Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:




Abstimmungsergebnis:

Beschluss: geändert beschlossen


RM Uckermann hält es für notwendig, sich im Sportausschuss mit der Vorlage inhaltlich auseinanderzusetzen und ist gegen den Vorschlag der übrigen Fraktionen, die Vorlage in die Haushaltsplanberatungen zu verweisen.

 

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ als Arbeitsgrundlage für die strategische Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage der Querschnittsaufgabe „Integration“ in Köln sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Förderung der Integration (Interkulturelles Maßnahmenprogramm) zustimmend zur Kenntnis.

 

Um dieses zu erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der aktuell und in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel

 

1.        verwaltungsintern auf der Grundlage vorhandener Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die Planung und Umsetzung von notwendigen integrationsfördernden Maßnahmen sowie die erforderlichen Weiterentwicklungen des Konzeptes sicher stellen,

 

2.        Handlungsempfehlungen, die nur durch Dritte umgesetzt werden können, auf ihre Relevanz und Praktikabilität hin zu prüfen und an der konkreten Umsetzung im Rahmen des städtischen Handlungsspielraumes mitzuwirken,

 

3.        bei der Fortschreibung und Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms zukünftig Kosten (Personalkosten und Sachmittel) der städtisch finanzierten Maßnahmen konkret zu benennen oder die einzelnen Maßnahmen zugrunde liegenden Zuschussbeträge zuzuordnen,

 

4.        die Fortschreibung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms in zwei Jahren erneut vorzulegen und

 

5.        dahingehend zu wirken, dass die Maßnahmen der nicht-städtischen Träger in aussagekräftiger Form bei der nächsten Fortschreibung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms ergänzend dargestellt werden können,

 

6.        das vorliegende Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft und das darin enthaltene Interkulturelle Maßnahmenprogramm systematisch fortzuschreiben und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse regelmäßig zu aktualisieren,

 

7.        in regelmäßigen Abständen – spätestens alle drei Jahre - zum Sachstand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zu berichten.

 

Die aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen konkret entwickelten Maßnahmen werden von der Verwaltung in Form von Einzelvorlagen den Fachausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei werden Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten oder zum Finanzierungsbedarf getroffen.

 

 

Alternative:

 

Der Rat lehnt die zustimmende Kenntnisnahme des Konzeptes zur Förderung der integrativen Stadtgesellschaft und die damit verbundenen Aufträge ab.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen Pro Köln und bei einer Enthaltung in die Haushaltsplanberatungen verwiesen.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt, dem Vorschlag von Herrn Helling zu folgen und eine neue Beratungsfolge und Federführung durch den Integrationsrat für diese Beschlussvorlage vorzusehen.




Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme der Fraktion pro Köln

Beschluss: zurückgestellt


Vor Eintritt in die Tagesordnung hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt in die Haushaltsplanberatungen des Jugendhilfeausschusses am 27.09.2010 zu verschieben.

 


Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgestellt.

 


Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

Der Gesundheitsausschuss beschließt, die Beschlussvorlage zu vertagen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Das ‚Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft’ (ohne Kapitel 6) wird in der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung genommen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Gegenstimme und Enthaltung beschlossen.

Beschluss: zurückgestellt


Vor Eintritt in die Tagesordnung beschließt der Jugendhilfeausschuss, die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt in die Sitzung am 16.11.2010 zu vertagen.

 

Beschluss: Kenntnis genommen


 

Der Integrationsrat nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ (ohne Kapitel 6 „Maßnahmeprogramm“) im Rahmen einer Erstberatung zur Kenntnis und macht die nachstehend protokollierten Anmerkungen und Vorschläge. Nach der sich anschließenden Beratung des Konzeptes in den Fachausschüssen, wird der Integrationsrat in seiner Sitzung am 29.11.10 das Konzept abschließend beraten und dem Rat zur Entscheidung weiterleiten.

Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, der SPD, der FDP, der Linken und von Pro-Köln äußern sich grundsätzlich zum Konzept. Die CDU-Fraktion erklärt, dass sie dem alternativen Beschlussvorschlag in der Ratsvorlage zustimmen werde (Ablehnung des Konzeptes insgesamt) und aus diesem Grund stets gegen die jeweiligen zur Abstimmung stehenden Punkte stimmen werde. Auf Nachfrage von Herrn Helling zu den Gründen der Ablehnung wird ausgeführt, dass im Konzept keine Aussage zu den Finanzbedarfen und zur Finanzierung gemacht werden und daher die CDU-Fraktion dem nicht zustimmen könne.
Mehrheitlich wird die sehr hohe Relevanz des Konzeptes für Köln aber betont.

Da mit dem vorliegenden ‚Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft’ die gesamte Stadtgesellschaft und nicht nur die städtischen Dienststellen bzw. die städtisch geförderten Träger angesprochen werden sollen, wird die Verwaltung gebeten diese gesamtstädtische Sicht bei den Formulierungen im Konzept entsprechend zu berücksichtigen.

Auf die Anregung eine angemessene Öffentlichkeit für das Konzept herzustellen, berichtet die Verwaltung von Planungen, das Konzeptpapier nach der Verabschiedung im Rat im Rahmen einer Feierstunde offiziell an die Mitwirkenden –stellvertretend für die Kölner Bürgerschaft - zurückzugeben und dazu auch die Presse einzuladen: Weiterhin seien auf Anregung und in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule und anderen Akteuren für das 1. Halbjahr 2011 verschiedene Veranstaltungen zu einzelnen Schwerpunktthemen des Konzeptes geplant, mit dem Ziel, die Inhalte einer breiteren Öffentlichkeit Nahe zubringen und den Diskussionsprozess weiter zu öffnen.

