Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
- Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass
a) die Stadt Köln Mitglied im Verein Sportstadt Köln e.V. wird,
b) der/die Sportdezernent/in als Vertreterin der Stadt Köln in den Verein entsendet wird und gemäß Vereinssatzung die Stadt Köln als geborenes Mitglied im Vereinsvorstand vertritt. Der/die Sportdezernent/in wird im Verhinderungsfall durch die Leitung des Sportamtes vertreten,
- Der Rat nimmt
a) die Sportagenda Köln 2015 (Anlagen 1 und 2) und
b) die Satzung des Sportstadt Köln e. V. (Anlage 3)
zur Kenntnis und trifft die Festlegung, dass der in der Sportagenda Köln 2015 vorgeschlagene jährliche Ansatz für zu initiierende und fortzuführende Projekte i.H.v. 500.000,-- € nicht über städtische Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt wird. Diese Mittel sollen zur Unterstützung der Sportstadt Köln aus der Stadtgesellschaft eingeworben werden.
Mittel, die bereits im städtischen Haushalt zur Umsetzung von Projekten der Sportagenda vorgesehen sind, sind hiervon unabhängig.
3. Zur besseren Vernetzung zwischen Sportstadt Köln
e.V. und den politischen Gremien empfiehlt der Sportausschuss, dass vier vom
Rat gewählte Personen in den Beirat der Sportstadt Köln e.V. entsendet werden.
4. Sofern kommunale Aufgaben der Sportverwaltung
oder neue Initiativen der politischen Gremien für die Sportverwaltung auf den
Verein Sportstadt Köln e.V. einmalig oder dauerhaft übertragen werden sollen,
so muss der Sportausschuss dieser Übertragung vorher zustimmen.
5. Die auf Seite 3 der Beschlussvorlage
aufgeführten haushaltsmäßigen Auswirkungen sind zu entfernen. In der Begründung
ist auf Seite 5 der letzte Absatz zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen pro Köln zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
geänderter Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales schließt sich dem Beschluss des Sportausschusses an und empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
- Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass
a) die Stadt Köln Mitglied im Verein Sportstadt Köln e.V. wird,
b) der/die Sportdezernent/in als Vertreterin der Stadt Köln in den Verein entsendet wird und gemäß Vereinssatzung die Stadt Köln als geborenes Mitglied im Vereinsvorstand vertritt. Der/die Sportdezernent/in wird im Verhinderungsfall durch die Leitung des Sportamtes vertreten,
- Der Rat nimmt
a) die Sportagenda Köln 2015 (Anlagen 1 und 2) und
b) die Satzung des Sportstadt Köln e. V. (Anlage 3)
zur Kenntnis und trifft die Festlegung, dass der in der Sportagenda Köln 2015 vorgeschlagene jährliche Ansatz für zu initiierende und fortzuführende Projekte i.H.v. 500.000,-- € nicht über städtische Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt wird. Diese Mittel sollen zur Unterstützung der Sportstadt Köln aus der Stadtgesellschaft eingeworben werden.
Mittel, die bereits im städtischen Haushalt zur Umsetzung von Projekten der Sportagenda vorgesehen sind, sind hiervon unabhängig.
3. Zur besseren Vernetzung zwischen Sportstadt Köln
e.V. und den politischen Gremien empfiehlt der Sportausschuss, dass vier vom
Rat gewählte Personen in den Beirat der Sportstadt Köln e.V. entsendet werden.
4. Sofern kommunale Aufgaben der Sportverwaltung
oder neue Initiativen der politischen Gremien für die Sportverwaltung auf den
Verein Sportstadt Köln e.V. einmalig oder dauerhaft übertragen werden sollen,
so muss der Sportausschuss dieser Übertragung vorher zustimmen.
5. Die auf Seite 3 der Beschlussvorlage
aufgeführten haushaltsmäßigen Auswirkungen sind zu entfernen. In der Begründung
ist auf Seite 5 der letzte Absatz zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass
a) die Stadt Köln Mitglied im Verein Sportstadt Köln e.V. wird,
b) der/die Sportdezernent/in als Vertreterin der Stadt Köln in den Verein entsendet wird und gemäß Vereinssatzung die Stadt Köln als geborenes Mitglied im Vereinsvorstand vertritt. Der/die Sportdezernent/in wird im Verhinderungsfall durch die Leitung des Sportamtes vertreten,
- Der Rat nimmt
a) die Sportagenda Köln 2015 (Anlagen 1 und 2) und
b) die Satzung des Sportstadt Köln e. V. (Anlage 3)
zur Kenntnis und trifft die Festlegung, dass der in der Sportagenda Köln 2015 vorgeschlagene jährliche Ansatz für zu initiierende und fortzuführende Projekte i.H.v. 500.000,-- € nicht über städtische Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt wird. Diese Mittel sollen zur Unterstützung der Sportstadt Köln aus der Stadtgesellschaft eingeworben werden.
