Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

  1. Der Finanzausschuss beschließt, unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses, die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen von 180.000 Euro im Teilfinanzplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses, die Umgestaltung des Spielplatzes „Kämpchensweg“ mit Gesamtkosten in Höhe von 208.750 Euro durchzuführen. Die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze, bereit.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Frau Sturch

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Lindenthal und dem Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses, die Umgestaltung des Spielplatzes „Kämpchensweg“ mit Gesamtkosten in Höhe von 208.750 Euro durchzuführen. Die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze, bereit.

 

  1. Der Finanzausschuss beschließt, unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses, die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen von 180.000 Euro im Teilfinanzplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Anmerkung: Die Sportjugend Köln ist weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.