Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
RM Richter dankt für die Vorlage. Er empfiehlt, die Vorlage ohne Votum in
die weitere Beratungsfolge zu geben, verbunden mit der Maßgabe, nachfolgende
Formulierung als neuen Punkt 5 in den Beschlussvorschlag mit aufzunehmen:
5. Die Verwaltung
wird nach Möglichkeit im Einzelfall mit dem jeweiligen Veranstalter prüfen, ob
die Eintrittskarten gleichzeitig als Ticket für den öffentlichen
Personennahverkehr gelten.
Es schließt sich zu diesem Änderungswunsch eine kurze Diskussion mit
Wortbeiträgen von RM Kron, RM Uckermann, RM Breite und Herrn Meyer an.
Anschließend besteht interfraktionell Einvernehmen darüber, die Vorlage
in der so geänderten Form ohne Votum in die weiteren Beratungen zu geben.
Beschluss:
1. Der Sportausschuss
nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger
See zur Kenntnis.
2. Der Sportausschuss
begrüßt die Durchführung von Sportveranstaltungen auf der Sport- und
Erholungsanlage Fühlinger See, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig
umgesetzt werden.
3. Der Sportausschuss
stimmt zu, dass darüber hinaus maximal 5 Musikveranstaltungen pro Jahr, davon
eine Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger See, durchgeführt werden können,
sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.
Die
Veranstaltungsliste ist dem Sportausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün, der Bezirksvertretung
Nippes sowie der Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis zu geben.
4. Die
zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger See wird in der 5. Satzung zur
Änderung der Satzung betreffend die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See
( §§ 1 und 8) parallel geregelt.
5. Die Verwaltung wird nach Möglichkeit im
Einzelfall mit dem jeweiligen Veranstalter prüfen, ob die Eintrittskarten
gleichzeitig als Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr gelten.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Beschluss: zurückgestellt
Vor Eintritt in
die Tagesordnung zurückgestellt, bis die Bezirksvertretungen Chorweiler und Nippes darüber beschlossen
haben.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt die Vorlage in die nächste Sitzung am 29.09.2011 zurück.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Vorlage ohne Votum in den Sportausschuss.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Sportausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Sportausschuss
nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger
See zur Kenntnis.
2. Der Sportausschuss
begrüßt die Durchführung von Sportveranstaltungen auf der Sport- und
Erholungsanlage Fühlinger See, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig
umgesetzt werden.
3. Der Sportausschuss
stimmt zu, dass darüber hinaus maximal 5 Musikveranstaltungen pro Jahr, davon
eine Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger See, durchgeführt werden können,
sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.
Die Veranstaltungsliste ist dem Sportausschuss, dem
Ausschuss Umwelt und Grün, der
Bezirksvertretung Nippes sowie der Bezirksvertretung
Chorweiler zur Kenntnis zu geben.
4. Die
zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger See wird in der 5. Satzung zur
Änderung der Satzung betreffend die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See
( §§ 1 und 8) parallel geregelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
1. Die
Bezirksvertretung Chorweiler nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport-
und Erholungsanlage Fühlinger See zur Kenntnis.
2. Die
Bezirksvertretung Chorweiler begrüßt die Durchführung von Sportveranstaltungen
auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See, sofern sie satzungskonform
und genehmigungsfähig umgesetzt werden, kritisiert jedoch die Deutschen
Meisterschaften Wakeboard am Boot, da laut Satzung außer Rettungs- oder
Ordnungsbooten oder ähnlichem der Betrieb von Motorbooten auf dem Fühlinger See
nicht vorgesehen ist.
3. Die Bezirksvertretung Chorweiler stimmt unter folgenden
Voraussetzungen den Veranstaltungen zu:
- Maximal 2 Musikveranstaltungen pro Jahr, das sind die
Veranstaltungen SummerJam und Kölle olé, davon eine
Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger See, das ist die Veranstaltung
SummerJam, eine historisierende Traditionsveranstaltung, das ist das
Mittelalterliche Phantasie Spectaculum, allerdings nur sofern sie
satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden können.
- Eine weitere Großveranstaltung in diesem Rahmen kann nur
durchgeführt werden, wenn die Bezirksvertretung Chorweiler frühzeitig
informiert und in die Entscheidungsfindung mit einbezogen wird.
- Zum anderen soll nur eine Großveranstaltung pro Monat
durchgeführt werden, mit einem Abstand von drei Wochen zwischen den
Großveranstaltungen.
- Die räumlichen und zeitlichen Grenzen der
Großveranstaltungen müssen klar definiert sein, damit es im Vorfeld und
nach den Veranstaltungen nicht zu Wildcampen innerhalb und außerhalb des
Veranstaltungsgeländes kommt. Dies muss dann entsprechend kontrolliert
werden.
- Der ÖPNV muss so optimiert werden, dass genügend Busse ggf.
auch Zusatzbusse für den regulären und den durch die Veranstaltung
zusätzlich aufkommenden Bedarf eingesetzt werden.
Die Veranstalter müssen ÖPNV-Kombitickets unabhängig vom Anbieter für die Großveranstaltungen einführen. - Im Vorfeld der Veranstaltungen sollen keine Langzeitsperrungen
der Hauptverkehrsachsen z.B. der B9 stattfinden, damit die Behinderungen
für die Anwohner so gering wie möglich gehalten werden können.
