.
verwaltungsintern auf der Grundlage vorhandener
Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die Planung und Umsetzung sowie
Kontrolle der Zielerreichungen von notwendigen integrationsfördernden Maßnahmen
sowie die erforderlichen Weiterentwicklungen des Konzeptes sicher stellen,
Da der Integrationsrat maßgeblich auch am Umsetzungsprozess beteiligt wird,
sind ihm Zwischenauswertungen und –ergebnisse sowie Fortschreibungsüberlegungen
zeitnah mitzuteilen,
Die ursprünglichen Punkte 2-5 werden gestrichen und
ersetzt durch:
2. Das
dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S. 69), das erstmalig
einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen der Verwaltung konkret
auflistet, muss dennoch überarbeitet werden. Obwohl enge inhaltliche
Zusammenhänge bestehen, wird es verfahrensmäßig kurz- und mittelfristig vom
Integrationskonzept abgekoppelt. Die Verwaltung sollte bei der Überarbeitung
berücksichtigen, dass an alle wesentlichen Handlungsempfehlungen angeknüpft
werden sollte, Prioritäten gesetzt werden, konkrete Schätzungen zu Kosten und
Ressourcen erfolgen und die bisherige Trennung zwischen Maßnahmen der
Verwaltung und Maßnahme der nichtstädtischen Träger aufgehoben wird. Die
Überarbeitung sollte dann in Form eines Workshops, einer Beratungsveranstaltung
oder ähnlichem rückgekoppelt werden mit Akteuren, die bereits an der Erstellung
des Integrationskonzeptes mitgewirkt haben. Nach einer solchen erweiterten
Beratung soll das Maßnahmenpaket im April 2011 den Ausschüssen vorgelegt
werden. Der Integrationsrat soll, wie unter Punkt 1 zur Beratungsfolge
ausgeführt, beteiligt werden.
3. das vorliegende Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft
systematisch fortzuschreiben und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich
gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse regelmäßig zu aktualisieren,
4. in regelmäßigen Abständen – spätestens alle drei Jahre - zum Sachstand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zu berichten.
Aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen sowie aus den später zu entwickelnden Maßnahmen werden von der Verwaltung Einzelvorlagen zur Beschlussfassung durch Fachausschüsse und Rat vorgelegt. Dabei werden Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten oder zum Finanzierungsbedarf getroffen.
Weiterhin bestätigt der Ausschuss für Soziales und Senioren den Beschluss des Integrationsrates vom 28.10.2010 der da lautet:
Beschlüsse zu einzelnen mündlichen Änderungs- und Ergänzungsanträgen
Beschluss zu Kapitel 4.2:
Der Vorschlag, auf Seite 14 bei der 9. Leitlinie eine Konkretisierung der
Angabe zu den ‚angemessenen Sprachkompetenzen’ vorzunehmen, wird mehrheitlich
bei einer Ja-Stimme und zwei Enthaltungen abgelehnt.
Beschluss zu Kapitel 5.1:
Der Vorschlag, auf Seite 16 oben mit Spiegelstrich aufgelisteten
Handlungsfelder um den Begriff ‚Partizipation’ zu erweitern, wird mehrheitlich
bei drei Gegenstimmen angenommen.
Beschluss zu Kapitel 5.3.1:
Der Vorschlag, auf Seite 22, die als 9. Handlungsempfehlung gemachte Aussage
mit einem Hinweis auf eine Unterstützung der Aktivitäten der Jugendlichen bei
der ‚Bekämpfung von Rassismus’ zu ergänzen, wird mehrheitlich bei drei
Gegenstimmen angenommen.
Beschluss zu Kapitel 5.3.3:
Der Vorschlag, auf Seite 27, die 8. Handlungsempfehlung ersatzlos zu streichen wird mit zwei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss zu Kapitel 5.4.9:
Der Integrationsrat beschließt mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung die ergänzende Aufnahme folgender Handlungsempfehlungen:
·
die 4. Handlungsempfehlung (Seite 64) wird
folgendermaßen ergänzt:
‚ Erforderlich ist insbesondere
- die Klärung eines gefestigten Aufenthaltes in einem angemessenen Zeitraum
unter besonderer Berücksichtigung von Integrationsleistungen,
- die Zusicherung des Aufenthaltes für die gesamte Ausbildungszeit bei Personen
mit unsicherem Aufenthalt (AG 11)’;
· es wird neu als 6. Handlungsempfehlung (Seite 64) eingefügt ‚Aufhebung der Residenzpflicht für Frauen in Gewaltsituationen (AG 11)’ – die Nummerierung der folgenden Handlungsempfehlungen verschiebt sich entsprechend;
·
die mittelfristigen Handlungsempfehlungen (Seite
66) werden ergänzt um den Punkt
‚11. Aufstockung von qualifiziertem Personal in der Ausländerbehörde mit dem
Ziel der Reduzierung der Fallzahlen (AG 11)’.
