Beschluss: zurückgestellt


Die Beschlussfassung wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.



 

Beschluss: Alternative beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung bittet den Rat, folgenden Beschluss (Alternative 2) zu fassen:

Der Rat stimmt der vorzeitigen Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bahnhof Sürth (sechs Fahrten/Tag) bzw. Bahnhof Rodenkirchen zu. Er beauftragt die Verwaltung, hierzu den südlichen Abschnitt der 1. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bonner Wall sowie den Abschnitt der 2. Baustufe zwischen Bonner Wall und Schönhauser Straße Ende 2015 in Zusammenarbeit mit der KVB in Betrieb zu nehmen. Hierfür soll das Liniennetz der KVB für den Zeitraum bis zur endgültigen Inbetriebnahme um eine Linie 17, die zwischen der Severinstraße und dem Bahnhof Sürth bzw. dem Bahnhof Rodenkirchen verkehrt, ergänzt werden. Zur fristgerechten Umsetzung der Teilinbetriebnahme Süd werden Verwaltung und KVB beauftragt, die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen.

Die zusätzlichen Investitionskosten betragen rd. 5,3 Mio. € (rd. 7,8 Mio. € abzüglich rd. 2,5 Mio. € für die Wendeanlage). Die Folgekosten in Höhe von 8,74 Mio. € bedeuten einen Mehraufwand von rd. 7,05 Mio. € gegenüber einem Verzicht auf eine Teilinbetriebnahme. Sie setzen sich zusammen aus dem zusätzlichen Betriebsaufwand in Höhe von rd. 7,94 Mio. € pro Jahr (2,2 Mio. € für den Fahrbetrieb, 0,23 Mio. € für den Fahrgastservice, 5,93 Mio. € für den Betrieb der Infrastruktur abzüglich 0,42 Mio. € zusätzliche Erlöse) sowie Abschreibungen auf die nur für die Teilinbetriebnahme nutzbaren Anlagen in Höhe von 0,8 Mio. € pro Jahr und sind im Rahmen der Betrauung zu berücksichtigen.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen gegen Herrn Löwisch.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

ohne Votum in den Rat verwiesen

Beschluss: Alternative beschlossen


Hinweis. Die Vorlage wird gemeinsam mit dem Antrag unter TOP 8.2.2 beraten und beschlossen.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Alternative 2:

Der Rat stimmt der vorzeitigen Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bahnhof Sürth (sechs Fahrten/Tag) bzw. Bahnhof Rodenkirchen bei gleichzeitiger Verlängerung der Linie 16 bis Godorf (Variante 3) zu. Er beauftragt die Verwaltung, hierzu den südlichen Abschnitt der 1. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bonner Wall sowie den Abschnitt der 2. Baustufe zwischen Bonner Wall und Schönhauser Straße Ende 2015 in Zusammenarbeit mit der KVB in Betrieb zu nehmen. Hierfür soll das Liniennetz der KVB für den Zeitraum bis zur endgültigen Inbetriebnahme um eine Linie 17, die zwischen der Severinstraße und dem Bahnhof Sürth bzw. dem Bahnhof Rodenkirchen verkehrt, ergänzt werden. Zur fristgerechten Umsetzung der Teilinbetriebnahme Süd werden Verwaltung und KVB beauftragt, die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen.

Die zusätzlichen Investitionskosten betragen rd. 5,3 Mio. € (rd. 7,8 Mio. € abzüglich rd. 2,5 Mio. € für die Wendeanlage). Die Folgekosten in Höhe von 8,74 Mio. € bedeuten einen Mehraufwand von rd. 7,05 Mio. € gegenüber einem Verzicht auf eine Teilinbetriebnahme. Sie setzen sich zusammen aus dem zusätzlichen Betriebsaufwand in Höhe von rd. 7,94 Mio. € pro Jahr (2,2 Mio. € für den Fahrbetrieb, 0,23 Mio. € für den Fahrgastservice, 5,93 Mio. € für den Betrieb der Infrastruktur abzüglich 0,42 Mio. € zusätzliche Erlöse) sowie Abschreibungen auf die nur für die Teilinbetriebnahme nutzbaren Anlagen in Höhe von 0,8 Mio. € pro Jahr und sind im Rahmen der Betrauung zu berücksichtigen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen Herrn Bronisz zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Giesen und Deitert)

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die Beschlussvorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.



 

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)


Antrag der SPD-Fraktion:

Die Vorlage 3132/2011 sowie der Antrag 2056/2011 werden in die Haushaltsplanberatungen vertagt.




Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die FDP-Fraktion und die Fraktion pro Köln zugestimmt

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Die Beschlussvorlage wird in die Sitzung des Rates am 30.04.2013 verwiesen..



