Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag,
Alternative:
- Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Herstellung des Kreisverkehrs Deutz-Mülheimer Straße/Messeallee Nord fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
- Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 257.366,05 € für die Herstellung des Kreisverkehrs Deutz-Mülheimer Straße/Messeallee Nord bei der Finanzstelle 6601-1201-1-1013 Deutz-Mülheimer Straße/Messeallee Nord, Kreisverkehr, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Hj. 2010.
Die Freigabe erfolgt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NW.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Herstellung des Kreisverkehrs Deutz-Mülheimer Straße/Messeallee Nord fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt
zu beschließen:
- Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 257.366,05 € für die Herstellung des Kreisverkehrs Deutz-Mülheimer Straße/Messeallee Nord bei der Finanzstelle 6601-1201-1-1013 Deutz-Mülheimer Straße/Messeallee Nord, Kreisverkehr, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Hj. 2010.
Die Freigabe erfolgt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NW.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 257.366,05 € für die Herstellung des Kreisverkehrs Deutz-Mülheimer Straße/Messeallee Nord bei der Finanzstelle 6601-1201-1-1013 Deutz-Mülheimer Straße/Messeallee Nord, Kreisverkehr, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Hj. 2010.
Die Freigabe erfolgt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NW.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt