Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU- und die FDP
Fraktion.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich beiderseits der Berliner Straße vom Clevischer Ring bis zu dem Gebäude Hausnummern 140 bis 158, beiderseits der Von-Sparr-Straße von Hacketäuerstraße bis zur Berliner Straße und die Grundstücke Clevischer Ring 114 bis 122 in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Berliner Straße" in Köln-Mülheim– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten (hierunter fallen Spiel- und Automatenhallen und nicht Diskotheken, Tanzlokale, Restaurants etc.) sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich beiderseits der Berliner Straße vom Clevischer Ring bis zu dem Gebäude Hausnummern 140 bis 158, beiderseits der Von-Sparr-Straße von Hacketäuerstraße bis zur Berliner Straße und die Grundstücke Clevischer Ring 114 bis 122 in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Berliner Straße" in Köln-Mülheim– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.