Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat, vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses, die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

Der Rat beschließt zum 01.08.2012 die Neufassung der „Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln“ vom 01.08.2012 in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung, und damit die Erhebung eines Entgeltes für Mittagessen durch einen privatrechtlichen Betreuungs- und Verpflegungsvertrag.

 



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt zum 01.08.2012 die Neufassung der „Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln“ vom 01.08.2012 in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung, und damit die Erhebung eines Entgeltes für Mittagessen durch einen privatrechtlichen Betreuungs- und Verpflegungsvertrag.

 

Anmerkung: Anlage 1 liegt der Niederschrift nicht nochmals bei.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Anmerkung: Der SkF Köln und SJD Die Falken waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt zum 01.08.2012 die Neufassung der „Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln“ vom 01.08.2012 in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung, und damit die Erhebung eines Entgeltes für Mittagessen durch einen privatrechtlichen Betreuungs- und Verpflegungsvertrag.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt zum 01.08.2012 die Neufassung der „Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln“ vom 01.08.2012 in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung, und damit die Erhebung eines Entgeltes für Mittagessen durch einen privatrechtlichen Betreuungs- und Verpflegungsvertrag.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.