Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       den Fluchtlinienplan 3011 a –ohne Arbeitstitel– und teilweise den Fluchtlinienplan 121 –Ar­beits­titel: "Kölner Stadterweiterung" in Köln-Altstadt/Süd– jeweils für das Gebiet südöstlich der Ulre­pforte in Köln/Altstadt-Süd zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       den Fluchtlinienplan 3011 a –ohne Arbeitstitel– und teilweise den Fluchtlinienplan 121 –Ar­beits­titel: "Kölner Stadterweiterung" in Köln-Altstadt/Süd– jeweils für das Gebiet südöstlich der Ulre­pforte in Köln/Altstadt-Süd zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen.

 

Der Beschluss wird nicht in das Berichtswesen für Anträge und Verwaltungsvorlagen aufgenommen.

 

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Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung
Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.

Ja / Nein

 

 

Alternative:

 

Die Fluchtlinien werden nicht aufgehoben. Das Grundstück südöstlich der Ulrepforte gilt weiterhin als gewidmete Verkehrsfläche und kann nicht bebaut werden.

 




Abstimmungsergebnis:

Die Vorlage wird vertagt.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Wird zurückgestellt.