Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales verweist die Beratung der Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.




Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

  1. Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße (Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.

  1. Der Rat beschließt die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer Widerspruchsquote von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 4 ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.

  1. Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion pro Köln.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

  1. Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße (Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.

  1. Der Rat beschließt die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer Widerspruchsquote von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 4 ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.

  1. Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.




Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimme der Fraktion pro Köln mehrheitlich zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

1.      Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße (Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.

2.      Der Rat beschließt die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.

3.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer Widerspruchsquote von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 4 ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.

4.      Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße (Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.

  1. Der Rat beschließt die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer Widerspruchsquote von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 4 ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.

  1. Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

  1. Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße (Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.

  1. Der Rat beschließt die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer Widerspruchsquote von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 4 ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.

  1. Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

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Anmerkung:

Ratsmitglied Koke verlässt die Sitzung nach diesem Punkt endgültig.