Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage in die Bezirksvertretung Lindenthal und bittet die Verwaltung, mit der Stadt Frechen Nachverhandlungen mit dem Ziel einer Kostenbeteiligung zu führen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
ohne Votum in den Rat verwiesen
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt, die Linie 7 ab dem Fahrplanwechsel im
Dezember im Nachtverkehr (freitags, samstags und vor Feiertagen) stündlich bis
Frechen durchzubinden. Zur teilweisen finanziellen Kompensation wird die
Buslinie 136 ihren Betrieb nach der Abfahrt um ca. 2.15 Uhr einstellen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme in Zusammenarbeit mit der Kölner
Verkehrs-Betriebe AG umzusetzen. Die
Kostenaufteilung erfolgt gemäß der Kostenaufteilung nach Zweckverbandssatzung.
Der Rat beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Aufnahme der sich aus dem neuen Angebot ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des erweiterten Angebots.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, die
Linie 7 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember im Nachtverkehr (freitags, samstags
und vor Feiertagen) stündlich bis Frechen durchzubinden, sofern die Stadt Frechen zwei
Drittel der entstehenden Mehrkosten übernimmt. Zur teilweisen finanziellen Kompensation wird
die Buslinie 136 ihren Betrieb nach der Abfahrt um ca. 2.15 Uhr einstellen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme in Zusammenarbeit mit der Kölner
Verkehrs-Betriebe AG umzusetzen und mit der Stadt Frechen bzw. dem
Rhein-Erft-Kreis eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung zu treffen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit
der Aufnahme der sich aus dem neuen Angebot ergebenden wirtschaftlichen
Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung
der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem
Monat der Inbetriebnahme des erweiterten Angebots.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.