Beschluss zu Kapitel 7:
Der Vorschlag ‚die Verwaltung zu bitten, den in diesem Kapitel beschriebenen gesamten Steuerungsprozess einfacher – z.B. durch Grafiken – darzustellen’, wird mehrheitlich bei drei Gegenstimmen angenommen.
Beschluss zu Kapitel 7.1.2:
Der Vorschlag, auf Seite 132, in der letzten Zeile die Worte ‚als beratendes Gremium’ zu streichen und die Sätze
· ‚Das Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft wird federführend im Integrationsrat behandelt.
· Der Integrationsrat wird den Prozess der Umsetzung und der Weiterentwicklung des „Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ mit einem regelmäßigen Tagesordnungspunkt auf seinen Sitzungen behandeln’
anzufügen, wird einstimmig ohne Gegenstimme angenommen. Ebenso wird auf Seite 133, im zweiten Absatz / zweiter Satz unter den Aufzählungen der Handlungsfelder noch die ‚Interkulturelle Öffnung’ ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt
Für den Beschlussvorschlag stimmen die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gegen den Beschlussvorschlag stimmen die Fraktionen CDU und pro Köln.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für
Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ zur Kenntnis und drückt ausdrücklich die Wertschätzung für die geleistete Arbeit aus. Das dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S. 69), das erstmalig einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen der Verwaltung konkret auflistet, muss dennoch überarbeitet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlusses:
Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ als Arbeitsgrundlage für die strategische Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage der Querschnittsaufgabe „Integration“ in Köln sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Förderung der Integration (Interkulturelles Maßnahmenprogramm) zustimmend zur Kenntnis.
Um dieses zu erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der aktuell und in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel
1. verwaltungsintern auf der Grundlage vorhandener Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die Planung und Umsetzung von notwendigen integrationsfördernden Maßnahmen sowie die erforderlichen Weiterentwicklungen des Konzeptes sicher stellen,
2. Handlungsempfehlungen, die nur durch Dritte umgesetzt werden können, auf ihre Relevanz und Praktikabilität hin zu prüfen und an der konkreten Umsetzung im Rahmen des städtischen Handlungsspielraumes mitzuwirken,
3. bei der Fortschreibung und Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms zukünftig Kosten (Personalkosten und Sachmittel) der städtisch finanzierten Maßnahmen konkret zu benennen oder die einzelnen Maßnahmen zugrunde liegenden Zuschussbeträge zuzuordnen,
4. die Fortschreibung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms in zwei Jahren erneut vorzulegen und
5. dahingehend zu wirken, dass die Maßnahmen der nicht-städtischen Träger in aussagekräftiger Form bei der nächsten Fortschreibung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms ergänzend dargestellt werden können,
6.
das vorliegende Konzept zur Stärkung der
integrativen Stadtgesellschaft und das darin enthaltene Interkulturelle Maßnahmenprogramm
systematisch fortzuschreiben und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich
gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse regelmäßig zu aktualisieren,
7. in regelmäßigen Abständen – spätestens alle drei Jahre - zum Sachstand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zu berichten.
Die aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen konkret entwickelten Maßnahmen werden von der Verwaltung in Form von Einzelvorlagen den Fachausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei werden Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten oder zum Finanzierungsbedarf getroffen.
Alternative:
Der Rat lehnt die
zustimmende Kenntnisnahme des Konzeptes zur Förderung der integrativen
Stadtgesellschaft und die damit verbundenen Aufträge ab.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion pro Köln zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Ausschussvorsitzender RM Herr Paetzold bringt den nachfolgenden geänderten Beschlussvorschlag
zur Abstimmung:
Der Gesundheitsausschuss bestätigt den Beschluss des Integrationsrates vom 09.09.2010 und empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlags:
Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ als Arbeitsgrundlage für die strategische Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage der Querschnittsaufgabe „Integration“ in Köln sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zustimmend zur Kenntnis.