Abstimmungsergebnis:

Bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschlüsse:

I. Beschluss über die Alternative 2:

Der Rat stimmt der vorzeitigen Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bahnhof Sürth (sechs Fahrten/Tag) bzw. Bahnhof Rodenkirchen zu. Er beauftragt die Verwaltung, hierzu den südlichen Abschnitt der 1. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bonner Wall sowie den Abschnitt der 2. Baustufe zwischen Bonner Wall und Schönhauser Straße Ende 2015 in Zusammenarbeit mit der KVB in Betrieb zu nehmen. Hierfür soll das Liniennetz der KVB für den Zeitraum bis zur endgültigen Inbetriebnahme um eine Linie 17, die zwischen der Severinstraße und dem Bahnhof Sürth bzw. dem Bahnhof Rodenkirchen verkehrt, ergänzt werden. Zur fristgerechten Umsetzung der Teilinbetriebnahme Süd werden Verwaltung und KVB beauftragt, die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen.

Die zusätzlichen Investitionskosten betragen rd. 5,3 Mio. € (rund 7,8 Mio. € abzüglich rund 2,5 Mio. € für die Wendeanlage). Die Folgekosten in Höhe von 8,74 Mio. € bedeuten einen Mehraufwand von rund 7,05 Mio. € gegenüber einem Verzicht auf eine Teilinbetriebnahme. Sie setzen sich zusammen aus dem zusätzlichen Betriebsaufwand in Höhe von rund 7,94 Mio. € pro Jahr (2,2 Mio. € für den Fahrbetrieb, 0,23 Mio. € für den Fahrgastservice, 5,93 Mio. € für den Betrieb der Infrastruktur abzüglich 0,42 Mio. € zusätzliche Erlöse) sowie Abschreibungen auf die nur für die Teilinbetriebnahme nutzbaren Anlagen in Höhe von 0,8 Mio. € pro Jahr und sind im Rahmen der Betrauung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Zimmermann (Deine Freunde) – abgelehnt.

II. Beschluss über die Alternative 1:

Der Rat stimmt der vorzeitigen Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bahnhof Rodenkirchen zu. Er beauftragt die Verwaltung, hierzu den südlichen Abschnitt der 1. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bonner Wall sowie den Abschnitt der 2. Baustufe zwischen Bonner Wall und Schönhauser Straße Ende 2015 in Zusammenarbeit mit der KVB in Betrieb zu nehmen. Hierfür soll das Liniennetz der KVB für den Zeitraum bis zur endgültigen Inbetriebnahme um eine Linie 17, die zwischen der Severinstraße und dem Bahnhof Rodenkirchen verkehrt, ergänzt werden. Zur fristgerechten Umsetzung der Teilinbetriebnahme Süd werden Verwaltung und KVB beauftragt, die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen.

Die zusätzlichen Investitionskosten betragen rd. 5,3 Mio. € (rund 7,8 Mio. € abzüglich rund 2,5 Mio. € für die Wendeanlage). Die Folgekosten in Höhe von 8,32 Mio. € pro Jahr bedeuten einen Mehraufwand von rund 6,63 Mio. € gegenüber einem Verzicht auf eine Teilinbetriebnahme. Sie setzen sich zusammen aus dem zusätzlichen Betriebsaufwand in Höhe von rund 7,52 Mio. € pro Jahr (1,76 Mio. € für den Fahrbetrieb, 0,23 Mio. € für den Fahrgastservice, 5,93 Mio. € für den Betrieb der Infrastruktur abzüglich 0,4 Mio. € zusätzliche Erlöse) sowie Abschreibungen auf die nur für die Teilinbetriebnahme nutzbaren Anlagen in Höhe von 0,8 Mio. € pro Jahr und sind im Rahmen der Betrauung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln - abgelehnt.

III. Beschluss über den Hauptvorschlag der Verwaltung:

Der Rat spricht sich angesichts der hohen Kosten gegen eine vorzeitige Teilinbetriebnahme des Abschnittes Severinstraße bis zum Bahnhof Rodenkirchen der Nord-Süd Stadtbahn aus. Die hierdurch bei der KVB entstehenden Kosten in Höhe von rd. 1,69 Mio. € pro Jahr (rd. 1,58 Mio. € für Instandhaltung und Bewachung sowie rund 0,11 Mio. € Abschreibungen aus investiver Bauwerksicherung) für die Sicherung und den Erhalt der bereits fertig gestellten Haltestellen, die bis zur vollständigen Inbetriebnahme nicht genutzt werden, sind im Rahmen der Betrauung zu berücksichtigen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Stimme von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) – zugestimmt.

__________

Anmerkung:

Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit den Punkten

2.1         Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Führung der Linien 106, 132 und 133 nach Teilinbetriebnahmen der Nord-Süd Stadtbahn"
Verweisungsbeschluss des Verkehrsausschusses vom 04.09.2012

AN/2056/2011

und

2.3         Änderungsantrag der FDP-Fraktion betreffend Kommunalaufsichtliche Beanstandung/Ratsbeschluss 14.09.2010 "Verzicht auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen (Südlicher Abschnitt Severinstraße)" in der Fassung des Beschlusses des Rates aus seiner Sitzung am 19.03.2013 - TOP 16.1

AN/0289/2013

behandelt.