Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Verlegung des Kühlwasserkanals sowie der Errichtung des Einleitbauwerks für das GUD - Kraftwerk Niehl III, Am Molenkopf in Köln - Niehl einverstanden, unter der Voraussetzung, dass der Beschluss um folgenden Wortlaut ergänzt wird:

 

Hinweis

Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass an der Stadtgrenze zu Leverkusen ebenfalls ein Kraftwerk mit Kühlwassereinleitung in den Rhein in Planung ist. Synergistische Wirkungen beider Planungen sind zu prüfen und zu berücksichtigen. Auf die naturschutzrechtliche Befreiungsfähigkeit dieses Vorhabens hat dies unter den vorgenannten Voraussetzungen keinen Einfluss.

 

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) BNatSchG i.V.m. § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu.




Abstimmungsergebnis:

Bei 10 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen geändert zugestimmt.