Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       den Aufstellungsbeschluss vom 30.09.2010 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 7643/02 um das Gebiet beidseitig der Rösrather Straße zwischen Hausnummer 472 und dem Rather Mauspfad unter Einbeziehung der Rather Schulstraße von der Rösrather Straße bis zur Straßenbahntrasse, der Eiler Straße von der Rösrather Straße bis zur Eisenbahntrasse und der Maarstraße (siehe Anlage 2) —Arbeitstitel: Rösrather Straße und Eiler Straße in Köln-Rath/Heumar— zu verkleinern;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 7643/02 für das Gebiet auf der Nordseite der Rösrather Straße zwischen Hausnummer 547 bis einschließlich Hausnummer 585 und der Südseite der Rösrather Straße zwischen Hausnummer 566 und Eiler Straße Hausnummer 147 unter Einbeziehung der Westseite der Eiler Straße zwischen Hausnummern 147 und 141 (siehe Anlage 1) nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt.

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       den Aufstellungsbeschluss vom 30.09.2010 betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 7643/02 um das Gebiet beidseitig der Rösrather Straße zwischen Hausnummer 472 und dem Rather Mauspfad unter Einbeziehung der Rather Schulstraße von der Rösrather Straße bis zur Straßenbahntrasse, der Eiler Straße von der Rösrather Straße bis zur Eisenbahntrasse und der Maarstraße (siehe Anlage 2) —Arbeitstitel: Rösrather Straße und Eiler Straße in Köln-Rath/Heumar— zu verkleinern;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 7643/02 für das Gebiet auf der Nordseite der Rösrather Straße zwischen Hausnummer 547 bis einschließlich Hausnummer 585 und der Südseite der Rösrather Straße zwischen Hausnummer 566 und Eiler Straße Hausnummer 147 unter Einbeziehung der Westseite der Eiler Straße zwischen Hausnummern 147 und 141 (siehe Anlage 1) nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.