Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 41 Abs. 1, Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den §§ 22 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz, 42 e Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW und 27 Abs. 4 Ordnungsbehördengesetz NRW den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die einstweilige Sicherstellung des geplanten Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Strassfeld
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und bittet den Rat der Stadt Köln gemäß § 41 Abs. 1, Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den §§ 22 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz, 42 e Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW und 27 Abs. 4 Ordnungsbehördengesetz NRW den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die einstweilige Sicherstellung des geplanten Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“ zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Bei 12 Ja Stimmen einstimmig beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
· Anschließend stellt sie den so ergänzten Beschlusstext zur Abstimmung:
Ergänzter Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 41 Abs. 1, Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den §§ 22 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz, 42 e Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW und 27 Abs. 4 Ordnungsbehördengesetz NRW den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die einstweilige Sicherstellung des geplanten Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales
verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich,
gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zugestimmt
Anmerkung:
Frau
Manderla nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss über
die ergänzte Verwaltungsvorlage:
Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 41 Abs. 1, Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den §§ 22 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz, 42 e Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW und 27 Abs. 4 Ordnungsbehördengesetz NRW den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die einstweilige Sicherstellung des geplanten Naturdenkmals „Mittelterrassenkante in Müngersdorf“.
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, entsprechend der Verwaltungsvorlage mit der Ergänzung zu beschließen, dass für die Aufgabenerledigung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt vorhandenes Übersoll-Personal zur Verfügung gestellt wird. Dieses Personal steht allerdings damit nicht mehr für anderweitige Aufgaben innerhalb der Verwaltung zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.