Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage in die Bezirksvertretung Lindenthal und bittet die Verwaltung, mit der Stadt Frechen Nachverhandlungen mit dem Ziel einer Kostenbeteiligung zu führen.




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

ohne Votum in den Rat verwiesen

Beschluss: mit Änderungen empfohlen



Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, die Linie 7 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember im Nachtverkehr (freitags, samstags und vor Feiertagen) stündlich bis Frechen durchzubinden. Zur teilweisen finanziellen Kompensation wird die Buslinie 136 ihren Betrieb nach der Abfahrt um ca. 2.15 Uhr einstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG umzusetzen. Die Kostenaufteilung erfolgt gemäß der Kostenaufteilung nach Zweckverbandssatzung.

Der Rat beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich aus dem neuen Angebot ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des erweiterten Angebots.






Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt, die Linie 7 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember im Nachtverkehr (freitags, samstags und vor Feiertagen) stündlich bis Frechen durchzubinden, sofern die Stadt Frechen zwei Drittel der entstehenden Mehrkosten übernimmt. Zur teilweisen finanziellen Kompensation wird die Buslinie 136 ihren Betrieb nach der Abfahrt um ca. 2.15 Uhr einstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG umzusetzen und mit der Stadt Frechen bzw. dem Rhein-Erft-Kreis eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung zu treffen.

Der Rat  beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich aus dem neuen Angebot ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des erweiterten Angebots.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.