Beschluss: ungeändert beschlossen


SB Frau Wilden bittet, ihr jeweiliges Votum zur Bezuschussung der einzelnen Träger zu protokollieren. Sie votiert für die ersten 4 Träger im Beschlusstext mit "Nein" und für die nachfolgenden 4 Träger mit "Ja". Eine Einzelabstimmung wird nicht von ihr beantragt.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales und Senioren empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt zur Vermeidung von Härtefällen bei der Förderung freier Träger im Sozialbereich für das Haushaltsjahr 2011 die Erhöhung der folgenden Zuschüsse:

 

Z an Verein Frauen helfen Frauen                                                                               5.500 €
Z für Frauenprojekte                                                                                                      5.000 €
Z für Rubicon Beratungszentrum                                                                                  1.500 €
Z für Interkulturelle Zentren                                                                                          16.440 €
Z für Gemeinwesenarbeit an Veedel e. V.                                                                 2.800 €

Z für Gemeinwesenarbeit an Holweider Selbsthilfe e. V.                                         2.800 €

Z für Gemeinwesenarbeit an Buchheimer Selbsthilfe e. V.                                      1.900 €

Z für Gemeinwesenarbeit an Christliche Sozialhilfe e. V.                                            500 €

Gesamt                                                                                                                        36.440 €

 

In einer Höhe von 28.440 € fallen hierfür Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, an. Diese können durch Sollumbuchung innerhalb des Haushaltsansatzes refinanziert werden, da an gleicher Stelle bei der Bezuschussung von Schülermittagessen Wenigeraufwendungen anfallen.

 

Darüber hinaus beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2011 zahlungswirksame überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 8.000 € in Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, Zeile 15, Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bei der Bezuschussung von Schülermittagessen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt zur Vermeidung von Härtefällen bei der Förderung freier Träger im Sozialbereich für das Haushaltsjahr 2011 die Erhöhung der folgenden Zuschüsse:

 

Z an Verein Frauen helfen Frauen                                                                               5.500 €
Z für Frauenprojekte                                                                                                      5.000 €
Z für Rubicon Beratungszentrum                                                                                  1.500 €
Z für Interkulturelle Zentren                                                                                          16.440 €
Z für Gemeinwesenarbeit an Veedel e. V.                                                                 2.800 €

Z für Gemeinwesenarbeit an Holweider Selbsthilfe e. V.                                         2.800 €

Z für Gemeinwesenarbeit an Buchheimer Selbsthilfe e. V.                                      1.900 €

Z für Gemeinwesenarbeit an Christliche Sozialhilfe e. V.                                            500 €

Gesamt                                                                                                                        36.440 €

 

In einer Höhe von 28.440 € fallen hierfür Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, an. Diese können durch Sollumbuchung innerhalb des Haushaltsansatzes refinanziert werden, da an gleicher Stelle bei der Bezuschussung von Schülermittagessen Wenigeraufwendungen anfallen.

 

Darüber hinaus beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2011 zahlungswirksame überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 8.000 € in Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, Zeile 15, Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bei der Bezuschussung von Schülermittagessen.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen pro Köln zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt zur Vermeidung von Härtefällen bei der Förderung freier Träger im Sozialbereich für das Haushaltsjahr 2011 die Erhöhung der folgenden Zuschüsse:

 

Z an Verein Frauen helfen Frauen                                                                               5.500 €
Z für Frauenprojekte                                                                                                      5.000 €
Z für Rubicon Beratungszentrum                                                                                  1.500 €
Z für Interkulturelle Zentren                                                                                          16.440 €
Z für Gemeinwesenarbeit an Veedel e. V.                                                                 2.800 €

Z für Gemeinwesenarbeit an Holweider Selbsthilfe e. V.                                         2.800 €

Z für Gemeinwesenarbeit an Buchheimer Selbsthilfe e. V.                                      1.900 €

Z für Gemeinwesenarbeit an Christliche Sozialhilfe e. V.                                            500 €

Gesamt                                                                                                                        36.440 €

 

In einer Höhe von 28.440 € fallen hierfür Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, an. Diese können durch Sollumbuchung innerhalb des Haushaltsansatzes refinanziert werden, da an gleicher Stelle bei der Bezuschussung von Schülermittagessen Wenigeraufwendungen anfallen.

 

Darüber hinaus beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2011 zahlungswirksame überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 8.000 € in Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, Zeile 15, Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bei der Bezuschussung von Schülermittagessen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.