Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, entsprechend dem v. g. Beschluss der Bezirksvertretung die gesamte Terrassenkante gemäß der Stellungnahme des geologischen Dienstes aus dem Jahr 2009 als Naturdenkmal nach § 28 BNatSchG i.V.m. § 22 Abs. 3 BNatSchG und § 42 e Landschaftsgesetz (LG NW) zunächst für die Dauer von 2 Jahren einstweilig sicherzustellen und damit das Verfahren zur endgültigen Unterschutzstellung einzuleiten. Die gesamte unter Schutz zu stellende Terrassenkante ist auf der als Anlage 2 beigefügten Karte ersichtlich.



Abstimmungsergebnis:

Bei 13 Ja Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt,

die Unterschutzstellung der gesamten Terrassenkante wie in der Legende der Anlage 2 schraffiert nach § 28 BNatSchG in Verbindung mit § 22 Abs. 3 BNatSchG und § 42 e Landschaftsschutzgesetz zunächst für die Dauer von 2 Jahren einstweilig sicherzustellen und damit das Verfahren zur endgültigen Unterschutzstellung einzuleiten.

Die in Anlage 2 eingezeichnete Fläche des Bodendenkmals (nach der Legende anders schraffiert) soll, wie vom Amt für Archäologische Bodendenkmalpflege angeregt, als Fläche in die Liste der Bodendenkmäler der Stadt Köln eingetragen werden.

Das vom Investor geplante Haus Nr. 4 muss entfallen. Ein Ausgleich außerhalb des Schutzgebietes auf der übrigen Bauplanfläche ist jedoch möglich.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

17 Ja-Stimmen (5 CDU, 5 Grüne, 3 SPD, 2FDP, 1 Die Linke, 1 Pro Köln)
  1 Enthaltung (CDU)

Nicht anwesend: Frau Steinmann

 

Beschluss: geändert beschlossen


Die Ausschussvorsitzende stellt den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung, dem Beschlussvorschlag der BV Lindenthal zu folgen mit der Ergänzung im letzten Satz:
Ein Ausgleich außerhalb des Schutzgebietes auf der übrigen Bauplanfläche ist jedoch teilweise möglich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion pro Köln gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FPD-Fraktion.

 

 

Anschließend stellt sie den Beschlussvorschlag in Form des geänderten Beschlusses der BV Lindenthal zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt,

 

die Unterschutzstellung der gesamten Terrassenkante wie in der Legende der Anlage 2 schraffiert nach § 28 BNatSchG in Verbindung mit § 22 Abs. 3 BNatSchG und § 42 e Landschaftsschutzgesetz zunächst für die Dauer von 2 Jahren einstweilig sicherzustellen und damit das Verfahren zur endgültigen Unterschutzstellung einzuleiten.

 

Die in Anlage 2 eingezeichnete Fläche des Bodendenkmals (nach der Legende anders schraffiert) soll, wie vom Amt für Archäologische Bodendenkmalpflege angeregt, als Fläche in die Liste der Bodendenkmäler der Stadt Köln eingetragen werden.

 

Das vom Investor geplante Haus Nr. 4 muss entfallen. Ein Ausgleich außerhalb des Schutzgebietes auf der übrigen Bauplanfläche ist jedoch möglich.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

(analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Lindenthal)

Geänderter Beschluss:

Der Rat beschließt,

die Unterschutzstellung der gesamten Terrassenkante wie in der Legende der Anlage 2 schraffiert nach § 28 BNatSchG in Verbindung mit § 22 Abs. 3 BNatSchG und § 42 e Landschaftsschutzgesetz zunächst für die Dauer von 2 Jahren einstweilig sicherzustellen und damit das Verfahren zur endgültigen Unterschutzstellung einzuleiten.

Die in Anlage 2 eingezeichnete Fläche des Bodendenkmals (nach der Legende anders schraffiert) soll, wie vom Amt für Archäologische Bodendenkmalpflege angeregt, als Fläche in die Liste der Bodendenkmäler der Stadt Köln eingetragen werden.

Das vom Investor geplante Haus Nr. 4 muss entfallen. Ein Ausgleich außerhalb des Schutzgebietes auf der übrigen Bauplanfläche ist jedoch möglich.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung der Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 30.09.2010:

Der Rat beschließt,

 

die Unterschutzstellung der gesamten Terrassenkante wie in der Legende der Anlage 2 schraffiert nach § 28 BNatSchG in Verbindung mit § 22 Abs. 3 BNatSchG und § 42 e Landschaftsschutzgesetz zunächst für die Dauer von 2 Jahren einstweilig sicherzustellen und damit das Verfahren zur endgültigen Unterschutzstellung einzuleiten.

Die in Anlage 2 eingezeichnete Fläche des Bodendenkmals (nach der Legende anders schraffiert) soll, wie vom Amt für Archäologische Bodendenkmalpflege angeregt, als Fläche in die Liste der Bodendenkmäler der Stadt Köln eingetragen werden.

Das vom Investor geplante Haus Nr. 4 muss entfallen. Ein Ausgleich außerhalb des Schutzgebietes auf der übrigen Bauplanfläche ist jedoch möglich.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.