Beschluss: ungeändert empfohlen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs.
1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den
Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB
vom 04.10.2012 über die Umsetzung der Ertüchtigung der sogenannten „Lindemauer“
in Köln-Sürth von Rhein-km 674,94 bis Rhein-km 675,23 vorbehaltlich einer
rechtskräftigen Plangenehmigung und der gesicherten Finanzierung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt
dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs.
1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den
Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB
vom 04.10.2012 über die Umsetzung der Ertüchtigung der sogenannten „Lindemauer“
in Köln-Sürth von Rhein-km 674,94 bis Rhein-km 675,23 vorbehaltlich einer
rechtskräftigen Plangenehmigung und der gesicherten Finanzierung zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün
empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs.
1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den
Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB
vom 04.10.2012 über die Umsetzung der Ertüchtigung der sogenannten „Lindemauer“
in Köln-Sürth von Rhein-km 674,94 bis Rhein-km 675,23 vorbehaltlich einer
rechtskräftigen Plangenehmigung und der gesicherten Finanzierung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs.
1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den
Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB
vom 04.10.2012 über die Umsetzung der Ertüchtigung der sogenannten „Lindemauer“
in Köln-Sürth von Rhein-km 674,94 bis Rhein-km 675,23 vorbehaltlich einer
rechtskräftigen Plangenehmigung und der gesicherten Finanzierung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs.
1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den
Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB
vom 04.10.2012 über die Umsetzung der Ertüchtigung der sogenannten „Lindemauer“
in Köln-Sürth von Rhein-km 674,94 bis Rhein-km 675,23 vorbehaltlich einer
rechtskräftigen Plangenehmigung und der gesicherten Finanzierung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend:
Frau Roß-Belkner und die Herren Petschel und Schöppe)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs.
1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den
Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB
vom 04.10.2012 über die Umsetzung der Ertüchtigung der sogenannten „Lindemauer“
in Köln-Sürth von Rhein-km 674,94 bis Rhein-km 675,23 vorbehaltlich einer
rechtskräftigen Plangenehmigung und der gesicherten Finanzierung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.