Beschluss: zurückgestellt
Vor Eintritt in die
Tagesordnung vertagt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde
zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
- Vertagungsantrag der Grünen wegen Beratungsbedarf
Herr Daniel bitte um
Vorlage des Ergebnisses der Bürgeranhörung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt die Vorlage mit der Bitte, das Ergebnisses der Bürgeranhörung bis zur nächsten Sitzung der BV 2 zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 1 Enthaltung aus der CDU-Fraktion
zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Balint und Petschel)
Beschluss: zurückgestellt
Vor Eintritt in die
Tagesordnung zurückgestellt, bis das Votum der BV Rodenkirchen vorliegt.
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Da nur noch 8 Beiratsmitglieder abstimmen dürfen, ist der Beirat nicht mehr beschlussfähig. Die Vorlage wird in die nächste Sitzung vertagt.
Beschluss: geändert beschlossen
- gemeinsamer Ergänzungsantrag der Fraktionen Die Grünen und der SPD
1. Beschluss: (Ergänzungsantrag)
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt ..... zu mit der
Maßgabe, dass die Verwaltung beauftragt wird, innerhalb der nächsten 2 Jahre
ein Konzept vorzulegen, das
-
auf eine regionale Betonversorgung ausgerichtet
ist, statt wie bisher auf eine Kiesversorgung,
-
dabei insbesondere auch ökologische Aspekte wie
umweltfreundliche Transporte der Güter über Bahn/Schiff sowie die Nutzung von
Recyclingbeton berücksichtigt und
-
die Möglichkeiten der Nutzung von Kiesabraum aus
dem nahen Braunkohletagebau aufzeigt.
Die für den letzten Punkt erforderlichen Abstimmgespräche mit
RWE sind zügig aufzunehmen.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur
Aufstellung eines Bebauungsplans für den Abgrabungsschwerpunkt Meschenich
einzuleiten.
Ziel der Planung soll sein, wie vom StEA beschlossen, Flächen
für Naturschutz, Freizeitnutzung etc. festzulegen. Dadurch soll der
Abgrabungsfläche ein rechtsverbindlicher Rahmen gesetzt und weitere
Ausweitungen
ausgeschlossen werden
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen 5
Stimmen der CDU-Fraktion bei 1 Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt. (Nicht
anwesend: Herren Schöppe, Theilen–von Wrochem und Giesen)
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem STEA folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der in Anlage 1 der Beschlussvorlage dargestellten Erweiterung der Abgrabung mit folgender Ergänzung zu:
Die Verwaltung wird beauftragt,
innerhalb der nächsten 2 Jahre ein Konzept vorzulegen, das
-
auf eine
regionale Betonversorgung ausgerichtet ist, statt wie bisher auf eine
Kiesversorgung,
-
dabei
insbesondere auch ökologische Aspekte wie umweltfreundliche Transporte der
Güter über Bahn/Schiff sowie die Nutzung von Recyclingbeton berücksichtigt und
-
die
Möglichkeiten der Nutzung von Kiesabraum aus dem nahen Braunkohletagebau
aufzeigt.
Die für den letzten
Punkt erforderlichen Abstimmgespräche mit RWE sind zügig aufzunehmen.
Zudem wird die
Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für
den Abgrabungsschwerpunkt Meschenich einzuleiten.
Ziel der Planung soll
sein, wie vom StEA beschlossen, Flächen für Naturschutz, Freizeitnutzung etc.
festzulegen. Dadurch soll der Abgrabungsfläche ein rechtsverbindlicher Rahmen
gesetzt und weitere Ausweitungen
ausgeschlossen werden
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen 5
Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Schöppe, Theilen–von
Wrochem und Giesen)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der in Anlage 1 dargestellten Erweiterung der Abgrabung zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von pro Köln.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der in Anlage 1 dargestellten Erweiterung der Abgrabung zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion und bei
Enthaltung der FDP-Fraktion.
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.