Beschluss: ungeändert beschlossen


Herr Kippe stellt den Antrag, der Veedelsbeirat möge beschließen, dass die Verwaltung dem in früherer Sitzung beschlossenen Prüfauftrag auf eine Ostanbindung des Gebietes „Schanzenstraße Nord“ nachkommt.

Der Antrag wird mehrheitlich mit 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt, mit dem Hinweis, dass die Prüfung bereits durchgeführt und das Ergebnis anhand der in der Sitzung vorgelegten Planung erläutert wurde.

 

 

Beschluss:

Der Veedelsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Mülheim dem Beschlussvorschlag entsprechend wie folgt zu beschließen:

 

Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und bittet den Stadtentwicklungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, für den Bereich: “Schanzenstraße Nord in Köln-Mülheim“ das Gebiet betreffend die nördliche Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes Köln-Mülheim, östlich der KVB-Trasse der Linie 4 von Mülheim nach Schlebusch, südlichöstlich der Bundeskleingartenanlage, südwestlich des Zubringergleises zum Drahtwerk Köln bis in Höhe der Bahnunterführung Schanzenstraße, entlang der nördlichen und westliche Grenze des vorhandenen Industrie- und Gewerbegebietes bis zur nach Osten abknickenden Schanzenstraße in das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet, dann parallel ca. 300 m zurücklaufend in einer Breite von ca. 15 bis 20 Meter Breite, rechtwinklig abknickend nach Westen bis an die KVB-Trasse der Linie 4 einen Bebauungsplan-Entwurf mit folgenden Maßgaben zu erstellen:

 

1.                  das Bebauungsplanverfahren zur Sicherung der gewerblichen Entwicklung in Mülheim und zur Entwicklung weiterer Arbeitsplätze zügig zu bearbeiten.

 

2.                  die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes „Schanzenstraße Nord“

 

2.1             zu prüfen, wie die die Planstrasse West so an die Markgrafenstrasse möglichst in Höhe Von-Sparr-Straße angebunden werden kann, dass der Durchgangsverkehr aus dem Gewerbegebiet Schanzenstraße durch die Von-Sparr-Straße ins Geschäftszentrum Berliner Straße unterbunden wird.

 

2.2             die bestehende Schanzenstraße nach Norden zu verlängern.

 

2.3             nachzuweisen, dass der gewerbliche Lkw-Verkehr gemäß der Darstellung der verkehrlichen Entwicklung in Mülheim-Nord verträglich abgewickelt wird.

 

3.         Zur städtebaulichen Entwicklung des gesamten ehemaligen Güterbahnhofgeländes ist umgehend das städtebauliche Entwicklungskonzept mit dem Teilbereich „Schanzenstraße Nord“ zur Beratung vorzulegen.

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und bittet den Stadtentwicklungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, für den Bereich: “Schanzenstraße Nord in Köln-Mülheim“ das Gebiet betreffend die nördliche Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes Köln-Mülheim, östlich der KVB-Trasse der Linie 4 von Mülheim nach Schlebusch, südlichöstlich der Bundeskleingartenanlage, südwestlich des Zubringergleises zum Drahtwerk Köln bis in Höhe der Bahnunterführung Schanzenstraße, entlang der nördlichen und westliche Grenze des vorhandenen Industrie- und Gewerbegebietes bis zur nach Osten abknickenden Schanzenstraße in das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet, dann parallel ca. 300 m zurücklaufend in einer Breite von ca. 15 bis 20 Meter Breite, rechtwinklig abknickend nach Westen bis an die KVB-Trasse der Linie 4 einen Bebauungsplan-Entwurf mit folgenden Maßgaben zu erstellen:

 

1.                  das Bebauungsplanverfahren zur Sicherung der gewerblichen Entwicklung in Mülheim und zur Entwicklung weiterer Arbeitsplätze zügig zu bearbeiten.

 

2.                  die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes „Schanzenstraße Nord“

 

2.1             zu prüfen, wie die die Planstrasse West so an die Markgrafenstrasse möglichst in Höhe Von-Sparr-Straße angebunden werden kann, dass der Durchgangsverkehr aus dem Gewerbegebiet Schanzenstraße durch die Von-Sparr-Straße ins Geschäftszentrum Berliner Straße unterbunden wird.

 

2.2             die bestehende Schanzenstraße nach Norden zu verlängern.

 

2.3             nachzuweisen, dass der gewerbliche Lkw-Verkehr gemäß der Darstellung der verkehrlichen Entwicklung in Mülheim-Nord verträglich abgewickelt wird.

 

2.4             zu planen und mit den Grundstückseigentümern zu verhandeln, dass Fußgänger von der Haltestelle „Von Sparr Str“ über einen direkten Fußweg das E-Werk und das Palladium (Oper) erreichen können.

 

3.         Zur städtebaulichen Entwicklung des gesamten ehemaligen Güterbahnhofgeländes ist umgehend das städtebauliche Entwicklungskonzept mit dem Teilbereich „Schanzenstraße Nord“ zur Beratung vorzulegen.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.