Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss der Bezirksvertretung Porz zu Ziffer 1.:
"Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung,
die neuentstandene Straße Zum alten Paulshof zu der Straße Burgallee hin für
den motorisierten Individualverkehr mittels Pfeiler zu sperren."
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Beschluss der Bezirksvertretung Porz zu Ziffer 2.:
"Die
Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan 76360/05 "Am
Bahnhof Wahn" dahingehend zu ändern, dass eine Sperrung der Straße Zum
Alten Paulshof in Höhe der Straße Burgallee auch nach der vollständigen
Entwicklung des Plangebietes dauerhaft möglich bleibt. Es sind die planerischen
Voraussetzungen zu schaffen, um die Straße auch für Erschließungsfunktionen
nutzbar zu machen, zum Beispiel durch Berücksichtigung einer Wendeanlage in
Höhe der Burgallee.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Hinweis:
Der Antrag (Ziffer
1.) wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 03.05.2012 in der
Tagesordnung aufgeführt, jedoch von der Antragstellerin selbst zurückgestellt.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 29.01.2013 wurde der oben genannte
Beschluss gefasst. Inhaltlich verfolgt der Beschluss eine ähnliche Richtung wie
der Beschluss zum Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen (Ziffer 2.) vom
26.01.2013 betreffend die Änderung des Bebauungsplanes "Am Bahnhof Wahn"
(AN/0160/2013).
Aus diesem Grund wird
die Stellungnahme der Verwaltung zusammengefasst.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die von der
Bezirksvertretung Porz vorgeschlagene Änderung der Verkehrsführung in der
Straße Zum Alten Paulshof ist intensiv und mit folgendem Ergebnis geprüft
worden.
Diese Variante der
Erschließung kann durchaus als möglich angesehen werden; aus
straßenbautechnischer Sicht bestehen keine Bedenken. Der Beschluss der
Bezirksvertretung Porz kann mittels Pfosten als Provisorium umgesetzt werden.
Eine endgültige
Umsetzung des Beschlusses würde jedoch eine Änderung des Bebauungsplanes
voraussetzen. Zuvor ist zu bedenken, dass der angedachte Wendehammer den
öffentlichen Grünzug nachhaltig trennt. Stadträumlich ist das keine
befriedigende Lösung. Es besteht auch verkehrstechnisch gesehen keine
Notwendigkeit, die Straße Zum Alten Paulshof in einer Wendeanlage enden zu
lassen. Die bisherige Verkehrsführung Zum Alten Paulshof - Burgallee -
Burggraben sollte beibehalten werden. Bei dieser Variante kann auch der Teil
der Burgallee zwischen dem Schloss Wahn und dem Eltzhof gänzlich vom
Kraftverkehr befreit werden.
Fazit: Bei einer
Absperrung der Straße Zum Alten Paulshof durch Poller müsste eine Wendemöglichkeit
geschaffen werden. Dies wäre nur mit einer Bebauungsplan-Änderung möglich. Die
Verwaltung schlägt vor, von einer Abpollerung und damit von einer Änderung des
Bebauungsplanes abzusehen.
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilung der
Verwaltung zur Kenntnis.