Um dieses zu erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der aktuell und in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel
1.
verwaltungsintern auf der Grundlage vorhandener
Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die Planung und Umsetzung sowie
Kontrolle der Zielerreichungen von notwendigen integrationsfördernden Maßnahmen
sowie die erforderlichen Weiterentwicklungen des Konzeptes sicher stellen,
Da der Integrationsrat maßgeblich auch am Umsetzungsprozess beteiligt wird,
sind ihm Zwischenauswertungen und –ergebnisse sowie Fortschreibungsüberlegungen
zeitnah mitzuteilen,
Die ursprünglichen Punkte 2-5 werden gestrichen und
ersetzt durch:
2. Das
dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S. 69), das erstmalig
einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen der Verwaltung konkret
auflistet, muss dennoch überarbeitet werden. Obwohl enge inhaltliche
Zusammenhänge bestehen, wird es verfahrensmäßig kurz- und mittelfristig vom
Integrationskonzept abgekoppelt. Die Verwaltung sollte bei der Überarbeitung
berücksichtigen, dass an alle wesentlichen Handlungsempfehlungen angeknüpft
werden sollte, Prioritäten gesetzt werden, konkrete Schätzungen zu Kosten und
Ressourcen erfolgen und die bisherige Trennung zwischen Maßnahmen der
Verwaltung und Maßnahme der nichtstädtischen Träger aufgehoben wird. Die
Überarbeitung sollte dann in Form eines Workshops, einer Beratungsveranstaltung
oder ähnlichem rückgekoppelt werden mit Akteuren, die bereits an der Erstellung
des Integrationskonzeptes mitgewirkt haben. Nach einer solchen erweiterten
Beratung soll das Maßnahmenpaket im April 2011 den Ausschüssen vorgelegt
werden. Der Integrationsrat soll, wie unter Punkt 1 zur Beratungsfolge
ausgeführt, beteiligt werden.
3. das vorliegende Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft systematisch fortzuschreiben und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse regelmäßig zu aktualisieren,
4. in
regelmäßigen Abständen – spätestens alle drei Jahre - zum Sachstand der
Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zu berichten.
Aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen sowie aus den später zu entwickelnden Maßnahmen werden von der Verwaltung Einzelvorlagen zur Beschlussfassung durch Fachausschüsse und Rat vorgelegt. Dabei werden Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten oder zum Finanzierungsbedarf getroffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
ohne Votum in den Rat verwiesen
Beschluss: geändert beschlossen
Der Integrationsrat beschließt das Kapitel 7
des 'Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft' mit den durch
Unterstreichung hervorgehobenen Änderungen
Beschluss:
„7. Umsetzung des Konzeptes zur Stärkung der integrativen
Stadtgesellschaft
Die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes
setzt voraus, den Verlauf des Prozesses und die Auswirkungen der verschiedenen
Maßnahmen in regelmäßigen Abständen zu beobachten, um
- jederzeit einen Überblick über den Stand
des Prozesses zu haben,
- die Effektivität von Maßnahmen zu
überprüfen,
- die Erfolge der Maßnahmen nachzuweisen
und
- Teilziele besser entwickeln zu können.
Die Umsetzung des Konzeptes erfordert, dass
alle Beteiligten den Prozess begleiten, um die Steuerung und Vernetzung der
Integrationsarbeit ressort- und ämterübergreifend
in Kooperation mit den freien Trägern im Sinne einer Querschnittsaufgabe
aufzubauen und weiter auszubauen.
Für die politische Umsetzung des Konzeptes ist der Integrationsrat
federführend verantwortlich.
7.1 Prozesssteuerung
Interkulturelles Referat
Das
Interkulturelle Referat hat die Aufgaben der
· Konzeptions(weiter)entwicklung,
·
Organisation
und Moderation der Prozesssteuerung (Geschäftsführung),
· Berichterstattung an unterschiedliche
Gremien,
· Vernetzung und Koordinierung der
unterschiedlichen Gremien und
· die Vertretung nach außen.
