Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss verweist die Beschlussvorlage zur Anhörung in die
Bezirksvertretung Rodenkirchen, den Ausschuss für Umwelt und Grün sowie in den
Wirtschaftsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen und die FDP-Fraktion.
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Herr Giesen gibt zu
Protokoll, dass nach § 1 Abs. 3 des BauGB ein B-Plan nur aufgestellt
werden darf, wenn er städtebaulich erforderlich ist. Dem steht aber entgegen,
dass die HGK vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf
Wiederinkraftsetzung des "alten" Planfeststellungsverfahrens klagt.
Somit wäre zur Klärung dieser Sachlage eine Vertagung des TOP angemessen.
Da diese aber vom OB wegen Überschreitung der 6-Wochen-Frist wohl kaum
akzeptiert würde, bleiben die Grünen bei ihrer unveränderten Haltung zu diesem
Projekt und lehnen die Planung ab.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen dem Eisenbahngleis im Norden (einschließlich der südlichen Gleisachse), der westlich Grundstücksgrenze des Grundstücks am Sonnenblumenweg (Flurstück 55), in gradliniger Verlängerung bis zum Weg "In der Aue", diesem Weg in westliche Richtung folgend bis zum Ende der landwirtschaftlichen Nutzung (Am Wesselinger Weg), dem Rand des Naturschutzgebietes in südliche Richtung bis zum "Sürther Leinepfad" folgend, bis zur südlichen Spitze des vorhandenen Hafenbeckens, diesem in nördliche Richtung folgend bis zum Grundstück des vorhandenen Gashafens, dem östlichen Grundstücksrand des Gashafens in nördliche Richtung folgend bis zur Hafenerschließungsstraße, die Fläche der Erschließungsstraße nun einschließend bis zur Industriestraße (L 300) und im Einmündungsbereich zur Industriestraße jeweils in einer Tiefe von cirka 70 m die Fläche der Industriestraße abdeckend —Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Köln-Godorf— aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Hafen" und eine Fläche für Naturschutz und Ausgleich festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion abgelehnt. (Nicht anwesend:
Herr Schöppe)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen dem Eisenbahngleis im Norden (einschließlich der südlichen Gleisachse), der westlich Grundstücksgrenze des Grundstücks am Sonnenblumenweg (Flurstück 55), in gradliniger Verlängerung bis zum Weg "In der Aue", diesem Weg in westliche Richtung folgend bis zum Ende der landwirtschaftlichen Nutzung (Am Wesselinger Weg), dem Rand des Naturschutzgebietes in südliche Richtung bis zum "Sürther Leinepfad" folgend, bis zur südlichen Spitze des vorhandenen Hafenbeckens, diesem in nördliche Richtung folgend bis zum Grundstück des vorhandenen Gashafens, dem östlichen Grundstücksrand des Gashafens in nördliche Richtung folgend bis zur Hafenerschließungsstraße, die Fläche der Erschließungsstraße nun einschließend bis zur Industriestraße (L 300) und im Einmündungsbereich zur Industriestraße jeweils in einer Tiefe von cirka 70 m die Fläche der Industriestraße abdeckend —Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Köln-Godorf— aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Hafen" und eine Fläche für Naturschutz und Ausgleich festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat
die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen dem Eisenbahngleis im Norden (einschließlich der südlichen Gleisachse), der westlich Grundstücksgrenze des Grundstücks am Sonnenblumenweg (Flurstück 55), in gradliniger Verlängerung bis zum Weg "In der Aue", diesem Weg in westliche Richtung folgend bis zum Ende der landwirtschaftlichen Nutzung (Am Wesselinger Weg), dem Rand des Naturschutzgebietes in südliche Richtung bis zum "Sürther Leinepfad" folgend, bis zur südlichen Spitze des vorhandenen Hafenbeckens, diesem in nördliche Richtung folgend bis zum Grundstück des vorhandenen Gashafens, dem östlichen Grundstücksrand des Gashafens in nördliche Richtung folgend bis zur Hafenerschließungsstraße, die Fläche der Erschließungsstraße nun einschließend bis zur Industriestraße (L 300) und im Einmündungsbereich zur Industriestraße jeweils in einer Tiefe von cirka 70 m die Fläche der Industriestraße abdeckend —Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Köln-Godorf— aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Hafen" und eine Fläche für Naturschutz und Ausgleich festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mit den Stimmen von SPD und CDU mehrheitlich zugestimmt. FDP, Bündnis 90/ Die Grünen und pro Köln haben dagegen gestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen dem Eisenbahngleis im Norden (einschließlich der südlichen Gleisachse), der westlich Grundstücksgrenze des Grundstücks am Sonnenblumenweg (Flurstück 55), in gradliniger Verlängerung bis zum Weg "In der Aue", diesem Weg in westliche Richtung folgend bis zum Ende der landwirtschaftlichen Nutzung (Am Wesselinger Weg), dem Rand des Naturschutzgebietes in südliche Richtung bis zum "Sürther Leinepfad" folgend, bis zur südlichen Spitze des vorhandenen Hafenbeckens, diesem in nördliche Richtung folgend bis zum Grundstück des vorhandenen Gashafens, dem östlichen Grundstücksrand des Gashafens in nördliche Richtung folgend bis zur Hafenerschließungsstraße, die Fläche der Erschließungsstraße nun einschließend bis zur Industriestraße (L 300) und im Einmündungsbereich zur Industriestraße jeweils in einer Tiefe von cirka 70 m die Fläche der Industriestraße abdeckend —Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Köln-Godorf— aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Hafen" und eine Fläche für Naturschutz und Ausgleich festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, die FDP-Fraktion und die Fraktion pro Köln.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen dem Eisenbahngleis im Norden (einschließlich der südlichen Gleisachse), der westlich Grundstücksgrenze des Grundstücks am Sonnenblumenweg (Flurstück 55), in gradliniger Verlängerung bis zum Weg "In der Aue", diesem Weg in westliche Richtung folgend bis zum Ende der landwirtschaftlichen Nutzung (Am Wesselinger Weg), dem Rand des Naturschutzgebietes in südliche Richtung bis zum "Sürther Leinepfad" folgend, bis zur südlichen Spitze des vorhandenen Hafenbeckens, diesem in nördliche Richtung folgend bis zum Grundstück des vorhandenen Gashafens, dem östlichen Grundstücksrand des Gashafens in nördliche Richtung folgend bis zur Hafenerschließungsstraße, die Fläche der Erschließungsstraße nun einschließend bis zur Industriestraße (L 300) und im Einmündungsbereich zur Industriestraße jeweils in einer Tiefe von cirka 70 m die Fläche der Industriestraße abdeckend —Arbeitstitel: Godorfer Hafen in Köln-Godorf— aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Hafen" und eine Fläche für Naturschutz und Ausgleich festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln, der Fraktion Die Linke. sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.