Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Preis für das MonatsTicket MobilPass ausschließlich für das Stadtgebiet Köln (Preisstufe 1b) ab dem 01.01.2013 auf 33,00 € festzusetzen. Die sich aus der Preisdifferenz zum VRS-MonatsTicket MobilPass (Preisstufe 1b) ergebenden, nicht realisierten Verkaufserlöse (Differenz zwischen 35,80 € und 33,00 €) der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sind vor dem Hintergrund der steuerrechtlichen und EU-beihilferechtlichen Anforderungen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008 aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Dem Antrag wird mehrheitlich, gegen die Stimmen der FDP Fraktion der Fraktion Pro Köln und der CDU Fraktion bei einer Enthaltung von Herrn Krücker (CDU Fraktion), zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt
dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Preis für das MonatsTicket MobilPass ausschließlich für das Stadtgebiet Köln (Preisstufe 1b) ab dem 01.01.2013 auf 33,00 € festzusetzen. Die sich aus der Preisdifferenz zum VRS-MonatsTicket MobilPass (Preisstufe 1b) ergebenden, nicht realisierten Verkaufserlöse (Differenz zwischen 35,80 € und 33,00 €) der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sind vor dem Hintergrund der steuerrechtlichen und EU-beihilferechtlichen Anforderungen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008 aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktionen von CDU, FDP und pro Köln
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Preis für das MonatsTicket MobilPass ausschließlich für das Stadtgebiet Köln (Preisstufe 1b) ab dem 01.01.2013 auf 33,00 € festzusetzen. Die sich aus der Preisdifferenz zum VRS-MonatsTicket MobilPass (Preisstufe 1b) ergebenden, nicht realisierten Verkaufserlöse (Differenz zwischen 35,80 € und 33,00 €) der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sind vor dem Hintergrund der steuerrechtlichen und EU-beihilferechtlichen Anforderungen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008 aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktionen CDU und FDP zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen