Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Ergänzter Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim und den Ausschuss für Umwelt und Grün. Der Stadtentwicklungsausschuss spricht sich dafür aus, nur den westlichen Teil des Plangebietes einer Bebauung zuzuführen, so dass der Grünzug in der unteren Breite erhalten werden kann.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

1.       nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Sigwinstraße für die Flurstücke 4862 und 368/2, Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 9 (zwischen den Häusern Sigwinstraße 105 und 107) in Köln-Höhenhaus —Arbeitstitel: Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung mit circa 12 Einfamilienhäusern und einen Grünzug festzusetzen, unter der Voraussetzung, dass der Vorhabenträger die im Bebauungsplan Nr. 72499/08 Arbeitstitel Hülsenweg in Köln-Höhenhaus auf den Flurstücken 2301, 2045 und 3538 festgesetzte öffentliche Grünfläche-Parkanlage kostenfrei an die Stadt Köln übergibt und spätestens ein Jahr nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sigwinstraße die Parkanlage einschließlich der Wegeverbindung herstellt. Dies ist vertraglich mit entsprechenden Bürgschaften zu sichern.

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: Alternative beschlossen


Beschluss Alternative:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das beantragte Bebauungsplanverfahren nicht einzuleiten. Die Fläche bleibt dann gemäß ihrer Festsetzung im rechtskräftigen Bebauungsplan 72499/05 –Arbeitstitel: Hülsenweg in Köln-Höhenhaus– als Maßnahmenfläche M 2 zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft für die freie Sukzession erhalten. Ferner bleibt die Grünverbindung zwischen den geschützten Landschaftsbestandteilen LB 9.20 –Holweider Heide– und LB 9.37 –Busch– und Brachflächen südlich Im Weidenbruch, Höhen­haus– in voller Breite erhalten.

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gegen die Fraktionen von CDU, FDP und pro Köln

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

 

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss vertagt die Vorlage in ihre nächste Sitzung.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Ergänzter Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Sigwinstraße für die Flurstücke 4862 und 368/2, Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 9 (zwischen den Häusern Sigwinstraße 105 und 107), in Köln-Höhenhaus —Arbeitstitel: Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung mit circa zwölf Einfamilienhäusern und einen Grünzug festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gem. Anlage 13 zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.