Beschluss: geändert beschlossen


geänderter Beschluss (gemäß des Änderungsantrages):

Der Rat beschließt, die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Potsdamer Str. 1a, 50859 Köln (Weiden) mit einem Wohngebäude in Fertigbauweise zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung mit hoher Priorität umzusetzen.

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis vier, Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.

Die Belegung des Hauses Potsdamer Straße 1a liegt bei 70 Personen. Die Obergrenze der Belegung für die Häuser Potsdamer Straße 1a und 1b liegt bei maximal 140 Personen.

In den Häusern erfolgt keine Erstaufnahme.

Die Belange des sozialen Umfeldes werden berücksichtigt.  So steht den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Ansprechpartner in der Verwaltung zu Verfügung. Durch ausreichendes Personal (Heimleiter, Sozialarbeiter, Hausmeister, Bewachungsdienst etc.) wird eine effiziente Betreuung und  Begleitung von Bewohnern und Anwohnern gewährleistet.

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rd. 180.000 €.

Im Haushaltsjahr 2012 stehen im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5121 – Potsdamer Str. 1a, ausreichende Mittel zur Verfügung.




Abstimmungsergebnis:

Dem geänderten Beschlussvorschlag wird mehrheitlich, gegen die Stimme von der Fraktion Pro Köln, zugestimmt.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und Herrn Müller/Die Linke (AN/1942/2012)

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:


1. Beschluss:

Der Rat beschließt:

1. Die beiden Häuser Potsdamer Straße 1a und 1b werden mit Bewohnern belegt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Bleiberecht haben werden. Ebenso darf die gesamte Bewohnerzahl der beiden Häuser 140 nicht übersteigen.

2. Es ist sicherzustellen, dass eine effiziente sozialtherapeutische und ordnungspolitische Begleitung und Betreuung mit ausreichendem Personal erfolgt.

3. Die Verwaltung stellt einen kompetenten Ansprechpartner für alle Belange im Zusammenhang mit den Bewohnern dieser Liegenschaft und für die direkten Anwohner und für die Weidener Bürger vor Ort zur Verfügung.

4. Die Sozialverwaltung wird gebeten, für Weiden Süd eine historische Darstellung über die Entwicklung in der Belegung der Wohnungen im Carree Potsdamer Straße/An der Alten Post/Ostlandstraße und des Schulgeländes zu fertigen und der Bezirksvertretung zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Herr Hilgers


2. Beschluss:

Der Rat beschließt mit der Maßgabe des Beschlusses zu 1., die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Potsdamer Str. 1a, 50859 Köln (Weiden) mit einem Wohngebäude in Fertigbauweise zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung mit hoher Priorität umzusetzen.

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis vier, Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rd. 180.000 €.

Im Haushaltsjahr 2012 stehen im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5121 – Potsdamer Str. 1a, ausreichende Mittel zur Verfügung.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Herr Hilgers

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

geänderter
Beschluss (gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses Soziales und Senioren):

Der Rat beschließt, die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Potsdamer Str. 1a, 50859 Köln (Weiden) mit einem Wohngebäude in Fertigbauweise zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung mit hoher Priorität umzusetzen.

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis vier, Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.

Die Belegung des Hauses Potsdamer Straße 1a liegt bei 70 Personen. Die Obergrenze der Belegung für die Häuser Potsdamer Straße 1a und 1b liegt bei maximal 140 Personen.

In den Häusern erfolgt keine Erstaufnahme.

Die Belange des sozialen Umfeldes werden berücksichtigt.  So steht den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Ansprechpartner in der Verwaltung zu Verfügung. Durch ausreichendes Personal (Heimleiter, Sozialarbeiter, Hausmeister, Bewachungsdienst etc.) wird eine effiziente Betreuung und  Begleitung von Bewohnern und Anwohnern gewährleistet.

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rd. 180.000 €.

Im Haushaltsjahr 2012 stehen im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5121 – Potsdamer Str. 1a, ausreichende Mittel zur Verfügung.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt, die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Potsdamer Str. 1a, 50859 Köln (Weiden) mit einem Wohngebäude in Fertigbauweise zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung mit hoher Priorität umzusetzen.

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis vier, Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.

Die Belegung des Hauses Potsdamer Straße 1a liegt bei 70 Personen. Die Obergrenze der Belegung für die Häuser Potsdamer Straße 1a und 1b liegt bei maximal 140 Personen.

In den Häusern erfolgt keine Erstaufnahme.

Die Belange des sozialen Umfeldes werden berücksichtigt.  So steht den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Ansprechpartner in der Verwaltung zu Verfügung. Durch ausreichendes Personal (Heimleiter, Sozialarbeiter, Hausmeister, Bewachungsdienst etc.) wird eine effiziente Betreuung und  Begleitung von Bewohnern und Anwohnern gewährleistet.

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rd. 180.000 €.

Im Haushaltsjahr 2012 stehen im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5121 – Potsdamer Str. 1a, ausreichende Mittel zur Verfügung.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion pro Köln zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlungen des Ausschusses Soziales und Senioren aus seiner Sitzung am 29.11.2012 und des Bauausschusses aus seiner Sitzung am 10.12.2012:

Der Rat beschließt, die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Potsdamer Str. 1a, 50859 Köln (Weiden) mit einem Wohngebäude in Fertigbauweise zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung mit hoher Priorität umzusetzen.

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis vier, Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.

Die Belegung des Hauses Potsdamer Straße 1a liegt bei 70 Personen. Die Obergrenze der Belegung für die Häuser Potsdamer Straße 1a und 1b liegt bei maximal 140 Personen.

In den Häusern erfolgt keine Erstaufnahme.

Die Belange des sozialen Umfeldes werden berücksichtigt.  So steht den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Ansprechpartner in der Verwaltung zu Verfügung. Durch ausreichendes Personal (Heimleiter, Sozialarbeiter, Hausmeister, Bewachungsdienst etc.) wird eine effiziente Betreuung und  Begleitung von Bewohnern und Anwohnern gewährleistet.

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rd. 180.000 €.

Im Haushaltsjahr 2012 stehen im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5121 – Potsdamer Str. 1a, ausreichende Mittel zur Verfügung.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.