Das Kapitel 4 enthält Handlungsempfehlungen, die auf kommunaler Ebene nicht zu beeinflussen sind. Es wird erläutert, dass dies eine bewusste Entscheidung der Arbeitsgruppen war, auch diese Empfehlungen im Konzept mit aufzunehmen.

 

Beschlüsse zu einzelnen mündlichen Änderungs- und Ergänzungsanträgen

Beschluss zu Kapitel 4.2:
Der Vorschlag, auf Seite 14 bei der 9. Leitlinie eine Konkretisierung der Angabe zu den ‚angemessenen Sprachkompetenzen’ vorzunehmen, wird mehrheitlich bei einer Ja-Stimme und zwei Enthaltungen abgelehnt.

Beschluss zu Kapitel 5.1:
Der Vorschlag, auf Seite 16 oben mit Spiegelstrich aufgelisteten Handlungsfelder um den Begriff ‚Partizipation’ zu erweitern, wird mehrheitlich bei drei Gegenstimmen angenommen.

Beschluss zu Kapitel 5.3.1:
Der Vorschlag, auf Seite 22, die als 9. Handlungsempfehlung gemachte Aussage mit einem Hinweis auf eine Unterstützung der Aktivitäten der Jugendlichen bei der ‚Bekämpfung von Rassismus’ zu ergänzen, wird mehrheitlich bei drei Gegenstimmen angenommen.

Beschluss zu Kapitel 5.3.3:

Der Vorschlag, auf Seite 27, die 8. Handlungsempfehlung ersatzlos zu streichen wird mit zwei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss zu Kapitel 5.4.9:

Der Integrationsrat beschließt mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung die ergänzende Aufnahme folgender Handlungsempfehlungen:

·        die 4. Handlungsempfehlung (Seite 64) wird folgendermaßen ergänzt:
‚ Erforderlich ist insbesondere
- die Klärung eines gefestigten Aufenthaltes in einem angemessenen Zeitraum unter besonderer Berücksichtigung von Integrationsleistungen,
- die Zusicherung des Aufenthaltes für die gesamte Ausbildungszeit bei Personen mit unsicherem Aufenthalt (AG 11)’;

·        es wird neu als 6. Handlungsempfehlung (Seite 64) eingefügt ‚Aufhebung der Residenzpflicht für Frauen in Gewaltsituationen (AG 11)’ – die Nummerierung der folgenden Handlungsempfehlungen verschiebt sich entsprechend;

·        die mittelfristigen Handlungsempfehlungen (Seite 66) werden ergänzt um den Punkt
‚11. Aufstockung von qualifiziertem Personal in der Ausländerbehörde mit dem Ziel der Reduzierung der Fallzahlen (AG 11)’.

Beschluss zu Kapitel 7:

Der Vorschlag ‚die Verwaltung zu bitten, den in diesem Kapitel beschriebenen gesamten Steuerungsprozess einfacher – z.B. durch Grafiken – darzustellen’, wird mehrheitlich bei drei Gegenstimmen angenommen.

Beschluss zu Kapitel 7.1.2:

Der Vorschlag, auf Seite 132, in der letzten Zeile die Worte ‚als beratendes Gremium’ zu streichen und die Sätze

·        ‚Das Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft wird federführend im Integrationsrat behandelt.

·        Der Integrationsrat wird den Prozess der Umsetzung und der Weiterentwicklung des „Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ mit einem regelmäßigen Tagesordnungspunkt auf seinen Sitzungen behandeln’

anzufügen, wird einstimmig ohne Gegenstimme angenommen. Ebenso wird auf Seite 133, im zweiten Absatz / zweiter Satz unter den Aufzählungen der Handlungsfelder noch die ‚Interkulturelle Öffnung’ ergänzt.


Beschluss: geändert beschlossen


Der Stadtentwicklungsausschuss kündigt eine intensive Mitarbeit bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen an und  empfiehlt dem Rat im Übrigen wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ zur Kenntnis und drückt ausdrücklich die Wertschätzung für die geleistete Arbeit aus.

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion pro Köln.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales und Senioren bestätigt den Beschluss des Integrationsrates vom 09.09.2010 und empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlags:

 

 

Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ als Arbeitsgrundlage für die strategische Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage der Querschnittsaufgabe „Integration“ in Köln sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zustimmend zur Kenntnis.

 

Um dieses zu erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der aktuell und in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel

 

1.        verwaltungsintern auf der Grundlage vorhandener Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die Planung und Umsetzung sowie Kontrolle der Zielerreichungen von notwendigen integrationsfördernden Maßnahmen sowie die erforderlichen Weiterentwicklungen des Konzeptes sicher stellen,

Da der Integrationsrat maßgeblich auch am Umsetzungsprozess beteiligt wird, sind ihm Zwischenauswertungen und –ergebnisse sowie Fortschreibungsüberlegungen zeitnah mitzuteilen,

 

Die ursprünglichen Punkte 2-5 werden gestrichen und ersetzt durch:

 

