Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Preis für das MonatsTicket MobilPass ausschließlich für das Stadtgebiet Köln (Preisstufe 1b) ab dem 01.01.2013 auf 33,00 € festzusetzen. Die sich aus der Preisdifferenz zum VRS-MonatsTicket MobilPass (Preisstufe 1b) ergebenden, nicht realisierten Verkaufserlöse (Differenz zwischen 35,80 € und 33,00 €) der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sind vor dem Hintergrund der steuerrechtlichen und EU-beihilferechtlichen Anforderungen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008 aufzunehmen.




Abstimmungsergebnis:

Dem Antrag wird mehrheitlich, gegen die Stimmen der FDP Fraktion der Fraktion Pro Köln und der CDU Fraktion bei einer Enthaltung von Herrn Krücker (CDU Fraktion), zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Preis für das MonatsTicket MobilPass ausschließlich für das Stadtgebiet Köln (Preisstufe 1b) ab dem 01.01.2013 auf 33,00 € festzusetzen. Die sich aus der Preisdifferenz zum VRS-MonatsTicket MobilPass (Preisstufe 1b) ergebenden, nicht realisierten Verkaufserlöse (Differenz zwischen 35,80 € und 33,00 €) der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sind vor dem Hintergrund der steuerrechtlichen und EU-beihilferechtlichen Anforderungen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008 aufzunehmen.



Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktionen von CDU, FDP und pro Köln

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Preis für das MonatsTicket MobilPass ausschließlich für das Stadtgebiet Köln (Preisstufe 1b) ab dem 01.01.2013 auf 33,00 € festzusetzen. Die sich aus der Preisdifferenz zum VRS-MonatsTicket MobilPass (Preisstufe 1b) ergebenden, nicht realisierten Verkaufserlöse (Differenz zwischen 35,80 € und 33,00 €) der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sind vor dem Hintergrund der steuerrechtlichen und EU-beihilferechtlichen Anforderungen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008 aufzunehmen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktionen CDU und FDP zugestimmt