Expertengruppe
Orientiert
an den fünf
Handlungsfeldern des Konzeptes werden Expertengruppen gebildet, in denen themenbezogen Vertreterinnen
und Vertreter der Fachämter, insbesondere auch der Interkulturellen Zentren
und des Integrationsrates, der Freien Träger und sachkundige Bürgerinnen und
Bürger vertreten sind. In diesen Expertengruppen
werden sowohl Ideen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen entwickelt und
Projekte angestoßen als auch die Weiterentwicklung des Konzeptes beratend
begleitet. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Expertengruppen, Zeitziele
und Zielerreichungsgrößen für die Umsetzung der in den Handlungsfeldern
beschriebenen Handlungsempfehlungen vorzuschlagen.
Die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter der Fachämter, die
im Handlungsfeld ‚Integration’ tätig sind (z.B. Ausländerbehörde, RAA etc.)
koordinieren diese Arbeit.
Die
Expertengruppen tagen 4 x im Jahr und berichten 4 x dem Interkulturellen
Referat den Sachstand. Der Integrationsrat wird regelmäßig vom
Interkulturellen Referat über den Sachstand informiert.
Steuerungsgruppe
Um die Querschnittsaufgabe innerhalb der
Verwaltung zu verankern, werden aus den Dezernaten Beauftragte in eine
verwaltungsinterne Steuerungsgruppe „Integration“ entsandt. Die Beauftragten
haben die Aufgabe, den dezernatsinternen Informationsfluss sicherzustellen und
regelmäßig über den aktuellen Sachstand der Umsetzung in den Dezernaten zu
berichten. In der Steuerungsgruppe findet die Abstimmung zwischen den
Dezernaten über die Koordination der vom Rat beschlossenen Integrationspolitik
statt.
Aufgabe der Steuerungsgruppe ist es
weiterhin, die unterschiedlichen fachbezogenen Ziele, Maßnahmen und Projekte
sowie die Berichtswesen der Dezernate miteinander zu verknüpfen, die
(Weiter-)Entwicklung des städtischen Maßnahmenprogramms und die Indikatorenbildung
(Controlling) fachlich zu unterstützen. Die Koordination der
Steuerungsgruppe übernimmt das Interkulturelle Referat.
Die Steuerungsgruppe tagt 4 x im Jahr und
berichtet 2 x jährlich dem Integrationsrat und den Fachausschüssen.
Beirat
Ein Beirat unterstützt bei der Steuerung des Prozesses. Dem Beirat
gehören Dezernenten und Dezernentinnen, Vertreterinnen und Vertreter der
bisher vertretenen Ratsfraktionen, des Integrationsrates, des
Runden Tisches für Integration, der LIGA, der ARGE, des DGB, der IHK, der
Agentur für Arbeit und das Interkulturelle Referat als Geschäftsführung an.
Der Beirat nimmt
die Berichte der Expertengruppen und der Steuerungsgruppe zur Kenntnis und gibt
fachliche Stellungnahmen ab. Die Vertreterinnen und Vertreter im Beirat
informieren darüber hinaus ihre jeweiligen Organisationen über den
Umsetzungstand des Konzeptes und die fortlaufende Entwicklung.
Der Beirat tagt 1 x
jährlich.
Interkulturelles Maßnahmenprogramm
In Ergänzung zu dem
hier vorgelegten Konzept wird das Interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt
Köln weiterentwickelt und zeitnah vorgelegt. Sein Aufbau orientiert sich an der Konzeptstruktur und wird eine
Grundlage für die Bewertung der Zielerreichung im „Handlungsfeld Integration“
bilden.
7.2 Berichtswesen
Das Interkulturelle Referat entwickelt
gemeinsam mit den Fachämtern, insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Amt für
Stadtentwicklung und Statistik, Kennziffern und Indikatoren, um ein Monitoring-
und Controllingsystem einzurichten, das gleichzeitig die Basis für die
Berichterstattung bildet. Das als Anlage beigefügte Indikatorenset zeigt
beispielhaft die zukünftig angestrebte Form der Indikatorenbildung, die eine
Grundlage für die Wirkungsanalyse des Interkulturellen Maßnahmenprogramms und
die Umsetzung der Handlungsempfehlungen sein wird.