2.    Das dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S. 69), das erstmalig einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen der Verwaltung konkret auflistet, muss dennoch überarbeitet werden. Obwohl enge inhaltliche Zusammenhänge bestehen, wird es verfahrensmäßig kurz- und mittelfristig vom Integrationskonzept abgekoppelt. Die Verwaltung sollte bei der Überarbeitung berücksichtigen, dass an alle wesentlichen Handlungsempfehlungen angeknüpft werden sollte, Prioritäten gesetzt werden, konkrete Schätzungen zu Kosten und Ressourcen erfolgen und die bisherige Trennung zwischen Maßnahmen der Verwaltung und Maßnahme der nichtstädtischen Träger aufgehoben wird. Die Überarbeitung sollte dann in Form eines Workshops, einer Beratungsveranstaltung oder ähnlichem rückgekoppelt werden mit Akteuren, die bereits an der Erstellung des Integrationskonzeptes mitgewirkt haben. Nach einer solchen erweiterten Beratung soll das Maßnahmenpaket im April 2011 den Ausschüssen vorgelegt werden. Der Integrationsrat soll, wie unter Punkt 1 zur Beratungsfolge ausgeführt, beteiligt werden.

 

3.    das vorliegende Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft systematisch fortzuschreiben und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse regelmäßig zu aktualisieren,

 

4.    in regelmäßigen Abständen – spätestens alle drei Jahre - zum Sachstand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zu berichten.

 

Aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen sowie aus den später zu entwickelnden Maßnahmen werden von der Verwaltung Einzelvorlagen zur Beschlussfassung durch Fachausschüsse und Rat vorgelegt. Dabei werden Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten oder zum Finanzierungsbedarf getroffen.

 

 

Weiterhin bestätigt der Ausschuss für Soziales und Senioren den Beschluss des Integrationsrates vom 28.10.2010 der da lautet:

 

Beschlüsse zu einzelnen mündlichen Änderungs- und Ergänzungsanträgen

Beschluss zu Kapitel 4.2:
Der Vorschlag, auf Seite 14 bei der 9. Leitlinie eine Konkretisierung der Angabe zu den ‚angemessenen Sprachkompetenzen’ vorzunehmen, wird mehrheitlich bei einer Ja-Stimme und zwei Enthaltungen abgelehnt.

Beschluss zu Kapitel 5.1:
Der Vorschlag, auf Seite 16 oben mit Spiegelstrich aufgelisteten Handlungsfelder um den Begriff ‚Partizipation’ zu erweitern, wird mehrheitlich bei drei Gegenstimmen angenommen.

Beschluss zu Kapitel 5.3.1:
Der Vorschlag, auf Seite 22, die als 9. Handlungsempfehlung gemachte Aussage mit einem Hinweis auf eine Unterstützung der Aktivitäten der Jugendlichen bei der ‚Bekämpfung von Rassismus’ zu ergänzen, wird mehrheitlich bei drei Gegenstimmen angenommen.

Beschluss zu Kapitel 5.3.3:

Der Vorschlag, auf Seite 27, die 8. Handlungsempfehlung ersatzlos zu streichen wird mit zwei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss zu Kapitel 5.4.9:

Der Integrationsrat beschließt mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung die ergänzende Aufnahme folgender Handlungsempfehlungen:

·        die 4. Handlungsempfehlung (Seite 64) wird folgendermaßen ergänzt:
‚ Erforderlich ist insbesondere
- die Klärung eines gefestigten Aufenthaltes in einem angemessenen Zeitraum unter besonderer Berücksichtigung von Integrationsleistungen,
- die Zusicherung des Aufenthaltes für die gesamte Ausbildungszeit bei Personen mit unsicherem Aufenthalt (AG 11)’;

·        es wird neu als 6. Handlungsempfehlung (Seite 64) eingefügt ‚Aufhebung der Residenzpflicht für Frauen in Gewaltsituationen (AG 11)’ – die Nummerierung der folgenden Handlungsempfehlungen verschiebt sich entsprechend;

·        die mittelfristigen Handlungsempfehlungen (Seite 66) werden ergänzt um den Punkt
‚11. Aufstockung von qualifiziertem Personal in der Ausländerbehörde mit dem Ziel der Reduzierung der Fallzahlen (AG 11)’.

Beschluss zu Kapitel 7:

Der Vorschlag ‚die Verwaltung zu bitten, den in diesem Kapitel beschriebenen gesamten Steuerungsprozess einfacher – z.B. durch Grafiken – darzustellen’, wird mehrheitlich bei drei Gegenstimmen angenommen.

Beschluss zu Kapitel 7.1.2:

Der Vorschlag, auf Seite 132, in der letzten Zeile die Worte ‚als beratendes Gremium’ zu streichen und die Sätze

·        ‚Das Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft wird federführend im Integrationsrat behandelt.

·        Der Integrationsrat wird den Prozess der Umsetzung und der Weiterentwicklung des „Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ mit einem regelmäßigen Tagesordnungspunkt auf seinen Sitzungen behandeln’

anzufügen, wird einstimmig ohne Gegenstimme angenommen. Ebenso wird auf Seite 133, im zweiten Absatz / zweiter Satz unter den Aufzählungen der Handlungsfelder noch die ‚Interkulturelle Öffnung’ ergänzt.

 




Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Für den Beschlussvorschlag stimmen die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gegen den Beschlussvorschlag stimmen die Fraktionen CDU und pro Köln.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ zur Kenntnis und drückt ausdrücklich die Wertschätzung für die geleistete Arbeit aus. Das dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S. 69), das erstmalig einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen der Verwaltung konkret auflistet, muss dennoch überarbeitet werden.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlusses:

 

Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ als Arbeitsgrundlage für die strategische Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage der Querschnittsaufgabe „Integration“ in Köln sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Förderung der Integration (Interkulturelles Maßnahmenprogramm) zustimmend zur Kenntnis.

