Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


RM Richter dankt für die Vorlage. Er empfiehlt, die Vorlage ohne Votum in die weitere Beratungsfolge zu geben, verbunden mit der Maßgabe, nachfolgende Formulierung als neuen Punkt 5 in den Beschlussvorschlag mit aufzunehmen:

 

5. Die Verwaltung wird nach Möglichkeit im Einzelfall mit dem jeweiligen Veranstalter prüfen, ob die Eintrittskarten gleichzeitig als Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr gelten.

 

Es schließt sich zu diesem Änderungswunsch eine kurze Diskussion mit Wortbeiträgen von RM Kron, RM Uckermann, RM Breite und Herrn Meyer an.

 

Anschließend besteht interfraktionell Einvernehmen darüber, die Vorlage in der so geänderten Form ohne Votum in die weiteren Beratungen zu geben.

 

Beschluss:

 

 

1.  Der Sportausschuss nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See zur Kenntnis.

 

2.  Der Sportausschuss begrüßt die Durchführung von Sportveranstaltungen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.

 

3.  Der Sportausschuss stimmt zu, dass darüber hinaus maximal 5 Musikveranstaltungen pro Jahr, davon eine Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger See, durchgeführt werden können, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.

 

Die Veranstaltungsliste ist dem Sportausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün, der Bezirksvertretung Nippes sowie der Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis zu geben.

 

4.  Die zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger See wird in der 5. Satzung zur Änderung der Satzung betreffend die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See ( §§ 1 und 8) parallel geregelt.

 

5.  Die Verwaltung wird nach Möglichkeit im Einzelfall mit dem jeweiligen Veranstalter prüfen, ob die Eintrittskarten gleichzeitig als Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr gelten.

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Beschluss: zurückgestellt


Vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt, bis die Bezirksvertretungen Chorweiler und Nippes darüber beschlossen haben.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt die Vorlage in die nächste Sitzung am 29.09.2011 zurück.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Vorlage ohne Votum in den Sportausschuss.


Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Sportausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

1.  Der Sportausschuss nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See zur Kenntnis.

 

2.  Der Sportausschuss begrüßt die Durchführung von Sportveranstaltungen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.

 

3.  Der Sportausschuss stimmt zu, dass darüber hinaus maximal 5 Musikveranstaltungen pro Jahr, davon eine Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger See, durchgeführt werden können, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.

 

Die Veranstaltungsliste ist dem Sportausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün, der

Bezirksvertretung Nippes sowie der Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis zu geben.

 

4.  Die zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger See wird in der 5. Satzung zur Änderung der Satzung betreffend die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See ( §§ 1 und 8) parallel geregelt.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

1.  Die Bezirksvertretung Chorweiler nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See zur Kenntnis.

 

2.  Die Bezirksvertretung Chorweiler begrüßt die Durchführung von Sportveranstaltungen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden, kritisiert jedoch die Deutschen Meisterschaften Wakeboard am Boot, da laut Satzung außer Rettungs- oder Ordnungsbooten oder ähnlichem der Betrieb von Motorbooten auf dem Fühlinger See nicht vorgesehen ist.

 

3.   Die Bezirksvertretung Chorweiler stimmt unter folgenden Voraussetzungen den Veranstaltungen zu:

    1. Maximal 2 Musikveranstaltungen pro Jahr, das sind die Veranstaltungen SummerJam und Kölle olé, davon eine Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger See, das ist die Veranstaltung SummerJam, eine historisierende Traditionsveranstaltung, das ist das Mittelalterliche Phantasie Spectaculum, allerdings nur sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden können.
    2. Eine weitere Großveranstaltung in diesem Rahmen kann nur durchgeführt werden, wenn die Bezirksvertretung Chorweiler frühzeitig informiert und in die Entscheidungsfindung mit einbezogen wird.
    3. Zum anderen soll nur eine Großveranstaltung pro Monat durchgeführt werden, mit einem Abstand von drei Wochen zwischen den Großveranstaltungen.
    4. Die räumlichen und zeitlichen Grenzen der Großveranstaltungen müssen klar definiert sein, damit es im Vorfeld und nach den Veranstaltungen nicht zu Wildcampen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes kommt. Dies muss dann entsprechend kontrolliert werden.
    5. Der ÖPNV muss so optimiert werden, dass genügend Busse ggf. auch Zusatzbusse für den regulären und den durch die Veranstaltung zusätzlich aufkommenden Bedarf eingesetzt werden.
      Die Veranstalter müssen ÖPNV-Kombitickets unabhängig vom Anbieter für die Großveranstaltungen einführen.
    6. Im Vorfeld der Veranstaltungen sollen keine Langzeitsperrungen der Hauptverkehrsachsen z.B. der B9 stattfinden, damit die Behinderungen für die Anwohner so gering wie möglich gehalten werden können.
    7. Die Verkehrsverbindungen der Ortschaften untereinander und auch zur Innenstadt sollen gewährleistet sein, die Verkehrs- und Parkleitplanung muss die Interessen der Anwohner besser berücksichtigen.
    8. Die Sicherungsposten an den Straßensperren sollen besser über die Örtlichkeiten, Verkehrsleitplanung, Sperrungen, Modalitäten der Veranstaltung, Ausweichmöglichkeiten usw. eingewiesen werden, damit sie die Fragen der Bevölkerung besser beantworten können.
    9. Die Hotline muss ständig erreichbar sein und muss die Anregungen der Anwohner umsetzen können.
    10. Es soll eine frühzeitige Information der Anwohner stattfinden.