- Die Verkehrsverbindungen der Ortschaften untereinander und
auch zur Innenstadt sollen gewährleistet sein, die Verkehrs- und
Parkleitplanung muss die Interessen der Anwohner besser berücksichtigen.
- Die Sicherungsposten an den Straßensperren sollen besser über
die Örtlichkeiten, Verkehrsleitplanung, Sperrungen, Modalitäten der
Veranstaltung, Ausweichmöglichkeiten usw. eingewiesen werden, damit sie
die Fragen der Bevölkerung besser beantworten können.
- Die Hotline muss ständig erreichbar sein und muss die Anregungen
der Anwohner umsetzen können.
- Es soll eine frühzeitige Information der Anwohner
stattfinden.
Die Veranstaltungsliste soll der Bezirksvertretung
Chorweiler frühzeitig bis spätestens im Januar zur Kenntnis gegeben werden.
4. Die zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger See wird in der 5. Satzung zur Änderung der Satzung betreffend die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See (§§ 1 und 8) parallel geregelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Schöppe (pro Köln)
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
1. Der Sportausschuss
nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger
See zur Kenntnis.
2. Der Sportausschuss
begrüßt die Durchführung von Sportveranstaltungen auf der Sport- und
Erholungsanlage Fühlinger See, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig
umgesetzt werden.
3. Der Sportausschuss
stimmt zu, dass darüber hinaus maximal 5 Musikveranstaltungen pro Jahr, davon
eine Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger See, durchgeführt werden können,
sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.
Die
Veranstaltungsliste ist dem Sportausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün, der Bezirksvertretung
Nippes sowie der Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis zu geben.
4. Die
zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger See wird in der 5. Satzung zur
Änderung der Satzung betreffend die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See
( §§ 1 und 8) parallel geregelt.
5. Die Verwaltung
wird nach Möglichkeit im Einzelfall mit dem jeweiligen Veranstalter
prüfen, ob die Eintrittskarten gleichzeitig
als Ticket für den öffentlichen
Personennahverkehr gelten.
Abstimmungsergebnis:
zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
1. Der
Sportausschuss nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport- und
Erholungsanlage Fühlinger See zur Kenntnis.
2. Der
Sportausschuss begrüßt die Durchführung von Sportveranstaltungen auf der Sport-
und Erholungsanlage Fühlinger See, sofern sie satzungskonform und
genehmigungsfähig umgesetzt werden.
3. Der
Sportausschuss stimmt zu, dass darüber hinaus maximal 5 Musikveranstaltungen
pro Jahr, davon eine Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger See, durchgeführt
werden können, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt
werden.
Die Veranstaltungsliste ist dem
Sportausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün, der
Bezirksvertretung Nippes sowie der
Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis zu geben.
4. Die zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger See wird in der 5.
Satzung zur Änderung der Satzung betreffend die Benutzung der Erholungsanlage
Fühlinger See ( §§ 1 und 8) parallel geregelt.
Abstimmungsergebnis:
zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
1. Der Sportausschuss nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport-
und Erholungsanlage Fühlinger See zur Kenntnis.
2. Der Sportausschuss begrüßt die Durchführung von
Sportveranstaltungen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See, sofern
sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.
3. Der Sportausschuss stimmt zu, dass darüber hinaus maximal 5
Musikveranstaltungen pro Jahr, davon eine Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger
See, durchgeführt werden können, sofern sie satzungskonform und
genehmigungsfähig umgesetzt werden.
Die Veranstaltungsliste ist dem
Sportausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün, der
Bezirksvertretung Nippes sowie
der Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis zu geben.
4. Die zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger
See wird in der 5. Satzung zur Änderung der Satzung betreffend die Benutzung
der Erholungsanlage Fühlinger See ( §§ 1 und 8) parallel geregelt.
Abstimmungsergebnis:
zurückgestellt
Beschluss: geändert beschlossen
RM Richter stellt mündlich den Antrag, den Beschlussvorschlag der
Verwaltung dahingehend zu verändern, dass statt maximal 5 maximal 4 Musikveranstaltungen
pro Jahr durchgeführt werden können. Nach kurzer Diskussion mit Wortbeiträgen
von RM Kron, RM Breite, RM Thelen und RM van Benthem lässt RM Kron über den
gemäß Änderungsantrag geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
1. Der Sportausschuss nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport-
und Erholungsanlage Fühlinger See zur Kenntnis.
2. Der Sportausschuss begrüßt die Durchführung von
Sportveranstaltungen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See, sofern
sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.
3. Der Sportausschuss stimmt zu, dass darüber hinaus maximal 4 Musikveranstaltungen pro Jahr, davon
eine Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger See, durchgeführt werden können,
sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.
Die
Veranstaltungsliste ist dem Sportausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün, der
Bezirksvertretung
Nippes sowie der Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis zu geben.
4. Die zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger
See wird in der 5. Satzung zur Änderung der Satzung betreffend die Benutzung
der Erholungsanlage Fühlinger See ( §§ 1 und 8) parallel geregelt.
5. Die Verwaltung wird
nach Möglichkeit im Einzelfall mit dem jeweiligen Veranstalter prüfen, ob die
Eintrittskarten gleichzeitig als Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr
gelten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen CDU / FDP / Pro Köln zugestimmt.