 

Um dieses zu erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der aktuell und in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel

 

1.        verwaltungsintern auf der Grundlage vorhandener Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die Planung und Umsetzung von notwendigen integrationsfördernden Maßnahmen sowie die erforderlichen Weiterentwicklungen des Konzeptes sicher stellen,

 

2.        Handlungsempfehlungen, die nur durch Dritte umgesetzt werden können, auf ihre Relevanz und Praktikabilität hin zu prüfen und an der konkreten Umsetzung im Rahmen des städtischen Handlungsspielraumes mitzuwirken,

 

3.        bei der Fortschreibung und Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms zukünftig Kosten (Personalkosten und Sachmittel) der städtisch finanzierten Maßnahmen konkret zu benennen oder die einzelnen Maßnahmen zugrunde liegenden Zuschussbeträge zuzuordnen,

 

4.        die Fortschreibung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms in zwei Jahren erneut vorzulegen und

 

5.        dahingehend zu wirken, dass die Maßnahmen der nicht-städtischen Träger in aussagekräftiger Form bei der nächsten Fortschreibung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms ergänzend dargestellt werden können,

 

6.        das vorliegende Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft und das darin enthaltene Interkulturelle Maßnahmenprogramm systematisch fortzuschreiben und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse regelmäßig zu aktualisieren,

 

7.        in regelmäßigen Abständen – spätestens alle drei Jahre - zum Sachstand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zu berichten.

 

Die aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen konkret entwickelten Maßnahmen werden von der Verwaltung in Form von Einzelvorlagen den Fachausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei werden Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten oder zum Finanzierungsbedarf getroffen.

 

 

Alternative:

 

Der Rat lehnt die zustimmende Kenntnisnahme des Konzeptes zur Förderung der integrativen Stadtgesellschaft und die damit verbundenen Aufträge ab.

 




Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion pro Köln zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Ausschussvorsitzender RM Herr Paetzold bringt den nachfolgenden geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

Der Gesundheitsausschuss bestätigt den Beschluss des Integrationsrates vom 09.09.2010 und empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlags:

 

Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ als Arbeitsgrundlage für die strategische Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage der Querschnittsaufgabe „Integration“ in Köln sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zustimmend zur Kenntnis.

 

Um dieses zu erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der aktuell und in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel

 

1.        verwaltungsintern auf der Grundlage vorhandener Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die Planung und Umsetzung sowie Kontrolle der Zielerreichungen von notwendigen integrationsfördernden Maßnahmen sowie die erforderlichen Weiterentwicklungen des Konzeptes sicher stellen,
 
Da der Integrationsrat maßgeblich auch am Umsetzungsprozess beteiligt wird, sind ihm Zwischenauswertungen und –ergebnisse sowie Fortschreibungsüberlegungen zeitnah mitzuteilen,

 

 

Die ursprünglichen Punkte 2-5 werden gestrichen und ersetzt durch:

 

2.    Das dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S. 69), das erstmalig einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen der Verwaltung konkret auflistet, muss dennoch überarbeitet werden. Obwohl enge inhaltliche Zusammenhänge bestehen, wird es verfahrensmäßig kurz- und mittelfristig vom Integrationskonzept abgekoppelt. Die Verwaltung sollte bei der Überarbeitung berücksichtigen, dass an alle wesentlichen Handlungsempfehlungen angeknüpft werden sollte, Prioritäten gesetzt werden, konkrete Schätzungen zu Kosten und Ressourcen erfolgen und die bisherige Trennung zwischen Maßnahmen der Verwaltung und Maßnahme der nichtstädtischen Träger aufgehoben wird. Die Überarbeitung sollte dann in Form eines Workshops, einer Beratungsveranstaltung oder ähnlichem rückgekoppelt werden mit Akteuren, die bereits an der Erstellung des Integrationskonzeptes mitgewirkt haben. Nach einer solchen erweiterten Beratung soll das Maßnahmenpaket im April 2011 den Ausschüssen vorgelegt werden. Der Integrationsrat soll, wie unter Punkt 1 zur Beratungsfolge ausgeführt, beteiligt werden.

 

3.    das vorliegende Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft systematisch fortzuschreiben und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse regelmäßig zu aktualisieren,

 

4.    in regelmäßigen Abständen – spätestens alle drei Jahre - zum Sachstand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zu berichten.

 

Aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen sowie aus den später zu entwickelnden Maßnahmen werden von der Verwaltung Einzelvorlagen zur Beschlussfassung durch Fachausschüsse und Rat vorgelegt. Dabei werden Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten oder zum Finanzierungsbedarf getroffen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

ohne Votum in den Rat verwiesen


Beschluss: geändert beschlossen


Der Integrationsrats hat in seiner Sitzung am 29.11.2010 die Verwaltung gebeten, das Kapitel 7 des ‚Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft’ zur „Steuerung und Umsetzung des Konzeptes“ zur Sondersitzung des Integrationsrates am 13.12.10 zu überarbeiten und die Steuerungsaufgaben neu zu formulieren.

Der Integrationsrat beschließt das Kapitel 7 des 'Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft' mit den durch Unterstreichung hervorgehobenen Änderungen

 

Beschluss:

„7. Umsetzung des Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft

Der gelungene Austausch und die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft bei der Erstellung des Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft soll im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes unter Federführung des Interkulturellen Referates fortgesetzt werden.

