Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt eine umfassende Fortschreibung des 1991 in Kraft getretenen Landschaftsplans der Stadt Köln zum Zwecke der fachlichen und rechtlichen Aktualisierung und Verwaltungsvereinfachung und beauftragt die Verwaltung, dies gemäß den in der Begründung dargestellten Ausführungen in den kommenden fünf Jahren umzusetzen.
Für die Erledigung dieser Aufgabe wird eine Arbeitsgruppe aus je einem Mitarbeiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen (67) und des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes (57) eingerichtet. Da es sich um vorhandenes Personal handelt, entstehen keine Kosten für zusätzliches Personal. Auch entstehende Sachkosten werden budgetneutral in die folgenden Haushalte eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Bei 11 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Vor Eintritt in die Tagesordnung
zurückgestellt in die nächste Sitzung am 10.11.2011.
Beschluss: zurückgestellt
Vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt in die nächste
Sitzung am 08.12.2011.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
· Zunächst stellt die Ausschussvorsitzende den um die mündlich beantragte Änderung erweiterten Ergänzungsantrag zur Abstimmung:
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie
folgt ergänzt:
Der in der Begründung enthaltene Zeit Maßnahmenplan
wird dahingehend modifiziert, dass zunächst ausschließlich folgende Punkte bearbeitet
werden:
Aktualisierung der Festsetzungskarte
des Landschaftsplans im Sinne einer rein redaktionellen Überarbeitung. Diese Arbeit
ist anschließend kontinuierlich weiterzuführen.
Auf Grundlage der durchgeführten
Aktualisierung ist darzulegen, in welchem Umfang von 1991 bis 2011 Flächen aus dem
Landschaftsplan herausgenommen wurden, welche Nutzungen diese Fläche bis dahin hatten
und welche Nutzungen diesen planerisch zugewiesen wurden.
Überarbeitung der textlichen Festsetzungen
des Landschaftsplans dort, wo es z.B. in Folge neuer Rechtsprechung die Rechtssicherheit
zwingend gebietet. Diese Arbeit ist auch in den Folgejahren kontinuierlich weiterzuführen.
Harmonisierung von Landschaftsplan und Grünordnungsplan.
Detaillierte Darstellung der konkreten
fachlichen Inhalte und Ziele für die angestrebte materielle Überarbeitung des
Landschaftsplans.
Die Arbeitsergebnisse der vorgenannten
Punkte sollen dem Rat und seinen Ausschüssen bis zur 1. Sitzung nach den Sommerferien 2012 vorgelegt und dort
beraten werden. Insbesondere soll erst im Rahmen dieser Beratung im Einzelnen
definiert werden, welche fachlich-strategischen Ziele mit der vorgesehenen,
weitergehenden Überarbeitung des Landschaftsplans verfolgt werden. Mit den
weiteren Arbeitsschritten ist erst nach dieser erneuten Beratung und unter
Berücksichtigung etwaiger Anregungen und Änderungen zu beginnen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der Fraktion pro Köln gegen die
CDU-Fraktion bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
· Anschließend stellt sie den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung:
geänderter Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt eine umfassende Fortschreibung des 1991 in Kraft getretenen Landschaftsplans der Stadt Köln zum Zwecke der fachlichen und rechtlichen Aktualisierung und Verwaltungsvereinfachung und beauftragt die Verwaltung, dies gemäß den in der Begründung dargestellten Ausführungen in den kommenden fünf Jahren umzusetzen.
Für die Erledigung dieser Aufgabe wird eine Arbeitsgruppe aus je einem Mitarbeiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen (67) und des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes (57) eingerichtet. Da es sich um vorhandenes Personal handelt, entstehen keine Kosten für zusätzliches Personal. Auch entstehende Sachkosten werden budgetneutral in die folgenden Haushalte eingestellt.
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt:
Der in der Begründung enthaltene Zeit Maßnahmenplan
wird dahingehend modifiziert, dass zunächst ausschließlich folgende Punkte bearbeitet
werden:
Aktualisierung der Festsetzungskarte
des Landschaftsplans im Sinne einer rein redaktionellen Überarbeitung. Diese Arbeit
ist anschließend kontinuierlich weiterzuführen.
