Beschluss: ungeändert beschlossen
SB Frau Wilden bittet, ihr jeweiliges Votum zur Bezuschussung der
einzelnen Träger zu protokollieren. Sie votiert für die ersten 4 Träger im
Beschlusstext mit "Nein" und für die nachfolgenden 4 Träger mit
"Ja". Eine Einzelabstimmung wird nicht von ihr beantragt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales und Senioren empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt zur Vermeidung von Härtefällen bei der Förderung freier Träger im Sozialbereich für das Haushaltsjahr 2011 die Erhöhung der folgenden Zuschüsse:
Z an Verein Frauen helfen
Frauen 5.500
€
Z für Frauenprojekte 5.000
€
Z für Rubicon Beratungszentrum 1.500
€
Z für Interkulturelle Zentren 16.440
€
Z für Gemeinwesenarbeit an Veedel e. V. 2.800
€
Z für Gemeinwesenarbeit an Holweider Selbsthilfe e. V. 2.800 €
Z für Gemeinwesenarbeit an Buchheimer Selbsthilfe e. V. 1.900 €
Z für Gemeinwesenarbeit
an Christliche Sozialhilfe e. V. 500
€
Gesamt 36.440
€
In einer Höhe von 28.440 € fallen hierfür Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, an. Diese können durch Sollumbuchung innerhalb des Haushaltsansatzes refinanziert werden, da an gleicher Stelle bei der Bezuschussung von Schülermittagessen Wenigeraufwendungen anfallen.
Darüber hinaus beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2011 zahlungswirksame überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 8.000 € in Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, Zeile 15, Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bei der Bezuschussung von Schülermittagessen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt zur
Vermeidung von Härtefällen bei der Förderung freier Träger im Sozialbereich für
das Haushaltsjahr 2011 die Erhöhung der folgenden Zuschüsse:
Z an Verein Frauen helfen Frauen 5.500
€
Z für Frauenprojekte 5.000
€
Z für Rubicon Beratungszentrum 1.500
€
Z für Interkulturelle Zentren 16.440
€
Z für Gemeinwesenarbeit an Veedel e. V. 2.800
€
Z für Gemeinwesenarbeit an Holweider Selbsthilfe e. V. 2.800 €
Z für Gemeinwesenarbeit an Buchheimer Selbsthilfe e. V. 1.900 €
Z für Gemeinwesenarbeit an Christliche Sozialhilfe e. V. 500
€
Gesamt 36.440
€
In einer Höhe von 28.440 €
fallen hierfür Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige
Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen, an. Diese können durch Sollumbuchung innerhalb des
Haushaltsansatzes refinanziert werden, da an gleicher Stelle bei der
Bezuschussung von Schülermittagessen Wenigeraufwendungen anfallen.
Darüber hinaus beschließt der
Rat im Haushaltsjahr 2011 zahlungswirksame überplanmäßige Aufwendungen in Höhe
von 8.000 € in Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit,
Zeile 15, Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen
in Teilergebnisplan 0504, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bei der
Bezuschussung von Schülermittagessen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen pro Köln zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt zur Vermeidung von Härtefällen bei der Förderung freier Träger im Sozialbereich für das Haushaltsjahr 2011 die Erhöhung der folgenden Zuschüsse:
Z an Verein Frauen helfen
Frauen 5.500
€
Z für Frauenprojekte 5.000
€
Z für Rubicon Beratungszentrum 1.500
€
Z für Interkulturelle Zentren 16.440
€
Z für Gemeinwesenarbeit an Veedel e. V. 2.800
€
Z für Gemeinwesenarbeit an Holweider Selbsthilfe e. V. 2.800 €
Z für Gemeinwesenarbeit an Buchheimer Selbsthilfe e. V. 1.900 €
Z für Gemeinwesenarbeit
an Christliche Sozialhilfe e. V. 500
€
Gesamt 36.440
€
In einer Höhe von 28.440 € fallen hierfür Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, an. Diese können durch Sollumbuchung innerhalb des Haushaltsansatzes refinanziert werden, da an gleicher Stelle bei der Bezuschussung von Schülermittagessen Wenigeraufwendungen anfallen.
Darüber hinaus beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2011 zahlungswirksame überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 8.000 € in Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, Zeile 15, Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bei der Bezuschussung von Schülermittagessen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.