Die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes setzt voraus, den Verlauf des Prozesses und die Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen in regelmäßigen Abständen zu beobachten, um

  • jederzeit einen Überblick über den Stand des Prozesses zu haben,
  • die Effektivität von Maßnahmen zu überprüfen,
  • die Erfolge der Maßnahmen nachzuweisen und
  • Teilziele besser entwickeln zu können.

Die Umsetzung des Konzeptes erfordert, dass alle Beteiligten den Prozess begleiten, um die Steuerung und Vernetzung der Integrationsarbeit ressort- und ämterübergreifend in Kooperation mit den freien Trägern im Sinne einer Querschnittsaufgabe aufzubauen und weiter auszubauen.
Für die politische Umsetzung des Konzeptes ist der Integrationsrat federführend verantwortlich.

 

7.1 Prozesssteuerung

Interkulturelles Referat

Das Interkulturelle Referat hat die Aufgaben der

·    Konzeptions(weiter)entwicklung,

·    Organisation und Moderation der Prozesssteuerung (Geschäftsführung),

·    Berichterstattung an unterschiedliche Gremien,

·    Vernetzung und Koordinierung der unterschiedlichen Gremien und

·    die Vertretung nach außen.

 

Expertengruppe

Orientiert an den fünf Handlungsfeldern des Konzeptes werden Expertengruppen gebildet, in denen themenbezogen Vertreterinnen und Vertreter der Fachämter, insbesondere auch der Interkulturellen Zentren und des Integrationsrates, der Freien Träger und sachkundige Bürgerinnen und Bürger vertreten sind. In diesen Expertengruppen werden sowohl Ideen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen entwickelt und Projekte angestoßen als auch die Weiterentwicklung des Konzeptes beratend begleitet. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Expertengruppen, Zeitziele und Zielerreichungsgrößen für die Umsetzung der in den Handlungsfeldern beschriebenen Handlungsempfehlungen vorzuschlagen.

Die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter der Fachämter, die im Handlungsfeld ‚Integration’ tätig sind (z.B. Ausländerbehörde, RAA etc.) koordinieren diese Arbeit.

Die Expertengruppen tagen 4 x im Jahr und berichten 4 x dem Interkulturellen Referat den Sachstand. Der Integrationsrat wird regelmäßig vom Interkulturellen Referat über den Sachstand informiert.

 

Steuerungsgruppe

Um die Querschnittsaufgabe innerhalb der Verwaltung zu verankern, werden aus den Dezernaten Beauftragte in eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe „Integration“ entsandt. Die Beauftragten haben die Aufgabe, den dezernatsinternen Informationsfluss sicherzustellen und regelmäßig über den aktuellen Sachstand der Umsetzung in den Dezernaten zu berichten. In der Steuerungsgruppe findet die Abstimmung zwischen den Dezernaten über die Koordination der vom Rat beschlossenen Integrationspolitik statt.

Aufgabe der Steuerungsgruppe ist es weiterhin, die unterschiedlichen fachbezogenen Ziele, Maßnahmen und Projekte sowie die Berichtswesen der Dezernate miteinander zu verknüpfen, die (Weiter-)Entwicklung des städtischen Maßnahmenprogramms und die Indikatorenbildung (Controlling) fachlich zu unterstützen. Die Koordination der Steuerungsgruppe übernimmt das Interkulturelle Referat.

Die Steuerungsgruppe tagt 4 x im Jahr und berichtet 2 x jährlich dem Integrationsrat und den Fachausschüssen.

 

Beirat

Ein Beirat unterstützt bei der Steuerung des Prozesses. Dem Beirat gehören Dezernenten und Dezernentinnen, Vertreterinnen und Vertreter der bisher vertretenen Ratsfraktionen, des Integrationsrates, des Runden Tisches für Integration, der LIGA, der ARGE, des DGB, der IHK, der Agentur für Arbeit und das Interkulturelle Referat als Geschäftsführung an.

 

Der Beirat nimmt die Berichte der Expertengruppen und der Steuerungsgruppe zur Kenntnis und gibt fachliche Stellungnahmen ab. Die Vertreterinnen und Vertreter im Beirat informieren darüber hinaus ihre jeweiligen Organisationen über den Umsetzungstand des Konzeptes und die fortlaufende Entwicklung.

 

Der Beirat tagt 1 x jährlich.

 

Interkulturelles Maßnahmenprogramm

In Ergänzung zu dem hier vorgelegten Konzept wird das Interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln weiterentwickelt und zeitnah vorgelegt. Sein Aufbau orientiert sich  an der Konzeptstruktur und wird eine Grundlage für die Bewertung der Zielerreichung im „Handlungsfeld Integration“ bilden.

 

7.2 Berichtswesen

Das Interkulturelle Referat entwickelt gemeinsam mit den Fachämtern, insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Kennziffern und Indikatoren, um ein Monitoring- und Controllingsystem einzurichten, das gleichzeitig die Basis für die Berichterstattung bildet. Das als Anlage beigefügte Indikatorenset zeigt beispielhaft die zukünftig angestrebte Form der Indikatorenbildung, die eine Grundlage für die Wirkungsanalyse des Interkulturellen Maßnahmenprogramms und die Umsetzung der Handlungsempfehlungen sein wird.

