Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

Der Rat beschließt, ggf. auch ohne Landesmittel, die Kindertageseinrichtung Escher Straße 152 – nach Auszug der derzeitigen Auslagerung – als eigenständige Einrichtung in städtischer Trägerschaft weiter zu führen.

Die zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Stellen sind zur Verfügung zu stellen.

Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 114.400 € zur Beschaffung der Erstausstattungen aus dem Teilfinanzplan 0603, Kindertagesbetreuung bei Finanzstelle 5100-0603-0-1000, Kindergartenprogramm (U3), Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen im Haushaltsjahr 2013 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt dem Rat, ggf. auch ohne Landesmittel, die Kindertageseinrichtung Escher Straße 152 – nach Auszug der derzeitigen Auslagerung – als eigenständige Einrichtung in städtischer Trägerschaft weiter zu führen.

Die zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Stellen sind zur Verfügung zu stellen.

Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 114.400 Euro zur Beschaffung der Erstausstattungen aus dem Teilfinanzplan 0603, Kindertagesbetreuung bei Finanzstelle 5100-0603-0-1000, Kindergartenprogramm (U3), Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen im Haushaltsjahr 2013 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO.




Abstimmungsergebnis:
- 14 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO (1), Caritasverband (1), Der Paritätische (1), SJD Die Falken (1),
Sportjugend (1)
- keine Gegenstimmen
- keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

Anmerkung: Frau Kleine (SKF Köln) war weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend. 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

„Der Rat beschließt, ggf. auch ohne Landesmittel, die Kindertageseinrichtung Escher Straße 152 – nach Auszug der derzeitigen Auslagerung – als eigenständige Einrichtung in städtischer Trägerschaft weiter zu führen.

Die zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Stellen sind zur Verfügung zu stellen.

Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 114.400 € zur Beschaffung der Erstausstattungen aus dem Teilfinanzplan 0603, Kindertagesbetreuung bei Finanzstelle 5100-0603-0-1000, Kindergartenprogramm (U3), Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen im Haushaltsjahr 2013 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO.“



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt, ggf. auch ohne Landesmittel, die Kindertageseinrichtung Escher Straße 152 – nach Auszug der derzeitigen Auslagerung – als eigenständige Einrichtung in städtischer Trägerschaft weiter zu führen.

Die zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Stellen sind zur Verfügung zu stellen.

Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 114.400 € zur Beschaffung der Erstausstattungen aus dem Teilfinanzplan 0603, Kindertagesbetreuung bei Finanzstelle 5100-0603-0-1000, Kindergartenprogramm (U3), Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen im Haushaltsjahr 2013 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt, ggf. auch ohne Landesmittel, die Kindertageseinrichtung Escher Straße 152 – nach Auszug der derzeitigen Auslagerung – als eigenständige Einrichtung in städtischer Trägerschaft weiter zu führen.

Die zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Stellen sind zur Verfügung zu stellen.

Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 114.400 € zur Beschaffung der Erstausstattungen aus dem Teilfinanzplan 0603, Kindertagesbetreuung bei Finanzstelle 5100-0603-0-1000, Kindergartenprogramm (U3), Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen im Haushaltsjahr 2013 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.