Mittel, die bereits im städtischen Haushalt zur Umsetzung von Projekten der Sportagenda vorgesehen sind, sind hiervon unabhängig.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt
Geänderter Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie der Sportausschuss zu beschließen:
- Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass
a) die Stadt Köln Mitglied im Verein Sportstadt Köln e.V. wird,
b) der/die Sportdezernent/in als Vertreterin der Stadt Köln in den Verein entsendet wird und gemäß Vereinssatzung die Stadt Köln als geborenes Mitglied im Vereinsvorstand vertritt. Der/die Sportdezernent/in wird im Verhinderungsfall durch die Leitung des Sportamtes vertreten,
- Der Rat nimmt
a) die Sportagenda Köln 2015 (Anlagen 1 und 2) und
b) die Satzung des Sportstadt Köln e. V. (Anlage 3)
zur Kenntnis und trifft die Festlegung, dass der in der Sportagenda Köln 2015 vorgeschlagene jährliche Ansatz für zu initiierende und fortzuführende Projekte i.H.v. 500.000,-- € nicht über städtische Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt wird. Diese Mittel sollen zur Unterstützung der Sportstadt Köln aus der Stadtgesellschaft eingeworben werden.
Mittel, die bereits im städtischen Haushalt zur Umsetzung von Projekten der Sportagenda vorgesehen sind, sind hiervon unabhängig.
3. Zur besseren Vernetzung zwischen Sportstadt Köln
e.V. und den politischen Gremien empfiehlt der Sportausschuss, dass vier vom
Rat gewählte Personen in den Beirat der Sportstadt Köln e.V. entsendet werden.
4. Sofern kommunale Aufgaben der Sportverwaltung oder neue Initiativen der politischen Gremien für die Sportverwaltung auf den Verein Sportstadt Köln e.V. einmalig oder dauerhaft übertragen werden sollen, so muss der Sportausschuss dieser Übertragung vorher zustimmen.
5. Die auf Seite 3 der Beschlussvorlage aufgeführten haushaltsmäßigen Auswirkungen sind zu entfernen. In der Begründung ist auf Seite 5 der letzte Absatz zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von proKöln zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Sportausschusses aus seiner
Sitzung am 24.01.2012:
1.
Der Rat
der Stadt Köln beschließt, dass
a) die
Stadt Köln Mitglied im Verein Sportstadt Köln e.V. wird,
b) der/die
Sportdezernent/in als Vertreterin der Stadt Köln in den Verein entsendet wird
und gemäß Vereinssatzung die Stadt Köln als geborenes Mitglied im
Vereinsvorstand vertritt. Der/die Sportdezernent/in wird im Verhinderungsfall
durch die Leitung des Sportamtes vertreten,
2.
Der Rat
nimmt
a)
die
Sportagenda Köln 2015 (Anlagen 1 und 2) und
b)
die
Satzung des Sportstadt Köln e. V. (Anlage 3)
zur
Kenntnis und trifft die Festlegung, dass der in der Sportagenda Köln 2015
vorgeschlagene jährliche Ansatz für zu initiierende und fortzuführende Projekte
i.H.v. 500.000,-- € nicht über städtische Haushaltsmittel zur Verfügung
gestellt wird. Diese Mittel sollen zur Unterstützung der Sportstadt Köln aus
der Stadtgesellschaft eingeworben werden.
Mittel,
die bereits im städtischen Haushalt zur Umsetzung von Projekten der Sportagenda
vorgesehen sind, sind hiervon unabhängig.
3. Zur besseren
Vernetzung zwischen Sportstadt Köln e.V. und den politischen Gremien empfiehlt
der Sportausschuss, dass vier vom Rat gewählte Personen in den Beirat der
Sportstadt Köln e.V. entsendet werden.
4. Sofern
kommunale Aufgaben der Sportverwaltung oder neue Initiativen der politischen
Gremien für die Sportverwaltung auf den Verein Sportstadt Köln e.V. einmalig
oder dauerhaft übertragen werden sollen, so muss der Sportausschuss dieser
Übertragung vorher zustimmen.
5. Die
auf Seite 3 der Beschlussvorlage aufgeführten haushaltsmäßigen Auswirkungen
sind zu entfernen. In der Begründung ist auf Seite 5 der letzte Absatz zu
streichen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.