Das
Interkulturelle Referat legt den politischen Gremien in der Beratungsfolge
alle zwei Jahre einen Integrationsbericht vor. Dieser Bericht enthält jeweils
Aussagen zu
·
dem
Sachstand in den einzelnen Handlungsfeldern,
·
dem
Einsatz von Ressourcen,
- dem Eintreten von Wirkungen vor dem Hintergrund der Entwicklung der
Daten des Monitorings unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechter.
7.3 Ressourcen
Für die Umsetzung
der Ziele und Handlungsempfehlungen des Kölner Konzeptes zur Stärkung der
integrativen Stadtgesellschaft stehen begrenzte kommunale personelle und
finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Der adäquate Einsatz der kommunalen Ressourcen
wird in Zusammenhang mit der Umsetzung des Konzeptes durch die Dezernate
regelmäßig überprüft. Notwendige Anpassungen, die im Rahmen der Evaluierung des
Konzeptes und der Erarbeitung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms
festgestellt werden, werden den Gremien in Form von Beschlussvorlagen
vorgelegt.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit drei Gegenstimmen der CDU Fraktion und einer Enthaltung beschlossen
Beschluss: geändert beschlossen
RM Kron, RM Kretschmer
und RM Philippi führen unter Hinweis auf die Beratungen im Integrationsrat am
09.09.2010 sowie am 28.10.2010 aus, dass das Konzept mit Ausnahme des noch zu
einem späteren Zeitpunkt zu behandelnden Maßnahmenprogramms unterstützt wird.
RM Köhler erklärt, dass die CDU-Fraktion der Beschlussalternative ( Ablehnung
des Konzeptes ) folgen wird. RM Uckermann kritisiert die bisher fehlende
inhaltliche Auseinandersetzung in den Fachausschüssen, das an der
Konzepterarbeitung nur ein ausgewählter Teil mitarbeiten konnte und die Bevölkerung
nicht einbezogen worden ist. RM Uckermann bedauert die Tendenz zur Gründung von
ethnischen Sportvereinen, die aus seiner Sicht einem offenen Miteinander
entgegensteht. Der Vorschlag von RM Breite, die Behandlung des Konzeptes mit
Blick auf das noch ausgeklammerte Maßnahmenprogramm insgesamt zu vertagen, wird
nicht unterstützt. Gleichwohl trägt die FDP-Fraktion den zum Beschluss
stehenden Teil des Konzeptes mit.
Anschließend lässt RM
Kron folgende Beschlussformulierung abstimmen:
Beschluss:
In Anlehnung an die Beratungen des Integrationsrates ( 09.09.2010 sowie 28.10.2010 ) nimmt der Sportausschuss das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ ( ohne Kapitel 6 ) zur Kenntnis. Das interkulturelle Maßnahmenprogramm ( Kapitel 6 ) ist dem Sportausschuss nach der Beratung im Integrationsrat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen CDU- Fraktion und Fraktion pro Köln zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss AVR/Vergabe/Internationales
schließt sich dem Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senioren an und empfiehlt
dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlags:
Der Rat der Stadt Köln nimmt
das „Konzept zur Stärkung der
integrativen Stadtgesellschaft“ als Arbeitsgrundlage für die strategische
Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage der Querschnittsaufgabe „Integration“
in Köln sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zustimmend zur
Kenntnis.
Um
dieses zu erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der aktuell und in den Folgejahren im
Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel
1.
verwaltungsintern
auf der Grundlage vorhandener Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die
Planung und Umsetzung sowie Kontrolle der Zielerreichungen von notwendigen
integrationsfördernden Maßnahmen sowie die erforderlichen Weiterentwicklungen
des Konzeptes sicher stellen,
Da der Integrationsrat maßgeblich auch am Umsetzungsprozess beteiligt wird,
sind ihm Zwischenauswertungen und –ergebnisse sowie Fortschreibungsüberlegungen
zeitnah mitzuteilen,
Die ursprünglichen Punkte
2-5 werden gestrichen und ersetzt durch:
