Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für die Beauftragung des erforderlichen Überwachungspersonals für die Dauer des Betriebes der provisorischen Tunnelleitstelle am Tunnel Grenzstraße fest.
Bis zur Umsetzung organisatorischer und personeller Maßnahmen in Verbindung mit dem Betrieb der dauerhaft einzurichtenden Tunnelleitstelle gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) ist die Besetzung der provisorischen Tunnelleitstelle am Tunnel Grenzstraße durch die Beauftragung externer Sicherheits- und Wachdienste sicherzustellen.
Der voraussichtliche Aufwand beträgt 440.000 Euro jährlich. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.
Die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW sind erfüllt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für die Beauftragung des erforderlichen Überwachungspersonals für die Dauer des Betriebes der provisorischen Tunnelleitstelle am Tunnel Grenzstraße fest.
Bis zur Umsetzung organisatorischer und personeller Maßnahmen in Verbindung mit dem Betrieb der dauerhaft einzurichtenden Tunnelleitstelle gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) ist die Besetzung der provisorischen Tunnelleitstelle am Tunnel Grenzstraße durch die Beauftragung externer Sicherheits- und Wachdienste sicherzustellen.
Der voraussichtliche Aufwand beträgt 440.000 Euro jährlich. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.
Die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW sind erfüllt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmern der FDP-Fraktion zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für die Beauftragung des erforderlichen Überwachungspersonals für die Dauer des Betriebes der provisorischen Tunnelleitstelle am Tunnel Grenzstraße fest.
Bis zur Umsetzung organisatorischer und personeller Maßnahmen in Verbindung mit dem Betrieb der dauerhaft einzurichtenden Tunnelleitstelle gemäß den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) ist die Besetzung der provisorischen Tunnelleitstelle am Tunnel Grenzstraße durch die Beauftragung externer Sicherheits- und Wachdienste sicherzustellen.
Der voraussichtliche Aufwand beträgt 440.000 Euro jährlich. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2013/2014 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.
Die Voraussetzungen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW sind erfüllt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.