 

Das Interkulturelle Referat legt den politischen Gremien in der Beratungsfolge alle zwei Jahre einen Integrationsbericht vor. Dieser Bericht enthält jeweils Aussagen zu

·        dem Sachstand in den einzelnen Handlungsfeldern,

·        dem Einsatz von Ressourcen,

  • dem Eintreten von Wirkungen vor dem Hintergrund der Entwicklung der Daten des Monitorings unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechter.

 

7.3 Ressourcen

Für die Umsetzung der Ziele und Handlungsempfehlungen des Kölner Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft stehen begrenzte kommunale personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Der adäquate Einsatz der kommunalen Ressourcen wird in Zusammenhang mit der Umsetzung des Konzeptes durch die Dezernate regelmäßig überprüft. Notwendige Anpassungen, die im Rahmen der Evaluierung des Konzeptes und der Erarbeitung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms festgestellt werden, werden den Gremien in Form von Beschlussvorlagen vorgelegt.“




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit drei Gegenstimmen der CDU Fraktion und einer Enthaltung beschlossen

Beschluss: geändert beschlossen


RM Kron, RM Kretschmer und RM Philippi führen unter Hinweis auf die Beratungen im Integrationsrat am 09.09.2010 sowie am 28.10.2010 aus, dass das Konzept mit Ausnahme des noch zu einem späteren Zeitpunkt zu behandelnden Maßnahmenprogramms unterstützt wird. RM Köhler erklärt, dass die CDU-Fraktion der Beschlussalternative ( Ablehnung des Konzeptes ) folgen wird. RM Uckermann kritisiert die bisher fehlende inhaltliche Auseinandersetzung in den Fachausschüssen, das an der Konzepterarbeitung nur ein ausgewählter Teil mitarbeiten konnte und die Bevölkerung nicht einbezogen worden ist. RM Uckermann bedauert die Tendenz zur Gründung von ethnischen Sportvereinen, die aus seiner Sicht einem offenen Miteinander entgegensteht. Der Vorschlag von RM Breite, die Behandlung des Konzeptes mit Blick auf das noch ausgeklammerte Maßnahmenprogramm insgesamt zu vertagen, wird nicht unterstützt. Gleichwohl trägt die FDP-Fraktion den zum Beschluss stehenden Teil des Konzeptes mit.

Anschließend lässt RM Kron folgende Beschlussformulierung abstimmen:

Beschluss:

In Anlehnung an die Beratungen des Integrationsrates ( 09.09.2010 sowie 28.10.2010 ) nimmt der Sportausschuss das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ ( ohne Kapitel 6 ) zur Kenntnis. Das interkulturelle Maßnahmenprogramm ( Kapitel 6 ) ist dem Sportausschuss nach der Beratung im Integrationsrat vorzulegen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen CDU- Fraktion und Fraktion pro Köln zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Ausschuss AVR/Vergabe/Internationales schließt sich dem Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senioren an und empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlags:

 

Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ als Arbeitsgrundlage für die strategische Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage der Querschnittsaufgabe „Integration“ in Köln sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zustimmend zur Kenntnis.

 

Um dieses zu erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der aktuell und in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel

 

1.        verwaltungsintern auf der Grundlage vorhandener Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die Planung und Umsetzung sowie Kontrolle der Zielerreichungen von notwendigen integrationsfördernden Maßnahmen sowie die erforderlichen Weiterentwicklungen des Konzeptes sicher stellen,

Da der Integrationsrat maßgeblich auch am Umsetzungsprozess beteiligt wird, sind ihm Zwischenauswertungen und –ergebnisse sowie Fortschreibungsüberlegungen zeitnah mitzuteilen,

 

Die ursprünglichen Punkte 2-5 werden gestrichen und ersetzt durch:

 

2.    Das dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S. 69), das erstmalig einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen der Verwaltung konkret auflistet, muss dennoch überarbeitet werden. Obwohl enge inhaltliche Zusammenhänge bestehen, wird es verfahrensmäßig kurz- und mittelfristig vom Integrationskonzept abgekoppelt. Die Verwaltung sollte bei der Überarbeitung berücksichtigen, dass an alle wesentlichen Handlungsempfehlungen angeknüpft werden sollte, Prioritäten gesetzt werden, konkrete Schätzungen zu Kosten und Ressourcen erfolgen und die bisherige Trennung zwischen Maßnahmen der Verwaltung und Maßnahme der nichtstädtischen Träger aufgehoben wird. Die Überarbeitung sollte dann in Form eines Workshops, einer Beratungsveranstaltung oder ähnlichem rückgekoppelt werden mit Akteuren, die bereits an der Erstellung des Integrationskonzeptes mitgewirkt haben. Nach einer solchen erweiterten Beratung soll das Maßnahmenpaket im April 2011 den Ausschüssen vorgelegt werden. Der Integrationsrat soll, wie unter Punkt 1 zur Beratungsfolge ausgeführt, beteiligt werden.

 

3.    das vorliegende Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft systematisch fortzuschreiben und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse regelmäßig zu aktualisieren,

 

4.    in regelmäßigen Abständen – spätestens alle drei Jahre - zum Sachstand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zu berichten.

 

Aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen sowie aus den später zu entwickelnden Maßnahmen werden von der Verwaltung Einzelvorlagen zur Beschlussfassung durch Fachausschüsse und Rat vorgelegt. Dabei werden Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten oder zum Finanzierungsbedarf getroffen.

