Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB vom 04.10.2012 über die Umsetzung der Ertüchtigung der sogenannten „Lindemauer“ in Köln-Sürth von Rhein-km 674,94 bis Rhein-km 675,23 vorbehaltlich einer rechtskräftigen Plangenehmigung und der gesicherten Finanzierung zu.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB vom 04.10.2012 über die Umsetzung der Ertüchtigung der sogenannten „Lindemauer“ in Köln-Sürth von Rhein-km 674,94 bis Rhein-km 675,23 vorbehaltlich einer rechtskräftigen Plangenehmigung und der gesicherten Finanzierung zu.

 

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB vom 04.10.2012 über die Umsetzung der Ertüchtigung der sogenannten „Lindemauer“ in Köln-Sürth von Rhein-km 674,94 bis Rhein-km 675,23 vorbehaltlich einer rechtskräftigen Plangenehmigung und der gesicherten Finanzierung zu.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB vom 04.10.2012 über die Umsetzung der Ertüchtigung der sogenannten „Lindemauer“ in Köln-Sürth von Rhein-km 674,94 bis Rhein-km 675,23 vorbehaltlich einer rechtskräftigen Plangenehmigung und der gesicherten Finanzierung zu.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB vom 04.10.2012 über die Umsetzung der Ertüchtigung der sogenannten „Lindemauer“ in Köln-Sürth von Rhein-km 674,94 bis Rhein-km 675,23 vorbehaltlich einer rechtskräftigen Plangenehmigung und der gesicherten Finanzierung zu.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Frau Roß-Belkner und die Herren Petschel und Schöppe)

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB vom 04.10.2012 über die Umsetzung der Ertüchtigung der sogenannten „Lindemauer“ in Köln-Sürth von Rhein-km 674,94 bis Rhein-km 675,23 vorbehaltlich einer rechtskräftigen Plangenehmigung und der gesicherten Finanzierung zu.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.