 

Die Veranstaltungsliste soll der Bezirksvertretung Chorweiler frühzeitig bis spätestens im Januar zur Kenntnis gegeben werden.

 

4.  Die zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger See wird in der 5. Satzung zur Änderung der Satzung betreffend die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See (§§ 1 und 8) parallel geregelt.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Schöppe (pro Köln)

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

 

1.  Der Sportausschuss nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See zur Kenntnis.

 

2.  Der Sportausschuss begrüßt die Durchführung von Sportveranstaltungen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.

 

3.  Der Sportausschuss stimmt zu, dass darüber hinaus maximal 5 Musikveranstaltungen pro Jahr, davon eine Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger See, durchgeführt werden können, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.

 

Die Veranstaltungsliste ist dem Sportausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün, der Bezirksvertretung Nippes sowie der Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis zu geben.

 

4.  Die zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger See wird in der 5. Satzung zur Änderung der Satzung betreffend die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See ( §§ 1 und 8) parallel geregelt.

 

5. Die Verwaltung wird nach Möglichkeit im Einzelfall mit dem jeweiligen Veranstalter

    prüfen, ob die Eintrittskarten gleichzeitig als Ticket für den öffentlichen

    Personennahverkehr gelten.

 



Abstimmungsergebnis:

zurückgestellt

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

 

1.  Der Sportausschuss nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See zur Kenntnis.

 

2.  Der Sportausschuss begrüßt die Durchführung von Sportveranstaltungen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.

 

3.  Der Sportausschuss stimmt zu, dass darüber hinaus maximal 5 Musikveranstaltungen pro Jahr, davon eine Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger See, durchgeführt werden können, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.

 

Die Veranstaltungsliste ist dem Sportausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün, der

Bezirksvertretung Nippes sowie der Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis zu geben.

 

4.  Die zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger See wird in der 5. Satzung zur Änderung der Satzung betreffend die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See ( §§ 1 und 8) parallel geregelt.

 



Abstimmungsergebnis:

zurückgestellt

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

 

1.  Der Sportausschuss nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See zur Kenntnis.

 

2.  Der Sportausschuss begrüßt die Durchführung von Sportveranstaltungen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.

 

3.  Der Sportausschuss stimmt zu, dass darüber hinaus maximal 5 Musikveranstaltungen pro Jahr, davon eine Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger See, durchgeführt werden können, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.

 

Die Veranstaltungsliste ist dem Sportausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün, der

Bezirksvertretung Nippes sowie der Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis zu geben.

 

4.  Die zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger See wird in der 5. Satzung zur Änderung der Satzung betreffend die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See ( §§ 1 und 8) parallel geregelt.

 

 



Abstimmungsergebnis:

zurückgestellt

Beschluss: geändert beschlossen


RM Richter stellt mündlich den Antrag, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu verändern, dass statt maximal 5 maximal 4 Musikveranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden können. Nach kurzer Diskussion mit Wortbeiträgen von RM Kron, RM Breite, RM Thelen und RM van Benthem lässt RM Kron über den gemäß Änderungsantrag geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Beschluss:

 

 

1.  Der Sportausschuss nimmt den Veranstaltungsplan 2011 für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See zur Kenntnis.

 

2.  Der Sportausschuss begrüßt die Durchführung von Sportveranstaltungen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.

 

3.  Der Sportausschuss stimmt zu, dass darüber hinaus maximal 4 Musikveranstaltungen pro Jahr, davon eine Mehrtagesveranstaltung am Fühlinger See, durchgeführt werden können, sofern sie satzungskonform und genehmigungsfähig umgesetzt werden.

 

     Die Veranstaltungsliste ist dem Sportausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün, der

     Bezirksvertretung Nippes sowie der Bezirksvertretung Chorweiler zur Kenntnis zu geben.

 

4.  Die zukünftige Nutzung des Freibades Fühlinger See wird in der 5. Satzung zur Änderung der Satzung betreffend die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See ( §§ 1 und 8) parallel geregelt.

 

5.  Die Verwaltung wird nach Möglichkeit im Einzelfall mit dem jeweiligen Veranstalter prüfen, ob die Eintrittskarten gleichzeitig als Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr gelten.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen CDU / FDP / Pro Köln zugestimmt.