 

 

Weiterhin bestätigt der Ausschuss für Soziales und Senioren den Beschluss des Integrationsrates vom 28.10.2010 der da lautet:

 

Beschlüsse zu einzelnen mündlichen Änderungs- und Ergänzungsanträgen

Beschluss zu Kapitel 4.2:
Der Vorschlag, auf Seite 14 bei der 9. Leitlinie eine Konkretisierung der Angabe zu den ‚angemessenen Sprachkompetenzen’ vorzunehmen, wird mehrheitlich bei einer Ja-Stimme und zwei Enthaltungen abgelehnt.

Beschluss zu Kapitel 5.1:
Der Vorschlag, auf Seite 16 oben mit Spiegelstrich aufgelisteten Handlungsfelder um den Begriff ‚Partizipation’ zu erweitern, wird mehrheitlich bei drei Gegenstimmen angenommen.

Beschluss zu Kapitel 5.3.1:
Der Vorschlag, auf Seite 22, die als 9. Handlungsempfehlung gemachte Aussage mit einem Hinweis auf eine Unterstützung der Aktivitäten der Jugendlichen bei der ‚Bekämpfung von Rassismus’ zu ergänzen, wird mehrheitlich bei drei Gegenstimmen angenommen.

Beschluss zu Kapitel 5.3.3:

Der Vorschlag, auf Seite 27, die 8. Handlungsempfehlung ersatzlos zu streichen wird mit zwei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss zu Kapitel 5.4.9:

Der Integrationsrat beschließt mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung die ergänzende Aufnahme folgender Handlungsempfehlungen:

·         die 4. Handlungsempfehlung (Seite 64) wird folgendermaßen ergänzt:
‚ Erforderlich ist insbesondere
- die Klärung eines gefestigten Aufenthaltes in einem angemessenen Zeitraum unter besonderer Berücksichtigung von Integrationsleistungen,
- die Zusicherung des Aufenthaltes für die gesamte Ausbildungszeit bei Personen mit unsicherem Aufenthalt (AG 11)’;

·         es wird neu als 6. Handlungsempfehlung (Seite 64) eingefügt ‚Aufhebung der Residenzpflicht für Frauen in Gewaltsituationen (AG 11)’ – die Nummerierung der folgenden Handlungsempfehlungen verschiebt sich entsprechend;

·         die mittelfristigen Handlungsempfehlungen (Seite 66) werden ergänzt um den Punkt
‚11. Aufstockung von qualifiziertem Personal in der Ausländerbehörde mit dem Ziel der Reduzierung der Fallzahlen (AG 11)’.

Beschluss zu Kapitel 7:

Der Vorschlag ‚die Verwaltung zu bitten, den in diesem Kapitel beschriebenen gesamten Steuerungsprozess einfacher – z.B. durch Grafiken – darzustellen’, wird mehrheitlich bei drei Gegenstimmen angenommen.

Beschluss zu Kapitel 7.1.2:

Der Vorschlag, auf Seite 132, in der letzten Zeile die Worte ‚als beratendes Gremium’ zu streichen und die Sätze

·         ‚Das Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft wird federführend im Integrationsrat behandelt.

·         Der Integrationsrat wird den Prozess der Umsetzung und der Weiterentwicklung des „Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ mit einem regelmäßigen Tagesordnungspunkt auf seinen Sitzungen behandeln’

anzufügen, wird einstimmig ohne Gegenstimme angenommen. Ebenso wird auf Seite 133, im zweiten Absatz / zweiter Satz unter den Aufzählungen der Handlungsfelder noch die ‚Interkulturelle Öffnung’ ergänzt.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und Pro Köln zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ zur Kenntnis und drückt ausdrücklich die Wertschätzung für die geleistete Arbeit aus. Das dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S. 69), das erstmalig einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen der Verwaltung konkret auflistet, muss dennoch überarbeitet werden.

 

 

Darüber hinaus leitet der Jugendhilfeausschuss folgende Vorschläge an den Integrationsrat zur Beratung weiter:

 

  1. Stärkung der Anteile von Kindern mit Migrationshintergrund im U3- und Ü3-Bereich (als 5. Handlungspunkt zur Handlungsempfehlung 5.3)

 

  1. Partizipation auch von Jugendlichen und Migranten.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


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In der Sitzung am 09.09.10 hat der Integrationsrat Änderungsvorschläge

·        zur Beratungsfolge und

·        zum Text des Beschlussvorschlages

beschlossen.

 

In der Sitzung am 28.10.10 hat der Integrationsrat Änderungsvorschläge zu

·        zu Kapitel 4.2, 5.1, 5.3.1, 5.3.3, 5.4.9, 7. sowie

·        zu Kap. 7.1.2

beschlossen.

 

 

Beschluss:

 

A)  Ersetzung des Beschlusstextes wie folgt
(hierdurch wird der am 09.09.10 gefasste Beschluss des Integrationsrates zum Text des Beschlussvorschlages der Verwaltung ersetzt; Anmerkung Geschäftsführung Integrationsrat)

 

„Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ als Arbeitsgrundlage für die strategische Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage der Querschnittsaufgabe „Integration“ in Köln sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zustimmend zur Kenntnis.

