Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die
Verlängerung der Stellzeit für den temporären Bau am Herler Ring 2 in
Köln-Buchheim für weitere 4 Jahre sowie die Fortführung als
Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft.
Die zum ordnungsgemäßen
Betrieb erforderlichen Stellen sind zur Verfügung zu stellen.
Gleichzeitig beschließt der
Rat – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung – die Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 114.400 € zur Beschaffung der
Erstausstattungen aus dem Teilfinanzplan 0603, Kindertagesbetreuung, Zeile 9,
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Finanzstelle
5100-0603-0-1000, Kindergartenprogramm (U3)).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales empfiehlt dem Rat, vorbehaltlich der Zustimmung des
Jugendhilfeausschusses, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
die Verlängerung der Stellzeit für den temporären Bau am Herler Ring 2 in
Köln-Buchheim für weitere 4 Jahre sowie die Fortführung als
Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft.
Die zum
ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Stellen sind zur Verfügung zu stellen.
Gleichzeitig
beschließt der Rat – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung –
die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 114.400 € zur
Beschaffung der Erstausstattungen aus dem Teilfinanzplan 0603,
Kindertagesbetreuung, Zeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen (Finanzstelle 5100-0603-0-1000, Kindergartenprogramm (U3)).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die
Verlängerung der Stellzeit für den temporären Bau am Herler Ring 2 in
Köln-Buchheim für weitere 4 Jahre sowie die Fortführung als
Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft.
Die zum ordnungsgemäßen
Betrieb erforderlichen Stellen sind zur Verfügung zu stellen.
Gleichzeitig beschließt der Rat – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung – die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 114.400 Euro zur Beschaffung der Erstausstattungen aus dem Teilfinanzplan 0603, Kindertagesbetreuung, Zeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Finanzstelle 5100-0603-0-1000, Kindergartenprogramm (U3)).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anmerkung: Der Caritasverband, der Paritätische und die Sportjugend Köln
waren bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht
anwesend.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:
Der Rat beschließt
die Verlängerung der Stellzeit für den temporären Bau am Herler Ring 2 in
Köln-Buchheim für weitere 4 Jahre sowie die Fortführung als
Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft.
Die zum
ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Stellen sind zur Verfügung zu stellen.
Gleichzeitig beschließt
der Rat – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung – die Freigabe
von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 114.400 € zur Beschaffung
der Erstausstattungen aus dem Teilfinanzplan 0603, Kindertagesbetreuung, Zeile
9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Finanzstelle
5100-0603-0-1000, Kindergartenprogramm (U3)).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt die
Verlängerung der Stellzeit für den temporären Bau am Herler Ring 2 in Köln-Buchheim
für weitere 4 Jahre sowie die Fortführung als Kindertageseinrichtung in
städtischer Trägerschaft.
Die zum ordnungsgemäßen
Betrieb erforderlichen Stellen sind zur Verfügung zu stellen.
Gleichzeitig beschließt der
Rat – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung – die Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 114.400 € zur Beschaffung der
Erstausstattungen aus dem Teilfinanzplan 0603, Kindertagesbetreuung, Zeile 9,
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Finanzstelle
5100-0603-0-1000, Kindergartenprogramm (U3)).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.