Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln und die zuständigen Ausschüsse werden dringend gebeten, für die anstehende EU-weite Ausschreibung und Neuvergabe von Werbenutzungsrechten im öffentlichen Raum der Stadt Kriterien  festzulegen, die stadtgestalterischen Gesichtspunkten oberste Priorität einräumen.

 

Der Rat und die zuständigen Ausschüsse werden darüber hinaus gebeten, dem Stadtvorstand der Stadt Köln ein Einspruchsrecht gegen menschenverachtende Werbung einzuräumen. Bei nachträglichem Einspruch des Stadtvorstandes ist die entsprechende Werbung sofort zu entfernen.

 

Die Stadtverwaltung wird gebeten, bestehende Werbe- und Gestaltungssatzungen so zu überarbeiten, dass gegen überdimensionierte Werbung an Privatgebäuden ordnungsrechtlich eingeschritten werden kann.

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme der FDP beschlossen.