Um dieses zu erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der aktuell und in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

 

  1. verwaltungsintern auf der Grundlage vorhandener Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die Planung und Umsetzung von notwendigen integrationsfördernden Maßnahmen, die erforderlichen Weiterentwicklungen des Konzeptes sowie der Kontrolle der Zielerreichungen sicherzustellen.
    Hierfür wird eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern des Interkulturellen Referates und je einem Verantwortlichen der Dezernate, eingerichtet werden.
    Darüber hinaus sollte der Sachverstand des Integrationsrates sowie externer Experten in den Steuerungsprozess einbezogen werden können.
    Die Verwaltung legt bis zum Beschluss des Rates im Dezember 2010 ein Konzept zur Zusammensetzung und den Arbeitsstrukturen dieser Steuerungsgruppe vor.
    Da der Integrationsrat maßgeblich auch am Umsetzungsprozess beteiligt wird, sind ihm Zwischenauswertungen und – ergebnisse sowie Fortschreibungsüberlegungen zeitnah mitzuteilen.
  2. Das dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S. 69), das erstmalig einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen  der Verwaltung konkret auflistet, muss dennoch überarbeitet werden. Obwohl enge inhaltliche Zusammenhänge bestehen, wird es verfahrensmäßig kurz- und mittelfristig vom Integrationskonzept abgekoppelt. Die Verwaltung sollte bei der Überarbeitung berücksichtigen, dass an alle wesentlichen Handlungsempfehlungen angeknüpft werden sollte, Prioritäten gesetzt werden, konkrete Schätzungen zu Kosten und Ressourcen erfolgen und die bisherige Trennung zwischen Maßnahmen der Verwaltung und Maßnahme der nicht-städtischen Träger aufgehoben wird. Die Überarbeitung sollte dann in Form eines Workshops, einer Beratungsveranstaltung oder ähnlichem rückgekoppelt werden mit Akteuren, die bereits an der Erstellung des Integrationskonzeptes mitgewirkt haben. Nach einer solchen erweiterten Beratung soll das Maßnahmenpaket im Sommer 2011 den Ausschüssen vorgelegt werden. Der Integrationsrat soll, wie unter Punkt 1  zur Beratungsfolge ausgeführt, beteiligt werden.
  3. Das vorliegende Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft systematisch fortzuschreiben und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnis regelmäßig zu aktualisieren.
  4. in regelmäßigen Abständen – spätestens alle drei Jahre – zum Sachstand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zu berichten.

 

Aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen sowie aus dem später zu entwickelnden Maßnahmen werden von der Verwaltung Einzelvorlagen zur Beschlussfassung durch Fachausschüsse und Rat vorgelegt. Dabei werden konkrete Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten oder zum Finanzierungsbedarf getroffen.

 

 

B)  Änderungs-/Ergänzungsantrag zum Konzept zur Stärkung der integrativen
Stadtgesellschaft

1.    Die in den vorberatenden Gremien gefassten Beschlüsse – bis auf den Kulturausschuss - zum Konzept werden bestätigt.

 

2.   Der in den Handlungsempfehlungen wiederholt enthaltene Hinweis auf den
       Finanzierungsvorbehalt wird jeweils gestrichen.
      
Begründung:

       Der Beschlusstext enthält bereits Aussagen zur Finanzierung.

 

3.  Der ersten beiden Absätze des Konzeptes werden ersetzt durch nachfolgende Präambel:

 

Präambel

Das Kölner Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft bildet die zentrale Leitlinie für kommunale Integrationsarbeit der nächsten Jahre. Es geht von dem Grundsatz aus, dass nur eine integrierte und für Veränderung offene Stadtgesellschaft erfolgreich und für alle gewinnbringend die Herausforderungen der globalisierten Zukunft bewältigen kann.

Eng angelehnt an den Ratsbeschluss im Dezember 2006 wurden in 23 Arbeitsgruppen Handlungsempfehlungen formuliert, die die gleichberechtigte Teilhabe von Kölnerinnen und Kölnern mit Zuwanderungsgeschichte, die Chancengleichheit, den öffentlichen Diskurs und die vorhandenen Potenziale fördern sollen. Bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen sollen die nachfolgend aufgeführten Grundsätze deshalb besonders beachtet werden:

·        Integrationsfördernde Maßnahmen berücksichtigen im Sinne des Inklusions- und Genderansatzes, dass Verschiedenheit der Normalfall ist. Jeder einzelne Mensch soll in seiner Besonderheit akzeptiert und seine Potenziale einbringen können.

  • Der Blick ist dafür zu öffnen, dass Verschiedenheit ein Gewinn für die Gemeinschaft ist. Alle Maßnahmen sind deshalb so anzupassen, dass sie den unterschiedlichsten Anforderungen einer vielfältigen Stadtgesellschaft gerecht werden.
  • Integration im Sinne gleichberechtigter Teilhabe an allen Lebensbereichen erfordert die gemeinsame Auseinandersetzung der Stadtgesellschaft mit den Chancen, Herausforderungen und Problemen, die mit Zuwanderung verbunden sind.

 

4.  Der Punkt „Steuerung“ des Konzeptes wird gestrichen und eine Überarbeitung des Kapitels durch die Verwaltung zur Ratssitzung am 14.12.10 vorgelegt.
(hierbei ist der Beschluss des Integrationsrates vom 28.10. zu Kapitel 7 und zu 7.1.2 weiter zu beachten; Anmerkung Geschäftsführung des Integrationsrates)

 

C) Ergänzung der 1. Handlungsempfehlung auf Seite 39 des Konzeptes wie folgt:
 
„Die Stadt Köln lädt Migrantenselbstorganisationen und Jugendverbände von Migrantenselbstorganisationen verstärkt zur Mitarbeit bei Runden Tischen und im Rahmen von Sozialraum- und Stadtteilkonferenzen ein“.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Gegenstimme und Enthaltung angenommen.