Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe
/ Internationales verweist die Beratung der Vorlage ohne Votum in die
nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
- Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung
einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße
(Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.
- Der Rat beschließt die Einleitung eines
Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und
Standortgemeinschaften (ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für
die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach
Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im
Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer Widerspruchsquote
von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 4
ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und
Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.
- Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung
zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft
„IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und
zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die
Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion pro Köln.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
- Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung
einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße
(Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.
- Der Rat beschließt die Einleitung eines
Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften
(ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und
Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)“.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach
Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im
Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer Widerspruchsquote
von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 4
ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und
Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.
- Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung
zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft
„IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und
zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die
Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der Fraktion pro Köln mehrheitlich zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat nimmt
den Antrag auf Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG)
Kalker Hauptstraße (Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.
2.
Der Rat
beschließt die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über
Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des
Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, nach Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und
Erbbauberechtigten im Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer
Widerspruchsquote von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß
§ 3 Abs. 4 ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und
Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.
4.
Der Rat
nimmt den Entwurf einer Satzung zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien-
und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)“ und zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4)
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss des
öffentlich-rechtlichen Vertrages die Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
- Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung
einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße
(Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.
- Der Rat beschließt die Einleitung eines
Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und
Standortgemeinschaften (ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für
die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach
Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im
Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer Widerspruchsquote
von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 4
ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und
Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.
- Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung
zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft
„IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und
zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die
Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung
einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße
(Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.
- Der Rat beschließt die Einleitung eines
Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und
Standortgemeinschaften (ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für
die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach
Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im
Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer Widerspruchsquote
von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 4
ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und
Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.
- Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung
zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft
„IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und
zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die
Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Ratsmitglied Koke verlässt die Sitzung nach diesem Punkt endgültig.