Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Beirat der unteren Landschaftsbehörde hebt unter der Maßgabe, dass - wie seitens der Verwaltung zugesagt - ein Planfeststellungsverfahren für den 2. Bauabschnitt eingeleitet wird, sein ursprünglich ablehnendes Votum für die Fahrstreifensignalisierung im Bereich des 1. Bauabschnittes auf und stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 BNatschG i. V. m. §69 LG NRW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu.

Die Eingriffsregelung ist als Geschäft der laufenden Verwaltung im weiteren Genehmigungsverfahren mit abzuwickeln. Auf eine weitere Mitteilung wird verzichtet.




Abstimmungsergebnis:

Bei 13 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.