2. Das dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S.
69), das erstmalig einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen der
Verwaltung konkret auflistet, muss dennoch überarbeitet werden. Obwohl enge
inhaltliche Zusammenhänge bestehen, wird es verfahrensmäßig kurz- und
mittelfristig vom Integrationskonzept abgekoppelt. Die Verwaltung sollte bei
der Überarbeitung berücksichtigen, dass an alle wesentlichen
Handlungsempfehlungen angeknüpft werden sollte, Prioritäten gesetzt werden,
konkrete Schätzungen zu Kosten und Ressourcen erfolgen und die bisherige
Trennung zwischen Maßnahmen der Verwaltung und Maßnahme der nichtstädtischen
Träger aufgehoben wird. Die Überarbeitung sollte dann in Form eines Workshops,
einer Beratungsveranstaltung oder ähnlichem rückgekoppelt werden mit Akteuren,
die bereits an der Erstellung des Integrationskonzeptes mitgewirkt haben. Nach
einer solchen erweiterten Beratung soll das Maßnahmenpaket im April 2011 den
Ausschüssen vorgelegt werden. Der Integrationsrat soll, wie unter Punkt 1 zur
Beratungsfolge ausgeführt, beteiligt werden.
3. das
vorliegende Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft
systematisch fortzuschreiben und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich
gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse regelmäßig zu aktualisieren,
4. in regelmäßigen Abständen – spätestens alle drei Jahre - zum
Sachstand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zu berichten.
Aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen
sowie aus den später zu entwickelnden Maßnahmen werden von der Verwaltung
Einzelvorlagen zur Beschlussfassung durch Fachausschüsse und Rat vorgelegt.
Dabei werden Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten oder zum
Finanzierungsbedarf getroffen.
Weiterhin bestätigt der
Ausschuss für Soziales und Senioren den Beschluss des Integrationsrates vom
28.10.2010 der da lautet:
Beschlüsse zu einzelnen mündlichen
Änderungs- und Ergänzungsanträgen
Beschluss
zu Kapitel 4.2:
Der Vorschlag, auf Seite 14 bei der 9. Leitlinie eine Konkretisierung der
Angabe zu den ‚angemessenen Sprachkompetenzen’ vorzunehmen, wird mehrheitlich
bei einer Ja-Stimme und zwei Enthaltungen abgelehnt.
Beschluss
zu Kapitel 5.1:
Der Vorschlag, auf Seite 16 oben mit Spiegelstrich aufgelisteten
Handlungsfelder um den Begriff ‚Partizipation’ zu erweitern, wird mehrheitlich
bei drei Gegenstimmen angenommen.
Beschluss
zu Kapitel 5.3.1:
Der Vorschlag, auf Seite 22, die als 9. Handlungsempfehlung gemachte Aussage
mit einem Hinweis auf eine Unterstützung der Aktivitäten der Jugendlichen bei
der ‚Bekämpfung von Rassismus’ zu ergänzen, wird mehrheitlich bei drei
Gegenstimmen angenommen.
Beschluss zu Kapitel
5.3.3:
Der
Vorschlag, auf Seite 27, die 8. Handlungsempfehlung ersatzlos zu streichen wird
mit zwei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss zu Kapitel
5.4.9:
Der Integrationsrat
beschließt mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung die
ergänzende Aufnahme folgender Handlungsempfehlungen:
·
die 4.
Handlungsempfehlung (Seite 64) wird folgendermaßen ergänzt:
‚ Erforderlich ist insbesondere
- die Klärung eines gefestigten Aufenthaltes in einem angemessenen Zeitraum
unter besonderer Berücksichtigung von Integrationsleistungen,
- die Zusicherung des Aufenthaltes für die gesamte Ausbildungszeit bei Personen
mit unsicherem Aufenthalt (AG 11)’;
·
es wird neu als
6. Handlungsempfehlung (Seite 64) eingefügt ‚Aufhebung der Residenzpflicht für
Frauen in Gewaltsituationen (AG 11)’ – die Nummerierung der folgenden
Handlungsempfehlungen verschiebt sich entsprechend;
·
die
mittelfristigen Handlungsempfehlungen (Seite 66) werden ergänzt um den Punkt
‚11. Aufstockung von qualifiziertem Personal in der Ausländerbehörde mit dem
Ziel der Reduzierung der Fallzahlen (AG 11)’.
Beschluss zu Kapitel 7:
Der
Vorschlag ‚die Verwaltung zu bitten, den in diesem Kapitel beschriebenen
gesamten Steuerungsprozess einfacher – z.B. durch Grafiken – darzustellen’,
wird mehrheitlich bei drei Gegenstimmen angenommen.
Beschluss zu Kapitel
7.1.2:
Der Vorschlag, auf Seite 132,
in der letzten Zeile die Worte ‚als beratendes Gremium’ zu streichen und die
Sätze
·
‚Das Konzept zur
Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft wird federführend im
Integrationsrat behandelt.
