Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in den Stadtteilen Severinsviertel, Sülz/Klettenberg, Porz-City und Rath/Heumar.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
11 Ja-Stimmen (5 CDU, 3 SPD, 2
FDP, 1 Pro Köln)
5 Enthaltungen (Grüne)
Nicht anwesend: Herr Müller, Herr Nettesheim, Herr Strassfeld
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in den Stadtteilen Severinsviertel, Sülz/Klettenberg, Porz-City und Rath/Heumar.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anmerkung: Bezirksvertreter Delawari (Bündnis 90/Die Grünen) hat
an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41
der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW)
den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über
das Offenhalten der Verkaufsstellen in den Stadtteilen Severinsviertel, Sülz/Klettenberg,
Porz-City und Rath/Heumar.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen pro Köln.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt gemäß § 41
der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW)
den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über
das Offenhalten der Verkaufsstellen in den Stadtteilen Severinsviertel, Sülz/Klettenberg,
Porz-City und Rath/Heumar.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zugestimmt
Anmerkung:
Frau
Manderla nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41
der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW)
den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über
das Offenhalten der Verkaufsstellen in den Stadtteilen Severinsviertel, Sülz/Klettenberg,
Porz-City und Rath/Heumar.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 15 SPD, CDU, FDP, Herr Eberle (Linke), Frau Wilden (pro köln)
Nein: 3 Grüne
Enth: 0
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in den Stadtteilen Severinsviertel, Sülz/Klettenberg, Porz-City und Rath/Heumar.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 41
der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW)
den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über
das Offenhalten der Verkaufsstellen in den Stadtteilen Severinsviertel, Sülz/Klettenberg,
Porz-City und Rath/Heumar.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke.Köln zugestimmt.