Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales verweist die Vorlage sowie den Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 01.03.2013 ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: endgültig abgelehnt


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Anwohnerinnen und Anwohnern der Severinstraße die ihnen versprochene Entschädigung in Form von anderen adäquaten und gesetzeskonformen Entlastungen zu gewährleisten. Dafür

  • ist zu prüfen, wie die eingenommenen KAG-Mittel zu Gunsten der Betroffenen wieder eingesetzt werden können,
  • ist die Nord-Süd-Stadtbahn unverzüglich im südlichen Teilbereich in Betrieb zu nehmen und
  • sind den betroffenen Geschäftsleuten weitere verkaufsoffene Sonntage auf der Severinstraße zu ermöglichen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln – abgelehnt.

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Anmerkung:

Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit den Punkten

2.1         Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Führung der Linien 106, 132 und 133 nach Teilinbetriebnahmen der Nord-Süd Stadtbahn"
Verweisungsbeschluss des Verkehrsausschusses vom 04.09.2012

AN/2056/2011

und

7.1         Vorzeitige Teilinbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn zwischen Severinstraße und Rodenkirchen
3132/2011

behandelt.