Beschluss: geändert beschlossen


geänderter Beschluss (gemäß des Änderungsantrages):

Der Rat beschließt, die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Kuckucksweg 10, 50997 Köln (Godorf) mit einem Wohngebäude in Fertigbauweise bzw. Systembauweise zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung mit hoher Priorität umzusetzen.

 

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis vier, Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.

Die Obergrenze der Belegung für die Häuser Kuckucksweg 8 bis 10 liegt bei jeweils maximal 70 Personen pro Haus.

In den Häusern erfolgt keine Erstaufnahme.

Die Belange des sozialen Umfeldes werden berücksichtigt.  So steht den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Ansprechpartner in der Verwaltung zu Verfügung. Durch ausreichendes Personal (Heimleiter, Sozialarbeiter, Hausmeister, Bewachungsdienst etc.) wird eine effiziente Betreuung und  Begleitung von Bewohnern und Anwohnern gewährleistet.

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rd. 180.000 €.

Im Haushaltsjahr 2012 stehen im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5120 – Kuckucksweg 10 - ausreichende Mittel zur Verfügung.




Abstimmungsergebnis:

Dem geänderten Beschlussvorschlag wird mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion Pro Köln, zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

geänderter Beschluss (gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses Soziales und Senioren):

Der Rat beschließt, die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Kuckucksweg 10, 50997 Köln (Godorf) mit einem Wohngebäude in Fertigbauweise bzw. Systembauweise zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung mit hoher Priorität umzusetzen.

 

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis vier, Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.

Die Obergrenze der Belegung für die Häuser Kuckucksweg 8 bis 10 liegt bei jeweils maximal 70 Personen pro Haus.

In den Häusern erfolgt keine Erstaufnahme.

Die Belange des sozialen Umfeldes werden berücksichtigt.  So steht den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Ansprechpartner in der Verwaltung zu Verfügung. Durch ausreichendes Personal (Heimleiter, Sozialarbeiter, Hausmeister, Bewachungsdienst etc.) wird eine effiziente Betreuung und  Begleitung von Bewohnern und Anwohnern gewährleistet.

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rd. 180.000 €.

Im Haushaltsjahr 2012 stehen im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5120 – Kuckucksweg 10 - ausreichende Mittel zur Verfügung.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


- mündlicher Änderungsantrag aller Fraktionen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Kuckucksweg 10, 50997 Köln (Godorf) mit einem Wohngebäude in Fertigbauweise bzw. Systembauweise zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung mit hoher Priorität umzusetzen.

 

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis vier, Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.

Die Obergrenze der Belegung für die Häuser Kuckucksweg 8 bis 10 liegt bei jeweils maximal 70 Personen pro Haus.

In den Häusern erfolgt keine Erstaufnahme.

Die Belange des sozialen Umfeldes werden berücksichtigt. So steht den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Ansprechpartner in der Verwaltung zu Verfügung. Durch ausreichendes Personal (Heimleiter, Sozialarbeiter, Hausmeister, Bewachungsdienst etc.) wird eine effiziente Betreuung und  Begleitung von Bewohnern und Anwohnern gewährleistet.

Die Verwaltung wird beauftragt, zügig die Bevölkerung über die Notwendigkeit und die Art der Maßnahme ortsnah zu informieren.

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rd. 180.000 €.

Im Haushaltsjahr 2012 stehen im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5120 – Kuckucksweg 10 - ausreichende Mittel zur Verfügung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 1 Enthaltung aus der CDU-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Giesen, Theilen-von Wrochem und Schöppe)

Beschluss: geändert beschlossen


geänderter Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt, die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Kuckucksweg 10, 50997 Köln (Godorf) mit einem Wohngebäude in Fertigbauweise bzw. Systembauweise zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung mit hoher Priorität umzusetzen.

 

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis vier, Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.

Die Obergrenze der Belegung für die Häuser Kuckucksweg 8 bis 10 liegt bei jeweils maximal 70 Personen pro Haus.

In den Häusern erfolgt keine Erstaufnahme.

Die Belange des sozialen Umfeldes werden berücksichtigt.  So steht den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Ansprechpartner in der Verwaltung zu Verfügung. Durch ausreichendes Personal (Heimleiter, Sozialarbeiter, Hausmeister, Bewachungsdienst etc.) wird eine effiziente Betreuung und  Begleitung von Bewohnern und Anwohnern gewährleistet.

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rd. 180.000 €.

Im Haushaltsjahr 2012 stehen im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5120 – Kuckucksweg 10 - ausreichende Mittel zur Verfügung.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion pro Köln zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlungen des Ausschusses Soziales und Senioren aus seiner Sitzung am 29.11.2012 und des Bauausschusses aus seiner Sitzung am 10.12.2012:

Der Rat beschließt, die Planung zur Bebauung des städtischen Grundstückes Kuckucksweg 10, 50997 Köln (Godorf) mit einem Wohngebäude in Fertigbauweise bzw. Systembauweise zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung mit hoher Priorität umzusetzen.

 

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit den Vorplanungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN) auf der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis vier, Mindestsatz- zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen.

Die Obergrenze der Belegung für die Häuser Kuckucksweg 8 bis 10 liegt bei jeweils maximal 70 Personen pro Haus.

In den Häusern erfolgt keine Erstaufnahme.

Die Belange des sozialen Umfeldes werden berücksichtigt.  So steht den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Ansprechpartner in der Verwaltung zu Verfügung. Durch ausreichendes Personal (Heimleiter, Sozialarbeiter, Hausmeister, Bewachungsdienst etc.) wird eine effiziente Betreuung und  Begleitung von Bewohnern und Anwohnern gewährleistet.

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rd. 180.000 €.

Im Haushaltsjahr 2012 stehen im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5120 – Kuckucksweg 10 - ausreichende Mittel zur Verfügung.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.