Beschluss: Kenntnis genommen


 

Beschluss der Bezirksvertretung Porz zu Ziffer 1.:

 

"Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die neuentstandene Straße Zum alten Paulshof zu der Straße Burgallee hin für den motorisierten Individualverkehr mittels Pfeiler zu sperren."

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.

 

Beschluss der Bezirksvertretung Porz zu Ziffer 2.:

 

"Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan 76360/05 "Am Bahnhof Wahn" dahingehend zu ändern, dass eine Sperrung der Straße Zum Alten Paulshof in Höhe der Straße Burgallee auch nach der vollständigen Entwicklung des Plangebietes dauerhaft möglich bleibt. Es sind die planerischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Straße auch für Erschließungsfunktionen nutzbar zu machen, zum Beispiel durch Berücksichtigung einer Wendeanlage in Höhe der Burgallee.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.

 

 

Hinweis:

 

Der Antrag (Ziffer 1.) wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 03.05.2012 in der Tagesordnung aufgeführt, jedoch von der Antragstellerin selbst zurückgestellt. In der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 29.01.2013 wurde der oben genannte Beschluss gefasst. Inhaltlich verfolgt der Beschluss eine ähnliche Richtung wie der Beschluss zum Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen (Ziffer 2.) vom 26.01.2013 betreffend die Änderung des Bebauungsplanes "Am Bahnhof Wahn" (AN/0160/2013).

 

Aus diesem Grund wird die Stellungnahme der Verwaltung zusammengefasst.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die von der Bezirksvertretung Porz vorgeschlagene Änderung der Verkehrsführung in der Straße Zum Alten Paulshof ist intensiv und mit folgendem Ergebnis geprüft worden.

 

Diese Variante der Erschließung kann durchaus als möglich angesehen werden; aus straßenbautechnischer Sicht bestehen keine Bedenken. Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz kann mittels Pfosten als Provisorium umgesetzt werden.

 

Eine endgültige Umsetzung des Beschlusses würde jedoch eine Änderung des Bebauungsplanes voraussetzen. Zuvor ist zu bedenken, dass der angedachte Wendehammer den öffentlichen Grünzug nachhaltig trennt. Stadträumlich ist das keine befriedigende Lösung. Es besteht auch verkehrstechnisch gesehen keine Notwendigkeit, die Straße Zum Alten Paulshof in einer Wendeanlage enden zu lassen. Die bisherige Verkehrsführung Zum Alten Paulshof - Burgallee - Burggraben sollte beibehalten werden. Bei dieser Variante kann auch der Teil der Burgallee zwischen dem Schloss Wahn und dem Eltzhof gänzlich vom Kraftverkehr befreit werden.

 

Fazit: Bei einer Absperrung der Straße Zum Alten Paulshof durch Poller müsste eine Wendemöglichkeit geschaffen werden. Dies wäre nur mit einer Bebauungsplan-Änderung möglich. Die Verwaltung schlägt vor, von einer Abpollerung und damit von einer Änderung des Bebauungsplanes abzusehen.

 



Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.