Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes 8003 für einen Bereich, gekennzeichnet durch die Ziffern 1 bis 18, der sich auf die Ostseite der Oranienstraße und der Schulstraße zwischen Bennoplatz und Regensburger Straße sowie der Westseite der Regensburger Straße zwischen Schulstraße und einem Punkt circa 45 m vor der Olpener Straße in Köln-Höhenberg beschränkt, —Arbeitstitel: Schulstraße in Köln-Höhenberg— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       das Verfahren zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes 8003 für einen Bereich, gekennzeichnet durch die Ziffern 1 bis 18, der sich auf die Ostseite der Oranienstraße und der Schulstraße zwischen Bennoplatz und Regensburger Straße sowie der Westseite der Regensburger Straße zwischen Schulstraße und einem Punkt circa 45 m vor der Olpener Straße in Köln-Höhenberg beschränkt, —Arbeitstitel: Schulstraße in Köln-Höhenberg— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen;

2.       von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB abzusehen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Anmerkung: Bezirksvertreter Müller (CDU-Fraktion) war bei der Abstimmung nicht anwesend.