Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk genehmigt die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung vom 09.05.2012:

 

„Gemäß § 36 Abs 5 Satz 2 GO NRW i. V. mit § 10 Hauptsatzung bitten wir den Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die bauliche Erweiterung des Bürgerzentrum Vingst, Heßhofstr. 43. Zugleich ermächtigt er die Verwaltung, mit dem Trägerverein „Förderungs- & Bildungsgemeinschaft Jugend- und Altenarbeit Vingst/Ostheim e.V.“ einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen, der alle in diesem Zusammenhang zu beachtenden Punkte abschließend kodifiziert und insbesondere den Trägerverein als Bauherren für die Erweiterung und die Stadt Köln als wirtschaftlichen Eigentümer bestimmt. Die Stadt Köln wird dann im Folgenden durch die Bewilligung von investiven Zuwendungen die Finanzierung der Gesamtmaßnahme durch den Trägerverein gewährleisten.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Anerkennung der aktualisierten Planungsunterlagen und Kostenangaben durch die Bezirksregierung Köln. Die Bezirksregierung Köln hat hierfür eine Bereitstellung vorhandener Landesmittel in Höhe von bis zu 957.036 EURO in Aussicht gestellt. Der hierfür anerkennungsfähige Gesamtkostenrahmen für die Maßnahme „bauliche Erweiterung des Bürgerzentrums Vingst“ beläuft sich auf max. 1.367.194 EURO.

In Höhe des vorgenannten Gesamtkostenvolumens beschließt der Rat die Freigabe von Kassenmitteln im Haushaltsjahr 2012 aus dem Teilfinanzplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 11 (Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen).“

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die Bezirksvertreter Meurer-Eichberg (FDP) und Wiener (pro Köln) bei Enthaltung des Bezirksvertreters Fischer (Die Linke.) zugestimmt.