Auf Grundlage der durchgeführten
Aktualisierung ist darzulegen, in welchem Umfang von 1991 bis 2011 Flächen aus dem
Landschaftsplan herausgenommen wurden, welche Nutzungen diese Fläche bis dahin hatten
und welche Nutzungen diesen planerisch zugewiesen wurden.
Überarbeitung der textlichen Festsetzungen
des Landschaftsplans dort, wo es z.B. in Folge neuer Rechtsprechung die Rechtssicherheit
zwingend gebietet. Diese Arbeit ist auch in den Folgejahren kontinuierlich weiterzuführen.
Harmonisierung von Landschaftsplan und Grünordnungsplan.
Detaillierte Darstellung der konkreten
fachlichen Inhalte und Ziele für die angestrebte materielle Überarbeitung des
Landschaftsplans.
Die Arbeitsergebnisse der vorgenannten
Punkte sollen dem Rat und seinen Ausschüssen bis zur 1. Sitzung nach den Sommerferien 2012 vorgelegt und dort
beraten werden. Insbesondere soll erst im Rahmen dieser Beratung im Einzelnen
definiert werden, welche fachlich-strategischen Ziele mit der vorgesehenen,
weitergehenden Überarbeitung des Landschaftsplans verfolgt werden. Mit den
weiteren Arbeitsschritten ist erst nach dieser erneuten Beratung und unter
Berücksichtigung etwaiger Anregungen und Änderungen zu beginnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Umwelt und
Grün aus seiner Sitzung am 08.12.2011:
Der Rat beschließt eine umfassende Fortschreibung des 1991 in Kraft getretenen Landschaftsplans der Stadt Köln zum Zwecke der fachlichen und rechtlichen Aktualisierung und Verwaltungsvereinfachung und beauftragt die Verwaltung, dies gemäß den in der Begründung dargestellten Ausführungen in den kommenden fünf Jahren umzusetzen.
Für die Erledigung dieser Aufgabe wird eine Arbeitsgruppe aus je einem Mitarbeiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen (67) und des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes (57) eingerichtet. Da es sich um vorhandenes Personal handelt, entstehen keine Kosten für zusätzliches Personal. Auch entstehende Sachkosten werden budgetneutral in die folgenden Haushalte eingestellt.
Der in der Begründung enthaltene Zeit Maßnahmenplan wird dahingehend
modifiziert, dass zunächst ausschließlich folgende Punkte bearbeitet werden:
Aktualisierung der Festsetzungskarte des Landschaftsplans im
Sinne einer rein redaktionellen Überarbeitung. Diese Arbeit ist anschließend
kontinuierlich weiterzuführen.
Auf Grundlage der durchgeführten Aktualisierung ist
darzulegen, in welchem Umfang von 1991 bis 2011 Flächen aus dem Landschaftsplan
herausgenommen wurden, welche Nutzungen diese Fläche bis dahin hatten und
welche Nutzungen diesen planerisch zugewiesen wurden.
Überarbeitung der textlichen Festsetzungen des
Landschaftsplans dort, wo es z.B. in Folge neuer Rechtsprechung die
Rechtssicherheit zwingend gebietet. Diese Arbeit ist auch in den Folgejahren
kontinuierlich weiterzuführen.
Harmonisierung von Landschaftsplan und Grünordnungsplan.
Detaillierte Darstellung der konkreten fachlichen Inhalte und Ziele für
die angestrebte materielle Überarbeitung des Landschaftsplans.
Die Arbeitsergebnisse der vorgenannten Punkte sollen dem Rat und seinen
Ausschüssen bis zur 1. Sitzung nach den
Sommerferien 2012 vorgelegt und dort beraten werden. Insbesondere soll erst
im Rahmen dieser Beratung im Einzelnen definiert werden, welche
fachlich-strategischen Ziele mit der vorgesehenen, weitergehenden Überarbeitung
des Landschaftsplans verfolgt werden. Mit den weiteren Arbeitsschritten ist
erst nach dieser erneuten Beratung und unter Berücksichtigung etwaiger
Anregungen und Änderungen zu beginnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.