·
Der
Integrationsrat wird den Prozess der Umsetzung und der Weiterentwicklung des
„Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ mit einem
regelmäßigen Tagesordnungspunkt auf seinen Sitzungen behandeln’
anzufügen, wird einstimmig
ohne Gegenstimme angenommen. Ebenso wird auf Seite 133, im zweiten Absatz /
zweiter Satz unter den Aufzählungen der Handlungsfelder noch die
‚Interkulturelle Öffnung’ ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und Pro Köln zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der
integrativen Stadtgesellschaft“ zur Kenntnis und drückt ausdrücklich die
Wertschätzung für die geleistete Arbeit aus. Das dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S. 69), das
erstmalig einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen der
Verwaltung konkret auflistet, muss dennoch überarbeitet werden.
Darüber hinaus
leitet der Jugendhilfeausschuss folgende Vorschläge an den Integrationsrat zur
Beratung weiter:
- Stärkung der Anteile von Kindern mit Migrationshintergrund im U3- und Ü3-Bereich (als 5. Handlungspunkt zur Handlungsempfehlung 5.3)
- Partizipation auch von Jugendlichen und Migranten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
___________________________________________________________________________
In der Sitzung am 09.09.10 hat der Integrationsrat Änderungsvorschläge
·
zur
Beratungsfolge und
·
zum
Text des Beschlussvorschlages
beschlossen.
In der Sitzung am
28.10.10 hat der Integrationsrat Änderungsvorschläge zu
·
zu
Kapitel 4.2, 5.1, 5.3.1, 5.3.3, 5.4.9, 7. sowie
·
zu Kap.
7.1.2
beschlossen.
Beschluss:
A) Ersetzung des Beschlusstextes
wie folgt
(hierdurch wird der am 09.09.10 gefasste Beschluss des Integrationsrates
zum Text des Beschlussvorschlages der Verwaltung ersetzt; Anmerkung
Geschäftsführung Integrationsrat)
„Der Rat der Stadt
Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ als
Arbeitsgrundlage für die strategische Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage
der Querschnittsaufgabe „Integration“ in Köln sowie die darin enthaltenen
Handlungsempfehlungen zustimmend zur Kenntnis.
Um dieses zu
erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der
aktuell und in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.
- verwaltungsintern auf der Grundlage
vorhandener Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die Planung und
Umsetzung von notwendigen integrationsfördernden Maßnahmen, die
erforderlichen Weiterentwicklungen des Konzeptes sowie der Kontrolle der
Zielerreichungen sicherzustellen.
Hierfür wird eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern des Interkulturellen Referates und je einem Verantwortlichen der Dezernate, eingerichtet werden.
Darüber hinaus sollte der Sachverstand des Integrationsrates sowie externer Experten in den Steuerungsprozess einbezogen werden können.
Die Verwaltung legt bis zum Beschluss des Rates im Dezember 2010 ein Konzept zur Zusammensetzung und den Arbeitsstrukturen dieser Steuerungsgruppe vor.
Da der Integrationsrat maßgeblich auch am Umsetzungsprozess beteiligt wird, sind ihm Zwischenauswertungen und – ergebnisse sowie Fortschreibungsüberlegungen zeitnah mitzuteilen. - Das dem Integrationskonzept beigefügte
Maßnahmenprogramm (ab S. 69), das erstmalig einen Überblick über viele
Maßnahmen aus allen Bereichen der
Verwaltung konkret auflistet, muss dennoch überarbeitet werden. Obwohl
enge inhaltliche Zusammenhänge bestehen, wird es verfahrensmäßig kurz- und
mittelfristig vom Integrationskonzept abgekoppelt. Die Verwaltung sollte
bei der Überarbeitung berücksichtigen, dass an alle wesentlichen
Handlungsempfehlungen angeknüpft werden sollte, Prioritäten gesetzt
werden, konkrete Schätzungen zu Kosten und Ressourcen erfolgen und die
bisherige Trennung zwischen Maßnahmen der Verwaltung und Maßnahme der
nicht-städtischen Träger aufgehoben wird. Die Überarbeitung sollte dann in
Form eines Workshops, einer Beratungsveranstaltung oder ähnlichem
rückgekoppelt werden mit Akteuren, die bereits an der Erstellung des Integrationskonzeptes
mitgewirkt haben. Nach einer solchen erweiterten Beratung soll das
Maßnahmenpaket im Sommer 2011 den Ausschüssen vorgelegt werden. Der
Integrationsrat soll, wie unter Punkt 1
zur Beratungsfolge ausgeführt, beteiligt werden.
