Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt den Erlass der 210. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Erlass der 210. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Frau Da Costa Souza, Frau Heithorst

 

Beschluss: geändert beschlossen


- mündlicher Änderungsantrag der FDP-Fraktion

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 210. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

 

Die in Anlage 1 auf Seite 2 unter Ziffer 3 genannte Vorgebirgstraße soll mit „Flüsterasphalt“ belegt werden.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der Grünen und Herrn Schöppe zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Giesen und Weißenberger)

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt den Erlass der 210. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

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Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen.

ja/nein



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Erlass der 210. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung des Einzelvertreters Wiener (pro Köln) zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Erlass der 210. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

Anlage 10 (Straßenbaumaßnahmen Margaretastraße) soll aus der Satzung herausgestrichen werden.




Abstimmungsergebnis:

Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) nimmt an der Beratung und Abstimmung wegen Befangenheit nicht teil.

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage mehrheitlich mit 14 Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, FDP) gegen 1 Stimme (pro Köln) zu.

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt den Erlass der 210. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung mit Ausnahme der Maßnahmen in § 1 Ziffern 7, 9 und 10. In § 1 Ziffer 3 wird vor den Worten „bituminösen Deckschicht“ das Wort „lärmoptimierten“ eingefügt.




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlung des Verkehrsausschusses aus seiner Sitzung am 29.06.2010:

Der Rat beschließt den Erlass der 210. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung mit Ausnahme der Maßnahmen in § 1 Ziffern 7, 9 und 10. In § 1 Ziffer 3 wird vor den Worten „bituminösen Deckschicht“ das Wort „lärmoptimierten“ eingefügt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.