Beschluss: zurückgestellt
Die Beschlussfassung
wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
Beschluss: Alternative beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung bittet den Rat, folgenden Beschluss (Alternative 2) zu fassen:
Der Rat stimmt der vorzeitigen Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn
zwischen Severinstraße und Bahnhof Sürth (sechs Fahrten/Tag) bzw. Bahnhof
Rodenkirchen zu. Er beauftragt die Verwaltung, hierzu den südlichen Abschnitt
der 1. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bonner Wall
sowie den Abschnitt der 2. Baustufe zwischen Bonner Wall und Schönhauser Straße
Ende 2015 in Zusammenarbeit mit der KVB in Betrieb zu nehmen. Hierfür soll das
Liniennetz der KVB für den Zeitraum bis zur endgültigen Inbetriebnahme um eine
Linie 17, die zwischen der Severinstraße und dem Bahnhof Sürth bzw. dem Bahnhof
Rodenkirchen verkehrt, ergänzt werden. Zur fristgerechten Umsetzung der
Teilinbetriebnahme Süd werden Verwaltung und KVB beauftragt, die notwendigen
Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen.
Die zusätzlichen Investitionskosten betragen rd. 5,3 Mio. € (rd. 7,8 Mio. € abzüglich rd. 2,5 Mio. € für die Wendeanlage). Die Folgekosten in Höhe von 8,74 Mio. € bedeuten einen Mehraufwand von rd. 7,05 Mio. € gegenüber einem Verzicht auf eine Teilinbetriebnahme. Sie setzen sich zusammen aus dem zusätzlichen Betriebsaufwand in Höhe von rd. 7,94 Mio. € pro Jahr (2,2 Mio. € für den Fahrbetrieb, 0,23 Mio. € für den Fahrgastservice, 5,93 Mio. € für den Betrieb der Infrastruktur abzüglich 0,42 Mio. € zusätzliche Erlöse) sowie Abschreibungen auf die nur für die Teilinbetriebnahme nutzbaren Anlagen in Höhe von 0,8 Mio. € pro Jahr und sind im Rahmen der Betrauung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen Herrn Löwisch.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
ohne Votum in den Rat verwiesen
Beschluss: Alternative beschlossen
Hinweis. Die
Vorlage wird gemeinsam mit dem Antrag unter TOP 8.2.2 beraten und beschlossen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Alternative 2:
Der Rat stimmt der vorzeitigen Teilinbetriebnahme der
Nord-Süd Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bahnhof Sürth (sechs
Fahrten/Tag) bzw. Bahnhof Rodenkirchen bei
gleichzeitiger Verlängerung der Linie 16 bis Godorf (Variante 3) zu. Er
beauftragt die Verwaltung, hierzu den südlichen Abschnitt der 1. Baustufe der
Nord-Süd Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bonner Wall sowie den Abschnitt
der 2. Baustufe zwischen Bonner Wall und Schönhauser Straße Ende 2015 in
Zusammenarbeit mit der KVB in Betrieb zu nehmen. Hierfür soll das Liniennetz
der KVB für den Zeitraum bis zur endgültigen Inbetriebnahme um eine Linie 17,
die zwischen der Severinstraße und dem Bahnhof Sürth bzw. dem Bahnhof
Rodenkirchen verkehrt, ergänzt werden. Zur fristgerechten Umsetzung der
Teilinbetriebnahme Süd werden Verwaltung und KVB beauftragt, die notwendigen
Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen.
Die zusätzlichen Investitionskosten betragen rd. 5,3 Mio. € (rd. 7,8 Mio. € abzüglich rd. 2,5 Mio. € für die Wendeanlage). Die Folgekosten in Höhe von 8,74 Mio. € bedeuten einen Mehraufwand von rd. 7,05 Mio. € gegenüber einem Verzicht auf eine Teilinbetriebnahme. Sie setzen sich zusammen aus dem zusätzlichen Betriebsaufwand in Höhe von rd. 7,94 Mio. € pro Jahr (2,2 Mio. € für den Fahrbetrieb, 0,23 Mio. € für den Fahrgastservice, 5,93 Mio. € für den Betrieb der Infrastruktur abzüglich 0,42 Mio. € zusätzliche Erlöse) sowie Abschreibungen auf die nur für die Teilinbetriebnahme nutzbaren Anlagen in Höhe von 0,8 Mio. € pro Jahr und sind im Rahmen der Betrauung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen Herrn Bronisz zugestimmt. (Nicht
anwesend: Herren Giesen und Deitert)
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Beschlussvorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Antrag der SPD-Fraktion:
Die Vorlage 3132/2011 sowie der Antrag 2056/2011 werden in die Haushaltsplanberatungen vertagt.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion gegen
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die FDP-Fraktion und die Fraktion pro Köln
zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Die Beschlussvorlage wird in die Sitzung des Rates am 30.04.2013 verwiesen..
Abstimmungsergebnis:
Bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlüsse:
I. Beschluss über die Alternative 2:
Der
Rat stimmt der vorzeitigen Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn zwischen
Severinstraße und Bahnhof Sürth (sechs Fahrten/Tag) bzw. Bahnhof Rodenkirchen
zu. Er beauftragt die Verwaltung, hierzu den südlichen Abschnitt der 1.
Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bonner Wall sowie
den Abschnitt der 2. Baustufe zwischen Bonner Wall und Schönhauser Straße Ende
2015 in Zusammenarbeit mit der KVB in Betrieb zu nehmen. Hierfür soll das
Liniennetz der KVB für den Zeitraum bis zur endgültigen Inbetriebnahme um eine
Linie 17, die zwischen der Severinstraße und dem Bahnhof Sürth bzw. dem Bahnhof
Rodenkirchen verkehrt, ergänzt werden. Zur fristgerechten Umsetzung der
Teilinbetriebnahme Süd werden Verwaltung und KVB beauftragt, die notwendigen
Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen.
Die
zusätzlichen Investitionskosten betragen rd. 5,3 Mio. € (rund 7,8 Mio. €
abzüglich rund 2,5 Mio. € für die Wendeanlage). Die Folgekosten in Höhe von
8,74 Mio. € bedeuten einen Mehraufwand von rund 7,05 Mio. € gegenüber
einem Verzicht auf eine Teilinbetriebnahme. Sie setzen sich zusammen aus dem
zusätzlichen Betriebsaufwand in Höhe von rund 7,94 Mio. € pro Jahr (2,2 Mio. €
für den Fahrbetrieb, 0,23 Mio. € für den Fahrgastservice, 5,93 Mio. € für
den Betrieb der Infrastruktur abzüglich 0,42 Mio. € zusätzliche Erlöse) sowie
Abschreibungen auf die nur für die Teilinbetriebnahme nutzbaren Anlagen in Höhe
von 0,8 Mio. € pro Jahr und sind im Rahmen der Betrauung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
– gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der
Fraktion pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Zimmermann (Deine
Freunde) – abgelehnt.
II. Beschluss über die Alternative 1:
Der
Rat stimmt der vorzeitigen Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn zwischen
Severinstraße und Bahnhof Rodenkirchen zu. Er beauftragt die Verwaltung, hierzu
den südlichen Abschnitt der 1. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn zwischen
Severinstraße und Bonner Wall sowie den Abschnitt der 2. Baustufe zwischen
Bonner Wall und Schönhauser Straße Ende 2015 in Zusammenarbeit mit der KVB in
Betrieb zu nehmen. Hierfür soll das Liniennetz der KVB für den Zeitraum bis zur
endgültigen Inbetriebnahme um eine Linie 17, die zwischen der Severinstraße und
dem Bahnhof Rodenkirchen verkehrt, ergänzt werden. Zur fristgerechten Umsetzung
der Teilinbetriebnahme Süd werden Verwaltung und KVB beauftragt, die
notwendigen Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen.
Die
zusätzlichen Investitionskosten betragen rd. 5,3 Mio. € (rund 7,8 Mio. € abzüglich
rund 2,5 Mio. € für die Wendeanlage). Die Folgekosten in Höhe von 8,32 Mio. €
pro Jahr bedeuten einen Mehraufwand von rund 6,63 Mio. € gegenüber einem
Verzicht auf eine Teilinbetriebnahme. Sie setzen sich zusammen aus dem
zusätzlichen Betriebsaufwand in Höhe von rund 7,52 Mio. € pro Jahr (1,76 Mio. €
für den Fahrbetrieb, 0,23 Mio. € für den Fahrgastservice, 5,93 Mio. € für
den Betrieb der Infrastruktur abzüglich 0,4 Mio. € zusätzliche Erlöse) sowie
Abschreibungen auf die nur für die Teilinbetriebnahme nutzbaren Anlagen in Höhe
von 0,8 Mio. € pro Jahr und sind im Rahmen der Betrauung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
– gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und
der Fraktion pro Köln - abgelehnt.
III. Beschluss über den Hauptvorschlag
der Verwaltung:
Der
Rat spricht sich angesichts der hohen Kosten gegen eine vorzeitige
Teilinbetriebnahme des Abschnittes Severinstraße bis zum Bahnhof Rodenkirchen
der Nord-Süd Stadtbahn aus. Die hierdurch bei der KVB entstehenden Kosten in
Höhe von rd. 1,69 Mio. € pro Jahr (rd. 1,58 Mio. € für
Instandhaltung und Bewachung sowie rund 0,11 Mio. € Abschreibungen aus
investiver Bauwerksicherung) für die Sicherung und den Erhalt der bereits
fertig gestellten Haltestellen, die bis zur vollständigen Inbetriebnahme nicht
genutzt werden, sind im Rahmen der Betrauung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
– mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke.
und der Stimme von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) – zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit den Punkten
2.1 Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Führung der Linien
106, 132 und 133 nach Teilinbetriebnahmen der Nord-Süd Stadtbahn"
Verweisungsbeschluss des Verkehrsausschusses vom 04.09.2012
AN/2056/2011
und
2.3 Änderungsantrag der FDP-Fraktion betreffend
Kommunalaufsichtliche Beanstandung/Ratsbeschluss 14.09.2010 "Verzicht auf
die Erhebung von Straßenbaubeiträgen (Südlicher Abschnitt Severinstraße)"
in der Fassung des Beschlusses des Rates aus seiner Sitzung am 19.03.2013 - TOP
16.1
AN/0289/2013
behandelt.
Beschluss: endgültig zurückgezogen