- Das vorliegende Konzept zur Stärkung der
integrativen Stadtgesellschaft systematisch fortzuschreiben und unter
Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und
Erkenntnis regelmäßig zu aktualisieren.
- in regelmäßigen Abständen – spätestens
alle drei Jahre – zum Sachstand der Umsetzung und Weiterentwicklung des
Konzeptes zu berichten.
Aus den
vorliegenden Handlungsempfehlungen sowie aus dem später zu entwickelnden
Maßnahmen werden von der Verwaltung Einzelvorlagen zur Beschlussfassung durch
Fachausschüsse und Rat vorgelegt. Dabei werden konkrete Aussagen zu
Finanzierungsmöglichkeiten oder zum Finanzierungsbedarf getroffen.
B) Änderungs-/Ergänzungsantrag zum Konzept zur Stärkung der
integrativen
Stadtgesellschaft
1. Die in den vorberatenden Gremien gefassten Beschlüsse – bis auf
den Kulturausschuss - zum Konzept werden bestätigt.
2. Der in den
Handlungsempfehlungen wiederholt enthaltene Hinweis auf den
Finanzierungsvorbehalt wird jeweils
gestrichen.
Begründung:
Der Beschlusstext enthält
bereits Aussagen zur Finanzierung.
3. Der
ersten beiden Absätze des Konzeptes werden ersetzt durch nachfolgende Präambel:
Präambel
Das Kölner Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft bildet die zentrale Leitlinie für kommunale Integrationsarbeit der nächsten Jahre. Es geht von dem Grundsatz aus, dass nur eine integrierte und für Veränderung offene Stadtgesellschaft erfolgreich und für alle gewinnbringend die Herausforderungen der globalisierten Zukunft bewältigen kann.
Eng angelehnt an den Ratsbeschluss im Dezember 2006 wurden in 23 Arbeitsgruppen Handlungsempfehlungen formuliert, die die gleichberechtigte Teilhabe von Kölnerinnen und Kölnern mit Zuwanderungsgeschichte, die Chancengleichheit, den öffentlichen Diskurs und die vorhandenen Potenziale fördern sollen. Bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen sollen die nachfolgend aufgeführten Grundsätze deshalb besonders beachtet werden:
· Integrationsfördernde Maßnahmen berücksichtigen im Sinne des Inklusions- und Genderansatzes, dass Verschiedenheit der Normalfall ist. Jeder einzelne Mensch soll in seiner Besonderheit akzeptiert und seine Potenziale einbringen können.
- Der Blick ist dafür zu öffnen, dass Verschiedenheit ein Gewinn für die Gemeinschaft ist. Alle Maßnahmen sind deshalb so anzupassen, dass sie den unterschiedlichsten Anforderungen einer vielfältigen Stadtgesellschaft gerecht werden.
- Integration im Sinne gleichberechtigter Teilhabe an allen Lebensbereichen erfordert die gemeinsame Auseinandersetzung der Stadtgesellschaft mit den Chancen, Herausforderungen und Problemen, die mit Zuwanderung verbunden sind.
4. Der
Punkt „Steuerung“ des Konzeptes wird gestrichen und eine Überarbeitung des
Kapitels durch die Verwaltung zur Ratssitzung am 14.12.10 vorgelegt.
(hierbei ist der Beschluss des
Integrationsrates vom 28.10. zu Kapitel 7 und zu 7.1.2 weiter zu beachten;
Anmerkung Geschäftsführung des Integrationsrates)
C) Ergänzung der 1.
Handlungsempfehlung auf Seite 39 des Konzeptes wie folgt:
„Die Stadt Köln lädt Migrantenselbstorganisationen und Jugendverbände von
Migrantenselbstorganisationen verstärkt
zur Mitarbeit bei Runden Tischen und im Rahmen von Sozialraum- und
Stadtteilkonferenzen ein“.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne Gegenstimme und Enthaltung angenommen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: geändert beschlossen